Sie sind Ausländer und wohnen NICHT im Stadtgebiet von Ravensburg oder in den Ravensburger Ortschaften Eschach, Schmalegg und Taldorf?
Dann wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Ausländerbehörde des
Landratsamts Ravensburg oder an die Ausländerbehörden der großen Kreisstädte
Leutkirch, Wangen, Weingarten.
Sie sind Ausländer und wohnen in Ravensburg oder beabsichtigen, in Ravensburg zu wohnen?
Dann bleiben Sie auf dieser Seite.
Ab sofort können Sie für den Serviceschalter der Ausländerbehörde die Online-Terminvereinbarung nutzen.
Zur Terminvergabe Serviceschalter Ausländerbehörde
Das allgemeine Servicetelefon der Ausländerbehörde erreichen Sie dienstags, Mittwochnachmittag sowie Freitagvormittag. Termine bei Ihrer Sachbearbeiterin vereinbaren Sie bitte weiterhin telefonisch oder per E-Mail.
Wenn Sie als Ausländer in die Stadt Ravensburg ziehen, ist die Ausländerbehörde als Abteilung des Ordnungsamtes der Stadtverwaltung Ravensburg Ihr Ansprechpartner, wenn es um folgende Anliegen geht:
Aufgaben der Ausländerbehörde der Stadtverwaltung Ravensburg:
Ab sofort können Nicht-EU-Bürger eine Aufenthaltstitel (z. B. Aufenthaltserlaubnis) einfach von unterwegs oder zu Hause aus online beantragen.
Verlängerung
der Aufenthaltstitel für aus der Ukraine geflüchtete Personen
Auf Beschluss der EU gelten
die Aufenthaltstitel für aus der Ukraine geflüchtete Personen länger. Wer einen
Aufenthaltstitel hat, der noch bis zum 1. Februar 2024 gültig ist, muss nicht zur
Ausländerbehörde gehen, um diesen zu verlängern. Die Aufenthaltserlaubnis
verlängert sich automatisch bis zum 4. März 2025.
Im Herbst 2023 hat die
Europäische Union beschlossen, dass der vorübergehende Schutz für Geflüchtete
aus der Ukraine bis zum 4. März 2025 gilt. Dementsprechend hat das
Bundesministerium des Innern und für Heimat eine Verordnung erlassen, die das
auch in Deutschland umsetzt.
Das heißt:
Sie müssen daher keine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis
beantragen. Sie müssen nicht zur Ausländerbehörde kommen. Sie können dafür auch
keinen Termin vereinbaren.
Obwohl der elektronische Aufenthaltstitel abgelaufen ist, können
Sie weiterhin Sozialleistungen bekommen. Sie können auch weiterhin arbeiten
gehen.
Wenn Sie Fragen haben, dürfen Sie sich per E-Mail abh@ravensburg.de an die
Ausländerbehörde wenden.
Wenn Sie Arbeitgeber/in sind, dürfen Sie sich im Einzelfall und
bei Unklarheiten an die Ausländerbehörde wenden.
Informationen
in anderen Sprachen
Information Ukrainisch Verlängerung Aufenthaltstitel (PDF)
Servicebüro
Telefon: 0751 82-2222
E-Mail: abh@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Ordnungsamt
Abteilung: Ortspolizeibehörde
Sachgebiet: Ausländerbehörde
Neues Rathaus
Seestraße 9
88214 Ravensburg
Öffnungszeiten
Mo, Mi, Do | 09 - 12 Uhr |
Mo und Do | 14 - 16 Uhr |