Ausländerangelegenheiten

Sie sind Ausländer und wohnen NICHT im Stadtgebiet von Ravensburg oder in den Ravensburger Ortschaften Eschach, Schmalegg und Taldorf? Dann wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Ausländerbehörde des Landratsamts Ravensburg oder an die Ausländerbehörden der großen Kreisstädte Leutkirch, Wangen, Weingarten.

Sie sind Ausländer und wohnen in Ravensburg oder beabsichtigen, in Ravensburg zu wohnen? Dann bleiben Sie auf dieser Seite.

Terminvereinbarung online

Ab sofort können Sie für den Serviceschalter der Ausländerbehörde die Online-Terminvereinbarung nutzen. 


Zur Terminvergabe Serviceschalter Ausländerbehörde 


Das allgemeine Servicetelefon der Ausländerbehörde erreichen Sie dienstags, Mittwochnachmittag sowie Freitagvormittag. Termine bei Ihrer Sachbearbeiterin vereinbaren Sie bitte weiterhin telefonisch oder per E-Mail.

Wenn Sie als Ausländer in die Stadt Ravensburg ziehen, ist die Ausländerbehörde als Abteilung des Ordnungsamtes der Stadtverwaltung Ravensburg Ihr Ansprechpartner, wenn es um folgende Anliegen geht:


Aufgaben der Ausländerbehörde der Stadtverwaltung Ravensburg:

  • Bearbeitung von Anträgen im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens
  • Aufenthaltsrechte und Arbeitserlaubnisse (z. B. Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis)
  • Aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten von Asylbewerberinnen und Asylbewerber
  • Verpflichtungserklärung

Online-Antrag Aufenthaltstitel (z. B. Aufenthaltserlaubnis) für Nicht-EU-Bürger

Ab sofort können Nicht-EU-Bürger eine Aufenthaltstitel (z. B. Aufenthaltserlaubnis) einfach von unterwegs oder zu Hause aus online beantragen.


Hier geht es zum Onlineantrag

Hinweis für aus der Ukraine geflüchtete Personen

Verlängerung der Aufenthaltstitel für aus der Ukraine geflüchtete Personen
Auf Beschluss der EU gelten die Aufenthaltstitel für aus der Ukraine geflüchtete Personen länger. Wer einen Aufenthaltstitel hat, der noch bis zum 1. Februar 2024 gültig ist, muss nicht zur Ausländerbehörde gehen, um diesen zu verlängern. Die Aufenthaltserlaubnis verlängert sich automatisch bis zum 4. März 2025.

 
Im Herbst 2023 hat die Europäische Union beschlossen, dass der vorübergehende Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine bis zum 4. März 2025 gilt. Dementsprechend hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat eine Verordnung erlassen, die das auch in Deutschland umsetzt.

 
Das heißt:

  • Wenn eine Aufenthaltserlaubnis (nach § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz) am 01.02.2024 noch gültig ist, verlängert sich diese automatisch bis zum 4. März 2025.
  • Die elektronische Aufenthaltskarte bleibt gültig, auch wenn das aufgedruckte Datum (4. März 2024) abgelaufen ist.

Sie müssen daher keine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen. Sie müssen nicht zur Ausländerbehörde kommen. Sie können dafür auch keinen Termin vereinbaren.
Obwohl der elektronische Aufenthaltstitel abgelaufen ist, können Sie weiterhin Sozialleistungen bekommen. Sie können auch weiterhin arbeiten gehen.

 
Wenn Sie Fragen haben, dürfen Sie sich per E-Mail abh@ravensburg.de an die Ausländerbehörde wenden.

 
Wenn Sie Arbeitgeber/in sind, dürfen Sie sich im Einzelfall und bei Unklarheiten an die Ausländerbehörde wenden.

 
Informationen in anderen Sprachen

Information Ukrainisch Verlängerung Aufenthaltstitel (PDF)

Information Englisch Verlängerung Aufenthaltstitel (PDF)

Information Russisch Verlängerung Aufenthaltstitel (PDF)

Kontakt

Servicebüro

Telefon: 0751 82-2222

E-Mail: abh@ravensburg.de

 

Zuständiges Amt: Ordnungsamt

Abteilung: Ortspolizeibehörde

Sachgebiet: Ausländerbehörde

 

Neues Rathaus

Seestraße 9

88214 Ravensburg

 

Öffnungszeiten

Mo, Mi, Do09 - 12 Uhr
Mo und Do14 - 16 Uhr

 

Busverbindungen


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