Sehr geehrte Besucher*innen,
herzlich willkommen im Museum Humpis-Quartier. Wir wünschen Ihnen einen informativen und spannenden Aufenthalt in unseren Ausstellungsräumen. Das Museum Humpis-Quartier ist eine Institution, die Geschichte und Kultur in Ausstellungen erlebbar macht, allen Menschen offen steht und die im Museum aufbewahrten Objekte sowie die historischen Häuser des Quartiers bestmöglich schützen und erhalten möchte.
Um diese Ziele zu verwirklichen und allen Besucher*innen einen angenehmen Museumsbesuch zu ermöglichen, möchten wir Sie auf unsere Hausordnung hinweisen. Diese ist für alle Besucher*innen verbindlich und wird bei Betreten des Museums anerkannt wird.
Eintrittspreise
Die Besichtigung der Ausstellungsräume sowie des Innenhofs ist entgeltpflichtig. Die Preise für Eintritt sowie für Führungsangebote können an der Kasse eingesehen werden. Die Eintrittspreise sind auch zu entrichten, wenn sich Teile der Ausstellungsräume im Umbau befinden.
Öffnungszeiten
Die regulären Öffnungszeiten sind im Foyer des Museums einsehbar. An Feiertagen und während Ausstellungsumbauten kann es zu Abweichungen der Öffnungszeiten kommen. Bei einem großen Andrang oder aus besonderen Gründen kann das Museum zeitweise für weitere Besucher*innen gesperrt werden.
Museumsbesuch
Die Ausstellungsobjekte dürfen, soweit nicht anderweitig gekennzeichnet, nicht berührt werden. Es ist darauf zu achten, die Exponate nicht mit Taschen oder Jacken zu streifen. Den Anweisungen des Museumspersonals ist Folge zu leisten. Insbesondere gilt dies im Hinblick auf Sicherheitsvorschriften und in Notfall-Situationen.
Rauchen ist im gesamten Museumskomplex untersagt. Speisen und Getränke dürfen nicht in den Ausstellungsräumen verzehrt werden. Tiere dürfen (mit Ausnahme von Blindenführhunden und ausgebildeten Assistenzhunden) nicht mit in das Museum gebracht werden.
Der Zutritt mit Inline-Skates, Rollern oder Skateboards ist nicht erlaubt.
Kinder müssen während des Aufenthalts von Betreuungspersonen beaufsichtigt werden.
Die Fluchtwege und Notausgänge sind frei zu halten. Notausgänge dürfen nur im Notfall genutzt werden. Fenster oder verschlossene Türen dürfen nicht geöffnet werden.
Die am Empfang ausgegebenen Audioguides dürfen nicht außer Haus gebracht werden.
Lärm ist zu vermeiden. Dringende Telefonate können im Innenhof oder im Treppenhaus geführt werden.
Fotografieren und Filmen
In der Dauerausstellung darf nur zu privaten Zwecken und ohne Blitzlicht fotografiert oder gefilmt werden. Die Beachtung der Urheber- und Eigentumsrechte obliegt dem/der Aufnehmenden. Stative sowie Selfiesticks dürfen nicht verwendet werden.
In manchen Sonderausstellungen ist das Fotografieren und Filmen untersagt. In diesem Fall hängen entsprechende Hinweisschilder an den Eingängen des Ausstellungsbereichs.
Kommerzielle Aufnahmen (Foto, Film, Audio) bedürfen der schriftlichen Genehmigung. Wenden Sie sich in diesem Fall an die Museumsleitung.
Garderobe & Schließfächer
Jacken und Mäntel können an der Garderobe sowie in den Schließfächern im EG und im UG verstaut werden. Taschen die größer als 20 cm x 30 cm sind, dürfen nicht mit in die Ausstellungsräume genommen werden. Für Garderobe und Schließfächer übernehmen wir keine Haftung.
Führungen
Kommerzielle Führungen dürfen nur nach vorheriger Genehmigung im Museum durchgeführt werden. Die Teilnahme an Führungen ist gebührenpflichtig. Die Teilnahme ist auf maximal 25 Personen beschränkt.
Barrierefreiheit
Die Ausstellungsräume befinden sich mehrheitlich in historischen Gemäuern. Der barrierefreie Zugang ist in den meisten Räume durch Aufzüge gewährleistet.
Werbemaßnahmen
Für Werbemaßnahmen im Museumsgebäude bedarf es der vorherigen Genehmigung durch die Museumsleitung.
Haftung
Die/der/das Besucher*in haftet für absichtlich oder fahrlässig verursachten Schaden an Museumsobjekten, dem Museumsgebäude und Personen.
Hausrecht
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter üben, als Vertretung der Museumsleitung, das Hausrecht aus und sind berechtigt, Personen bei Nichtbeachtung der Hausordnung den Aufenthalt im Museum zu untersagen.
Die Hausordnung tritt mit sofortiger Wirkung
am 12. August 2019 in Kraft.
Sabine Mücke, Museumsleitung