Brexit: Was Unternehmer wissen müssen

04.02.2019 | IHK hat Unternehmensvertreter bei einer Veranstaltung über Folgen des EU-Austritts des Vereinigten Königreichs informiert.

 

Ob und wie der Brexit kommt, ist nach wie vor unklar. Das verhandelte und von der EU akzeptierte Austrittsabkommen mit dem Vereinigten Königreich (VK) wurde vom britischen Unterhaus bisher noch nicht gebilligt. „Keiner kann aktuell sagen, was am 29. März kommt, aber wir können Ihnen Hinweise geben, wie Sie sich in Ihren Unternehmen auf mögliche Szenarien vorbereiten können“, sagte Christina Palm, Leiterin des Geschäftsbereichs Recht und Steuern I International der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (IHK), bei einer Informationsveranstaltung zum Thema „Brexit – Was Unternehmer wissen müssen“ in der IHK in Weingarten. Rund 130 regionale Unternehmensvertreter nutzten die Chance, sich von Experten der Deutsch-Britischen IHK in London, des Hauptzollamts Ulm sowie der German Trade and Invest (GTAI), Bonn, über mögliche Brexit-Szenarien und die damit verbundenen Änderungen in den Bereichen Zoll, Recht und Steuern zu informieren. Bereits Vorbereitungen auf den Brexit haben hiervon nur knapp fünf Prozent der Teilnehmer getroffen.

Mögliche Szenarien
Drei Möglichkeiten in Sachen Brexit zeigte Karl Martin Fischer, Senior Manager im Bereich Ausländisches Wirtschaftsrecht und Brexit Experte der German Trade & Invest, in seinem Überblick auf: Austritt mit einem Austrittsabkommen, Rücknahme des Brexits durch VK oder Austritt ohne Abkommen und Übergangsphase (harter Brexit). Die brutalste Variante sei der harte Brexit. Werde dieser zum 29. März umgesetzt, würden ab 30. März für das Vereinigte Königreich die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) gelten. Er halte diesen No-Deal-Brexit zwar für eher unwahrscheinlich, „wir müssen uns aber darauf vorbereiten“. Unabhängig davon, wie die zukünftigen Beziehungen zwischen dem VK und der EU genau ausgestaltet sein werden, stehe fest: Der Brexit werde in vielen Bereichen gravierende Auswirkungen auf die betriebliche Praxis der Unternehmen haben. Nach dem Brexit werde die Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht mehr wie bisher erhalten bleiben, so Fischer weiter. Unternehmer, die Mitarbeiter für Montagen entsenden, müssten mit deutlich mehr Zeit- und Bürokratieaufwand rechnen.

Eine Überprüfung von bestehenden Verträgen sei daher erforderlich, appellierte Fischer an die Unternehmensvertreter. VK habe im Jahr 2018 den Withdrawal Act verabschiedet. Damit übernimmt es alle bisherigen EU-Vorschriften, soweit dies möglich ist, in das nationale Recht. Im Bereich Datenaustausch sei VK nach dem Brexit ein Drittland, ein Austausch von Daten erfordere daher spezifische Regelungen.

Administrativer Aufwand
Auswirkungen wird der Brexit auch im Bereich Steuern haben. VK übernehme zwar die bisherigen Umsatzsteuervorschriften der EU in sein nationales Recht. In einem zweiten Schritt würden diese aber inhaltlich abgeändert, sagte Dr. Gunnar Pohl, stellvertretender Hauptgeschäftsführer und Leiter der Steuerabteilung der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer in London. Wahrscheinlich sei, dass das Vereinigte Königreich nach dem Austritt aus der Europäischen Union umsatzsteuerlich ein Drittland sei. „Die Auswirkungen sind in erster Linie praktischer Art“, so Pohl weiter. So könne es beispielsweise zu Transportverzögerungen durch höheren administrativen Aufwand kommen. Zudem könnten für einige Warengruppen andere Umsatzsteuersätze im VK eingeführt werden. Unternehmen sollten daher ihre Waren- und Dienstleistungsströme überprüfen und abklären, ob Anpassungen erforderlich sind.

Zollrechtliche Szenarien
Aus zollrechtlicher Sicht stellen sich, so Guido Zirngibl, Brexit-Beauftragter des Hauptzollamts Ulm, folgende Fragen: Verbleibt VK nach dem Austritt im Binnenmarkt? Gibt es eine Zollunion oder ein Freihandelsabkommen? Es sei wahrscheinlich, so Zirngibl weiter, dass Großbritannien im Zuge des Brexits den Binnenmarkt und die EU-Zollunion verlassen werde. Falle VK auf WTO-Status, werde der Handel mit Großbritannien ausschließlich nach WTO-Regeln verlaufen, die Zollformalitäten im Warenverkehr erfordern. Zudem würden Zollzahlungen entstehen. Unabhängig vom Ausgang der Verhandlungen seien in jedem Fall Zollformalitäten zu beachten, die Vorbereitungen seitens der Wirtschaft erforderlich machten. Zirngibl appellierte an alle Unternehmer, ihre Lieferketten, Verträge und Arbeitsabläufe zu prüfen, da etwaige zollrechtliche Bewilligungen zu beantragen oder zu erweitern sind. Er machte deutlich, dass das VK aller Wahrscheinlichkeit nach auf die fünffache Menge von Zollverfahren nicht vorbereitet sei. Hierfür würden bis zu 3000 mehr britische Zollbeamte benötigt, mit Verzögerungen bei der Zollabwicklung sei zu rechnen. Alle Unternehmen, die bisher nur im Binnenmarkt tätig sind, müssten sich unbedingt über den Ablauf von Zollverfahren informieren und vorbereiten. „Diese erreichen wir aber sehr schwer“, so Zirngibl.

Aktuelle IHK-Informationen für Unternehmen

Verunsicherung und Ratlosigkeit in Sachen Brexit machten den Unternehmen derzeit sehr zu schaffen, so IHK-Hauptgeschäftsführer Professor Dr. Peter Jany. Auch für die Wirtschaft in der Region Bodensee-Oberschwaben zähle Großbritannien zu den wichtigsten Handelspartnern. „Die Unübersichtlichkeiten beispielsweise beim Warenaustausch, bei der Zollabwicklung, Produkt- und Markensicherheit sowie Personenfreizügigkeit lähmen schon jetzt die Investitionsfreude der Unternehmen spürbar“, so Jany. Angesichts der schwierigen Situation unterstütze die IHK die regionalen Betriebe mit aktuellen Informationen. Auf der Internetseite der IHK, www.weingarten.ihk.de, Nr. 4183258, finden Unternehmen zudem die Checkliste „Are you ready for Brexit?“ des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), um den unternehmerischen Anpassungsbedarf zu prüfen.

Sprachen bei der IHK in Weingarten über mögliche Brexit-Szenarien (von links): Karl Martin Fischer (GTAI), Christina Palm (IHK), Dr. Gunnar Pohl (Deutsch-Britische IHK in London), Guido Zirngibl (Hauptzollamt Ulm), Rainer Bühler (Leiter des Hauptzollamts Ulm) und IHK-Hauptgeschäftsführer Professor Dr. Peter Jany. Bild: IHK/Photoart
Sprachen bei der IHK in Weingarten über mögliche Brexit-Szenarien (von links): Karl Martin Fischer (GTAI), Christina Palm (IHK), Dr. Gunnar Pohl (Deutsch-Britische IHK in London), Guido Zirngibl (Hauptzollamt Ulm), Rainer Bühler (Leiter des Hauptzollamts Ulm) und IHK-Hauptgeschäftsführer Professor Dr. Peter Jany. Bild: IHK/Photoart

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