Corona-Verordnung: Land beschließt weitere Lockerungen

27.05.2020 | Kultur, Gastronomie, Hotellerie und Sport profitieren davon.

 

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat sich am 26. Mai 2020 auf weitere Lockerungen der Corona-Verordnung geeinigt. So dürfen sich künftig bis zu zehn Personen im privaten Raum treffen und kleine Veranstaltungen sind wieder möglich. Großveranstaltungen über 500 Personen bleiben bis zum 31. August 2020 untersagt. Auch für die Kitas und Grundschulen gibt es mit den Zwischenergebnissen der Studie an den baden-württembergischen Unikliniken eine Perspektive.

Private Veranstaltungen
Bei privaten Veranstaltungen – wie Geburtstagsfeiern oder Hochzeiten – dürfen ab dem 1. Juni 2020 in geschlossenen Räumen bis zu zehn Personen teilnehmen. Wenn die Veranstaltung im Freien stattfindet, dürfen wegen der geringeren Infektionsgefahr an der frischen Luft maximal 20 Personen teilnehmen.


Kleine öffentliche Veranstaltungen wieder möglich
Ab dem 1. Juni 2020 sind öffentliche Veranstaltungen mit unter 100 Personen wieder möglich. Voraussetzung ist, dass es feste Sitzplätze gibt und die Hygiene- und Abstandsvorgaben eingehalten werden. Das ermöglicht Kino, Theater, Konzerten und Oper neue Perspektiven. Großveranstaltungen ab 500 Teilnehmern bleiben jedoch bis 31. August verboten.


Kneipen und Bars dürfen wieder öffnen
Ab dem 2. Juni 2020 können unter Hygiene-Auflagen Kneipen und Bars ebenfalls öffnen. Auch Jugendhäuser dürfen dann wieder unter Auflagen öffnen

Bolzplätze, Sport- und Trainingsangebote

Ab 2. Juni dürfen öffentliche Bolzplätze öffnen ebenso wie Sport- und Trainingsangebote in geschlossenen Räumen - unter bestimmten Auflagen.


Hotels, Pensionen, Campingplätze

Bereits ab dem 29. Mai 2020 können Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Pensionen oder Campingplätze wieder Touristinnen und Touristen aufnehmen. Auch hier gelten besondere Auflagen.


Mehr Informationen dazu finden Sie auf www.baden-wuerttemberg.de.

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