17.07.2021 | Geltende Corona-Regeln müssen eigehalten werden.
Das Rutenfest
2021 fällt aus. Schon Ende April haben die Rutenfestkommission und die Stadt
gemeinsam beschlossen, das Fest aufgrund der Pandemie für dieses Jahr
abzusagen. Dass es die Ravensburger in den "Rutentagen" dennoch in
Cafés und Kneipen der Innenstadt zieht und viele in ihrem Garten private Feste
planen, davon ist auszugehen. Manche Trommlergruppen und Fanfarenzüge haben sich
schon zum Antrommeln angekündigt, Gastronomen haben bei der Stadt nach den
Regeln gefragt. Doch was ist eigentlich nach der aktuellen Corona-Verordnung
erlaubt? Die Stadtverwaltung informiert über die geltenden Regeln und bittet,
aufgrund steigender Neuinfektionen private Zusammenkünfte mit weniger Gästen
als erlaubt zu planen.
Grundsätzlich
sind bei der derzeitigen Inzidenzstufe 1 (7-Tage-Inzidenz unter dem
Schwellenwert von 10) im Landkreis Ravensburg "private Treffen" mit
maximal 25 Personen erlaubt. Dabei zählen Genesene oder vollständig Geimpfte
nicht mit. Die Mitglieder der Trommlergruppen zählen zu den 25 Personen dazu –
es sei denn sie sind geimpft oder genesen.
Bei privaten
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind – je nach Größe der Örtlichkeit –
bis zu 300 Feiernde zusammen erlaubt, jedoch müssen sie die "drei G's"
erfüllen: geimpft, genesen oder getestet. Ohne die drei G's dürfen insgesamt
300 Personen bei Festen im Freien, zum Beispiel bei Gartenpartys,
zusammenkommen. Die Trommler zählen dazu – egal, ob sie nur zehn oder 30
Minuten anwesend sind.
Auch wenn
momentan die Regeln der Inzidenzstufe 1 gelten, bittet die Stadt dringend, bei
privaten Festen die Gästezahl zu reduzieren und sich an die Regeln der
Inzidenzstufe 2 zu halten: Das heißt, sich bei privaten Veranstaltungen auf
maximal 200 Personen zu beschränken.
Generell gilt
für private Veranstaltungen, dass die Kontaktdaten aller Gäste in eine Liste
aufgenommen werden müssen. Veranstalter müssen grundsätzlich ein Hygienekonzept
erstellen und schriftlich verfassen – so dass sie es auf Verlangen von Polizei
oder Ordnungsamt vorlegen können. Darin muss ebenso festgeschrieben sein, wie
die Personenströme geregelt werden, wie Innenräume regelmäßig und ausreichend
gelüftet, Oberflächen und Gegenstände regelmäßig gereinigt und wie Gäste
rechtzeitig und verständlich über die geltenden Hygienevorgaben informiert
werden. Die Pflicht gilt auch für Privatleute, wenn sie eine solche
Veranstaltung machen. "Die Veranstalter sind verantwortlich dafür, dass
die Vorgaben eingehalten werden", schreibt die Pressestelle der Stadt
Ravensburg. Trommeln Gruppen bei Gastronomen an, gilt ebenfalls das jeweilige
Hygienekonzept der Gaststätte.
Aufgrund der
bundesweit steigenden Infektionszahlen und angesichts der vorherrschenden Deltavariante
bittet die Stadtverwaltung alle darum, auch über die (eigentlich ja
ausfallenden) Rutentage vorsichtig zu sein und alles dafür zu tun, dass die
Inzidenzzahlen nicht ansteigen. Nach dem Gebot der Zurückhaltung sollten zum
Beispiel auch möglichst wenig unterschiedliche Gartenfeste besucht werden. An
die Trommler appelliert sie, die Innenstadt zu meiden und nicht zu trommeln,
während sie die Antrommel-Adressen wechseln. So will man Menschenansammlungen,
die den Trommlern folgen, reduzieren. "Unser gemeinsames Ziel ist es, die
Pandemie hinter uns zu lassen. Nicht alles, was erlaubt ist, ist derzeit auch
richtig. Deshalb bitten wir alle, private Zusammenkünfte mit Augenmaß
durchzuführen", sagt Erster Bürgermeister Simon Blümcke.
Stadtverwaltung und Polizei
werden am Rutenwochenende die Zahl der Einsatzkräfte erhöhen und vor allem in
der Innenstadt und auf dem Veitsburgplateau unterwegs sein, um die öffentliche
Sicherheit und Ordnung, vor allem die Nachtruhe, zu gewährleisten. Private
Veranstalter von Festen müssen damit rechnen, dass Nachbarn die Polizei rufen,
wenn es zu lange zu laut im Garten wird.
Die aktuelle
Coronaverordnung findet man im Internet unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-der-landesregierung/