Größere Gartenfeste nur mit Hygienekonzept – Stadt informiert über Regeln fürs Antrommeln

17.07.2021 | Geltende Corona-Regeln müssen eigehalten werden.

 

Regeln fürs Antrommeln: Gastgeber von Partys müssen ein Hygienekonzept vorlegen können. Foto: Stadt Ravensburg
Regeln fürs Antrommeln: Gastgeber von Partys müssen ein Hygienekonzept vorlegen können. Foto: Stadt Ravensburg

Das Rutenfest 2021 fällt aus. Schon Ende April haben die Rutenfestkommission und die Stadt gemeinsam beschlossen, das Fest aufgrund der Pandemie für dieses Jahr abzusagen. Dass es die Ravensburger in den "Rutentagen" dennoch in Cafés und Kneipen der Innenstadt zieht und viele in ihrem Garten private Feste planen, davon ist auszugehen. Manche Trommlergruppen und Fanfarenzüge haben sich schon zum Antrommeln angekündigt, Gastronomen haben bei der Stadt nach den Regeln gefragt. Doch was ist eigentlich nach der aktuellen Corona-Verordnung erlaubt? Die Stadtverwaltung informiert über die geltenden Regeln und bittet, aufgrund steigender Neuinfektionen private Zusammenkünfte mit weniger Gästen als erlaubt zu planen.

Grundsätzlich sind bei der derzeitigen Inzidenzstufe 1 (7-Tage-Inzidenz unter dem Schwellenwert von 10) im Landkreis Ravensburg "private Treffen" mit maximal 25 Personen erlaubt. Dabei zählen Genesene oder vollständig Geimpfte nicht mit. Die Mitglieder der Trommlergruppen zählen zu den 25 Personen dazu – es sei denn sie sind geimpft oder genesen.

Bei privaten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind – je nach Größe der Örtlichkeit – bis zu 300 Feiernde zusammen erlaubt, jedoch müssen sie die "drei G's" erfüllen: geimpft, genesen oder getestet. Ohne die drei G's dürfen insgesamt 300 Personen bei Festen im Freien, zum Beispiel bei Gartenpartys, zusammenkommen. Die Trommler zählen dazu – egal, ob sie nur zehn oder 30 Minuten anwesend sind.

Auch wenn momentan die Regeln der Inzidenzstufe 1 gelten, bittet die Stadt dringend, bei privaten Festen die Gästezahl zu reduzieren und sich an die Regeln der Inzidenzstufe 2 zu halten: Das heißt, sich bei privaten Veranstaltungen auf maximal 200 Personen zu beschränken.

Generell gilt für private Veranstaltungen, dass die Kontaktdaten aller Gäste in eine Liste aufgenommen werden müssen. Veranstalter müssen grundsätzlich ein Hygienekonzept erstellen und schriftlich verfassen – so dass sie es auf Verlangen von Polizei oder Ordnungsamt vorlegen können. Darin muss ebenso festgeschrieben sein, wie die Personenströme geregelt werden, wie Innenräume regelmäßig und ausreichend gelüftet, Oberflächen und Gegenstände regelmäßig gereinigt und wie Gäste rechtzeitig und verständlich über die geltenden Hygienevorgaben informiert werden. Die Pflicht gilt auch für Privatleute, wenn sie eine solche Veranstaltung machen. "Die Veranstalter sind verantwortlich dafür, dass die Vorgaben eingehalten werden", schreibt die Pressestelle der Stadt Ravensburg. Trommeln Gruppen bei Gastronomen an, gilt ebenfalls das jeweilige Hygienekonzept der Gaststätte.

Aufgrund der bundesweit steigenden Infektionszahlen und angesichts der vorherrschenden Deltavariante bittet die Stadtverwaltung alle darum, auch über die (eigentlich ja ausfallenden) Rutentage vorsichtig zu sein und alles dafür zu tun, dass die Inzidenzzahlen nicht ansteigen. Nach dem Gebot der Zurückhaltung sollten zum Beispiel auch möglichst wenig unterschiedliche Gartenfeste besucht werden. An die Trommler appelliert sie, die Innenstadt zu meiden und nicht zu trommeln, während sie die Antrommel-Adressen wechseln. So will man Menschenansammlungen, die den Trommlern folgen, reduzieren. "Unser gemeinsames Ziel ist es, die Pandemie hinter uns zu lassen. Nicht alles, was erlaubt ist, ist derzeit auch richtig. Deshalb bitten wir alle, private Zusammenkünfte mit Augenmaß durchzuführen", sagt Erster Bürgermeister Simon Blümcke.

Stadtverwaltung und Polizei werden am Rutenwochenende die Zahl der Einsatzkräfte erhöhen und vor allem in der Innenstadt und auf dem Veitsburgplateau unterwegs sein, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung, vor allem die Nachtruhe, zu gewährleisten. Private Veranstalter von Festen müssen damit rechnen, dass Nachbarn die Polizei rufen, wenn es zu lange zu laut im Garten wird.

Die aktuelle Coronaverordnung findet man im Internet unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-der-landesregierung/

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