Erweiterte Maskenpflicht in Baden-Württemberg

26.01.2021 | In einigen Bereichen sind jetzt medizinische Masken nötig.

 

Mit der Änderung der Corona-Verordnung zum 25. Januar 2021 gilt eine erweiterte Maskenpflicht im Land Baden-Württemberg. In folgenden Bereichen muss eine medizinische Maske getragen werden:

  • Im öffentlichen Personennahverkehr
  • Beim Einkaufen
  • In Arbeits- und Betriebsstätten sowie Einsatzorten
  • In Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
  • Während Veranstaltungen der Religionsausübung

Grafik zur erweiterten Maskenpflicht

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