07.01.2021 | Wer die Notbetreuung dringend braucht, muss sein Kind bis 8. Januar anmelden.
Gemäß Mitteilung des Kultusministeriums vom 6. Januar 2021 findet in der Woche vom 11. bis 15. Januar 20201 kein Präsenzunterricht statt. Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 7 wird eine Notbetreuung eingerichtet.
Das Ministerium führt in seinem Schreiben hierzu aus: "Es gilt vielmehr der dringend an die Erziehungsberechtigten zu richtende Appell, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn dies zwingend erforderlich ist." Voraussetzung für die Teilnahme an der Notbetreuung ist, dass beide Erziehungsberechtigte entweder in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sind (oder ein Studium oder eine Schule besuchen, sofern sie die Abschlussprüfung im Jahr 2021 anstreben) und dadurch an der Betreuung gehindert sind. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob die berufliche Tätigkeit in Präsenz außerhalb der Wohnung oder im Homeoffice verrichtet wird. Bei Alleinerziehenden kommt es nur auf deren berufliche Tätigkeit bzw. Studium/Schule an.
Eltern haben bereits am 7. Januar von der jeweiligen Schule per Mail ein Anmeldeformular für eine mögliche Notbetreuung erhalten. Die Anmeldung soll dann bis 8. Januar 2021 um 12 Uhr an die Schule erfolgen.