14.09.2021 | Zensus umfasst Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung
Vorbefragung zur Gebäude-
und Wohnungszählung in Baden-Württemberg ab September 2021
Im Jahr 2022 wird in Deutschland der nächste Zensus durchgeführt. Der Zensus beinhaltet eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung und wird in allen Mitgliedsstaaten der EU turnusmäßig durchgeführt. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Einwohnerzahl notwendig.
Bereits in diesem Jahr nimmt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg
im Rahmen der Vorbefragung zur Gebäude-
und Wohnungszählung (GWZ) für den Zensus 2022 Kontakt mit einem Teil der Eigentümerinnen und
Eigentümern bzw. Verwaltungen von Gebäuden mit Wohnraum bzw. Wohnungen in
Baden-Württemberg auf. Diese Vorbefragung dient der Überprüfung der
vorliegenden Daten zu Gebäuden und Eigentumsverhältnissen hinsichtlich Qualität
und Aktualität. So wird sichergestellt, dass die Angaben zu den
auskunftspflichtigen Personen sowie zu den Gebäuden und Wohnungen zur GWZ im
Jahr 2022 korrekt vorliegen und die Belastung aller Beteiligten dadurch
minimiert wird. Die Entscheidung bezüglich der Auswahl der Auskunftspflichtigen zur Vorbefragung
2021 hängt von Struktur und Aktualität der Daten ab, die dem Statistischen
Landesamt Baden-Württemberg vorliegen.
Ca. 1 Mio. ausgewählte Eigentümerinnen
und Eigentümer bzw. Verwaltungen erhalten im September 2021 ein Anschreiben mit
Zugangsdaten zu einem Online-Fragebogen
und werden gebeten Auskünfte zu Ihrem Gebäude oder Ihrer Wohnung zu erteilen. Die
maximal 11 Fragen der Vorbefragung 2021
können schnell und einfach beantwortet werden. Dies nimmt nur etwa 5-10 Minuten
in Anspruch. Wer zur Vorbefragung 2021 kein Schreiben erhält, wird erst zur GWZ
2022 befragt. Die GWZ 2022 wird als flächendeckende Erhebung durchgeführt, bei
der Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Verwaltungen aller Gebäude mit Wohnraum
und Wohnungen befragt werden.
Lesen Sie mehr unter www.zensus2022.de
Die gesetzlichen Grundlagen für die Datenerhebung sind das Bundesstatistikgesetz (BStatG), das Zensusvorbereitungsgesetz (ZensVorbG 2022) und das Zensusgesetz (ZensG 2022). Nach § 24 des Zensusgesetzes besteht Auskunftspflicht. Für das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hat der Schutz personenbezogener Daten höchste Priorität. Die Online-Datenübermittlung erfolgt verschlüsselt. Die gewonnenen Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke genutzt, Rückschlüsse auf einzelne Personen oder die Weitergabe von Daten an Dritte sind ausgeschlossen.
Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes vom 8.9.2021
Aktuelle Informationen finden Sie auf der Webside www.zensus2022.de