TWS gibt Entlastungen komplett weiter

01.03.2023 | Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen treten in Kraft.

 

Ravensburg - Ende 2022 hat die Bundesregierung die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Diese treten ab März 2023 in Kraft und werden rückwirkend auch für Januar und Februar umgesetzt. „Die Entlastungen aus den Preisbremsen geben wir zu 100 Prozent weiter, darauf können sich unsere Kunden verlassen“, informiert Robert Sommer, Bereichsleiter Markt bei den Technischen Werken Schussental (TWS). Private Haushalte sowie kleine und mittelständische Betriebe müssen nichts tun. Für Verträge, deren Preise oberhalb der beschlossenen Preisgrenzen liegen, berücksichtigt die TWS die Preisbremse mit dem Abschlag für den Monat März, der am 1. April zur Zahlung fällig wird. Der März-Abschlag enthält zudem die Gutschriftsbeträge für die Entlastungen aus der Energiepreisbremse für Januar und Februar.
 Aufgrund der Systemumstellung erfolgt die Gutschrift der Energiepreisbremse für die Monate Januar bis März fristgerecht zum 1. April 2023. Da zu diesem Stichtag auch die Gutschrift aus der Energiepreisbremse für den April fällig wird, wird auch diese in diesem Monat direkt verrechnet.


Die Kundinnen und Kunden des Energieversorgers erhalten in den nächsten Tagen ein persönliches Anschreiben. Wenn sich die Kosten für die Energie aufgrund der Preisbremse reduzieren, wirkt sich das auch positiv auf den Abschlag aus. Kunden der TWS, die ein SEPA-Mandat für den Einzug der Abschlagszahlungen erteilt haben, brauchen nichts zu tun. Wer per Überweisung bezahlt, muss selbst aktiv werden und den neuen Abschlagsbetrag, der im Anschreiben aufgeführt ist, monatlich überweisen. Doch auch wenn hier keine Änderung vorgenommen wird, geht dem Kunden nichts verloren. In diesem Fall werden die Abschläge und die Entlastungen aus den Preisbremsen in der nächsten Jahresrechnung automatisch verrechnet.


Die häufigsten Fragen und Antworten zur aktuellen Energiekrise hat der Energieversorger auf seiner Internetseite www.tws.de zusammengestellt. 

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