18.09.2023 | Stadt kommt Unterbringungsverpflichtung nach
Wie in anderen Städten und Gemeinden auch, leben
in Ravensburg eine Vielzahl geflüchteter Menschen. Viele kommen aus der
Ukraine. Aber zunehmend viele Geflüchtete kommen zum Beispiel auch aus
Afghanistan, dem Irak oder Syrien. Der Landkreis betreibt in Ravensburg
Unterkünfte in der so genannten vorläufigen Unterbringung. Nach einer gewissen
Zeit, je nach Stand der entsprechenden Asylverfahren der einzelnen Personen, wird
die Stadt zuständig. Sie ist dann verpflichtet, den Menschen im Rahmen der
Anschlussunterbringung Wohnraum zur Verfügung zu stellen, sofern sie dafür
nicht selbst sorgen können.
Bislang ist es der Stadt gut gelungen, Unterkünfte
dezentral verteilt und im gesamten Stadtgebiet inklusive der Ortschaften zur
Verfügung zu stellen, sei es in Gemeinschaftsunterkünften oder in einzelnen
Wohnungen. Da weiterhin Geflüchtete in Ravensburg ankommen, muss die Stadt
weitere Unterkunftsmöglichkeiten schaffen. So hat der Gemeinderat entschieden,
das Gebäude der Kindertagesstätte St. Andreas in der Nordstadt zunächst für die
Unterbringung zu nutzen, bevor es dann zu einem späteren Zeitpunkt saniert wird
und als Kindertagesstätte zur Verfügung steht. Stattdessen bleibt solange die
Kita St. Ludmilla im gleichen Quartier in der Nutzung. Auch in der Parkstraße
soll es Möglichkeiten geben. Auf dem Grundstück, auf dem in Zukunft der Neubau
der Grundschule Kuppelnau stehen wird, wird es vorrübergehend
Unterkunftsmöglichkeiten geben. Wie auch bereits vom Gemeinderat beschlossen,
wird die bestehende Unterkunft in der Schmalegger Straße in der Weststadt
erweitert.
Da
die Zuweisung von geflüchteten Menschen dynamisch bleibt, müssen im Laufe des
Herbstes/Winter 2023/2024 weitere Unterkunftsmöglichkeiten geprüft werden.