30.07.2024 | Regelmäßig führen das Ordnungsamt der Stadt Ravensburg und die Polizei Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzes durch. In dieser Woche wird erneut geprüft, ob Verkaufsstellen verbotenerweise Alkohol oder Tabak an Jugendliche abgeben.
Während der Verkauf von „weichem“ Alkohol wie Bier, Wein und Sekt an
Jugendliche ab einem Alter von 16 Jahren erlaubt ist, sieht es bei „hartem“,
also hochprozentigen Alkohol wie etwa Branntwein, Korn oder auch von
Mix-Getränken (Whiskey/Cola etc.) ganz anders aus. Denn dieser Alkohol darf
genauso wie Tabakwaren erst an Personen ab einem Alter von 18 Jahren verkauft
werden. Dies gilt auch für die beliebten "Vapes" auch bekannt als
E-Shisha (ob mit oder ohne Nikotin). So will es das Gesetz. Im Zweifel müssen
die Gewerbetreibenden daher beim Verkauf durch Überprüfung des Alters
sicherstellen, dass die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes eingehalten werden.
Es drohen, darauf weist die Stadtverwaltung hin, empfindliche Bußgelder, wenn
dies nicht geschieht. Im Wiederholungsfall kann sogar eine
Gewerbeuntersagungsverfahren drohen. Es lohnt sich daher als Gewerbetreibender
selbst oder durch das angestellte Personal beim Alter der Käufer zweimal
hinzuschauen.
Um die Einhaltung des Jugendschutzes bei den Gewerbetreibenden im
Stadtgebiet zu kontrollieren, werden Jugendliche testweise versuchen, Alkohol
und Zigaretten in Läden und Geschäften zu kaufen. Es werden dabei kleine Läden,
wie Kioske oder Tankstellen, aber auch Supermärkte und Discounter verdeckt
aufgesucht. Im Anschluss an einen Testkauf werden die Gewerbetreibenden dann
über die erfolgte Kontrolle an sich und auch über das Ergebnis informiert.
Sollte der Testkauf erfolgreich gewesen sein, so wird der Kauf wieder
rückgängig gemacht und ein Bußgeldverfahren gegen die Verantwortlichen wird
eingeleitet.