Heckenschnitt ab 1. Oktober wieder erlaubt

16.09.2026 | Noch bis 30. September bleibt das radikale Rückschneiden, auf den Stock setzen oder Beseitigen von Hecken, Bäumen oder Sträuchern laut Bundesnaturschutzgesetz verboten

 

Erst ab dem 1. Oktober sind diese Maßnahmen in der Gartenpflege wieder erlaubt. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des pflanzlichen Zuwachses (Heckenschnitt) oder zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit sind jedoch ganzjährig möglich.

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