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16.09.2026 | Noch bis 30. September bleibt das radikale Rückschneiden, auf den Stock setzen oder Beseitigen von Hecken, Bäumen oder Sträuchern laut Bundesnaturschutzgesetz verboten
Erst ab dem 1. Oktober sind diese Maßnahmen in der
Gartenpflege wieder erlaubt. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung
des pflanzlichen Zuwachses (Heckenschnitt) oder zur Wiederherstellung der
Verkehrssicherheit sind jedoch ganzjährig möglich.