INFOS ZU KITAS in ravensburg

Kindertageseinrichtungen für Kinder bis zum Schuleintritt

Um die individuellen Bedürfnisse von Eltern und Kindern zu berücksichtigen, werden in den 40 Kindertageseinrichtungen in Ravensburg unterschiedliche Betreuungsformen angeboten. Grundlage der Arbeit in den Kindertageseinrichtungen ist der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung für die baden-württembergischen Kitas mit seinen Bildungs- und Entwicklungsfeldern.

Gruppenformen und Öffnungszeiten, Mittagstisch, Elternbeiträge, Ferienbetreuung

RG - Regelgruppe

Vormittags-und Nachmittagsbetreuung bei einer Betreuungszeit von mindestens 30 Stunden pro Woche mit einer Gruppengröße von 25 Kindern

VÖ - Verlängerte Öffnungszeiten

durchgängige Öffnungszeit von mindestens 6 Stunden täglich mit 22 Kindern pro Gruppe

GT - Ganztagesplätze

durchgängige Öffnungszeit von mehr als 7 Stunden täglich mit  20 Kindern pro Gruppe

AM - Altersgemischte Gruppen

Gruppe, in der sowohl Kinder unter 3 und über 3 Jahren zusammen betreut werden

Zeitgemischte Gruppe

In den Zeitgemischten Gruppen gibt es eine Mischung der Angebotsformen.

Krippe

Betreuung für Kinder von 0 bis 3 Jahren (in der Regel ab 1 Jahr) über 15 Stunden wöchentlich

Betreute Spielgruppe (BS)

Betreuung für Kinder unter 3 Jahren zwischen 10 und 15 Stunden wöchentlich

IN - Integrative Gruppe

Jede Gruppe kann als integrative Gruppe geführt werden, sofern die hierfür personellen und sachlichen Voraussetzungen gegeben sind. Spezielle Leistungen für Kinder mit Behinderung können im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII beantragt werden. Das bedeutet, dass ein Kind, das einen erhöhten Förderbedarf aufweist oder behindert ist, die Möglichkeit bekommt, in einem Regelkindergarten betreut zu werden. Hierfür ist der Landkreis Ravensburg zuständig.

Informationen und Unterlagen hierzu finden Sie auf der Homepage des Landkreis Ravensburg: www.rv.de


Mittagstisch

In verschiedenen Kindertageseinrichtungen wird ein Mittagstisch angeboten. Erhalten die Eltern Sozialleistungen kann ein Antrag nach dem Bildungs- und Teilhabepaket für die Kostenübernahme gestellt werden. 
Zuständige Stelle für den Antrag ist das Kreissozialamt im Landratsamt Ravensburg. Bezieher von Wohngeld können den Antrag auf Leistungen auch bei der Wohngeldstelle abgeben.


Antrag

Elternbeiträge

Die Träger der Kita-Einrichtungen erheben für die Betreuung der Kinder Elternbeiträge. Diese sind mit der Stadt Ravensburg abgestimmt und gestaffelt nach der Anzahl der Kinder in der Familie und nach der von den Eltern gebuchten Betreuungszeit in der Einrichtung. Für die Kindertageseinrichtungen gelten folgendeElternbeiträge: 


Elternbeiträge 2021/2022 (PDF)

Elternbeiträge 2022/2023 (PDF)

Fördermöglichkeiten

Als Entlastung für Familien mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, dass Elternbeiträge übernommen werden können. Dazu muss ein Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge beim Jugendamt gestellt werden. 


Landratsamt Ravensburg     
Jugendamt

Gartenstraße 107

88212 Ravensburg

 

Telefon 0751 85-3200        

Telefax 0751 85-3205

ju@landkreis-ravensburg.de

www.landkreis-ravensburg.de 


Förderung von U3-Angeboten in der Kindertagespflege seit 1.9.2019
Antrag und Richtlinien

Betriebsplätze / Firmenplätze

Betriebsplätze

Einige Ravensburger Unternehmen belegen vertraglich fest vereinbarte Betriebsplätze für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in verschiedenen Ravensburger Kitas. Die Belegung erfolgt über die Unternehmen selbst. Es können dabei auch Plätze von Kindern belegt werden, die nicht in Ravensburg wohnen. Bitte wenden Sie sich bei Interesse ggf. an Ihren Arbeitgeber und informieren Sie sich, ob dieser Betriebsplätze hat und evtl. noch einer davon frei ist.


Wichtiger Hinweis:

Bitte tragen Sie in LITTLE BIRD während des Anmeldeprozesses unbedingt in das Feld "Bemerkungen" ein, dass Sie einen vorhandenen Betriebsplatz Ihres Ravensburger Arbeitgebers nutzen möchten, der dann bereit ist, die vereinbarte monatliche Zuzahlung für einen Betriebsplatz zu leisten. Ihr Arbeitgeber muss zusätzlich vor dem Ende der Anmeldefrist der entsprechenden Kita mitteilen, dass Sie den Betriebsplatz erhalten.

Firmenplätze

Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken, besteht für Ravensburger Betriebe und Firmen die Möglichkeit, so genannte Firmenplätze für Kinder ihrer Mitarbeiter zu nutzen. Diese sind in verschiedenen Ravensburger Kindertageseinrichtungen eingerichtet. 


Bei den Firmenplätzen muss der Wohnort / Hauptwohnsitz der Eltern und des Kindes in Ravensburg liegen. Bei der Vergabe der Plätze werden Firmenplätze vorrangig berücksichtigt.


Je Gruppe sind bis zu 3 Plätze als Firmenplätze mit erhöhter Prioriät bei den Aufnahmekriterien zu vergeben, wenn Anmeldungen auf einen Firmenplatz vorliegen. Dies gilt nicht in Kindertageseinrichtungen mit Betriebsplätzen.


Um einen Firmenplatz nutzen zu können, muss sich der Betrieb derzeit monatlich mit 100 € pro belegten Platz an den Betriebskosten beteiligen. Der Betrieb verpflichtet sich, diesen Betrag für die gesamte Dauer der Betreuung des Kindes seiner Mitarbeiter zu übernehmen. Das unterzeichnete Bestätigungsformular dient als Nachweis dieser Vereinbarung für beide Parteien.


Bestätigungsfomular Firmenplätze (PDF)


Die Anmeldung erfolgt direkt in den Kindertagesstätten. Der monatliche Firmenbeitrag von 100 € ist an den Kindergartenträger zu leisten.


Bitte erkundigen Sie sich bei Interesse bei Ihrem Arbeitgeber über eine mögliche Belegung eines Firmenplatzes (d. h. Zuzahlung und vertraglichen Vereinbarung durch den Arbeitgeber) in einer Ravensburger Kita.


Wichtiger Hinweis: 

Bitte tragen Sie in LITTLE BIRD während des Anmeldeprozesses unbedingt in das Feld "Bemerkungen" ein, dass Sie einen Firmenplatz nutzen möchten und bei welcher Ravensburger Firma Sie arbeiten, die bereit ist, eine monatliche Zuzahlung für einen Firmenplatz zu leisten. Die Firma muss zudem das ausgefüllte und unterschriebene Firmenplatz-Formular vor dem Ende der Anmeldefrist an die entsprechende Kita senden.

Suche

Kontakt

Amt für Bildung, Soziales und Sport
Abteilung: Kita und Familie
Telefon: 0751 82-322
Telefax: 0751 82-60322

Neues Rathaus

Seestraße 9

88214 Ravensburg

 

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Öffnungszeiten
Mo bis Fr09 - 12 Uhr
Mo bis Do14 - 16 Uhr

Kontakt Anmeldeverfahren

Telefon 0751 82-283

Telefax 0751 82-60283

E-Mail

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