Betreuung an Grundschulen

Informationen über die verlässliche Grundschule, Nachmittagsbetreuung, den Hort an der Schule und die Schulmensa

Bild: Grundschüler basteln und werkeln bei der Schülerbetreuung. Foto: Stadt Ravensburg / Felix Käsle

Um Beruf und Familie vereinbaren zu können, ist für viele Eltern ein verlässliches Betreuungsangebot an der Grundschule ihres Kindes maßgebliche Voraussetzung. Die Stadt Ravensburg hat daher in den vergangenen Jahren Betreuungsangebote an allen städtischen Grundschulen eingerichtet und den Ausbau der Betreuungszeiten kontinuierlich vorangetrieben.


Von der "Verlässlichen Grundschule" am Vormittag, über die Nachmittagsbetreuung mit Mittagessen an der Schule bis hin zur Ferienbetreuung besteht ein Netz von bedarfs- und familiengerechten sowie pädagogisch qualifizierten Angeboten.
 
Vorrang bei der Vergabe der Betreuungsplätze oder der städtischen Ferienbetreuungsangebote haben Kinder von alleinzerziehenden, berufstätigen Elternteilen bzw. von Familien, in denen beide Elternteile erwerbstätig sind.
 
Informationsblatt "Betreuungsangebote an den Grundschulen der Stadt Ravensburg"
Übersicht Betreuungsangebote städtische Grundschulen
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Entgeltregelung Betreuungsangebote städtische Grundschulen
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Benutzungsordnung für Horte an den städtischen Grundschulen in Ravensburg
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Benutzungsordnung für die Betreuungsgruppen im Rahmen der Verlässlichen Grundschule / Flexiblen Nachmittagsbetreuung an den städtischen Schulen in Ravensburg
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Mittagstisch an städtischen Schulen / Zuschuss
Städtische Schulen bieten den Schülern einen gesunden und abwechslungsreichen Mittagstisch zu günstigen Preisen an.

Zuschuss für das Schülermittagessen
Kinder aus Familien, die Hartz IV, Wohngeld oder einen Kindergeldzuschlag erhalten, können kostenfrei in den Schulmensen essen.
 
Grundlage sind die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, das der Bundesgesetzgeber zum 1. Januar 2011 eingeführt hat. 

Antrag beim Landratsamt
Um einen Mittagessenszuschuss zu erhalten, müssen Eltern von zuschussberechtigten Kindern einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe stellen.
 
Bitte wenden Sie sich an

Empfänger von Leistung …
- nach SGB II ---> Jobcenter, Sauerleutestraße 34
- SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag ---> Sozial- und Inklusionsamt, Gartenstraße 107
- nach AsylbLG ---> Amt für Migration, Schützenstraße 69

Sie können den Antrag auch im Schulsekretariat oder im Amt für Schule, Jugend und Sport abgeben, wo er an das Landratsamt weitergeleitet wird. Als Antragsdatum gilt in diesem Fall der Eingang im Schulsekretariat oder im Amt für Schule, Jugend und Sport.


Weiteres Verfahren
Wenn die Eltern einen Antrag gestellt haben, schickt das Landratsamt an die zuschussberechtigten Eltern sowie an die Stadt Ravensburg einen Bewilligungsbescheid über die Leistungen für Bildung und Teilhabe. Zuschussberechtigte Kinder können dann kostenfrei am Schulmittagessen teilnehmen. Der Essenbeitrag wird automatisch zwischen dem Landratsamt und der Stadt abgerechnet. 

An allen Schulen wird gewährleistet, dass weder das Betreuungspersonal, noch die Mitschüler oder Lehrer erkennen können, dass die betreffenden Kinder einen Zuschuss erhalten.
 
Sie haben noch Fragen zum Zuschuss oder zum Antrag?

Dann wenden Sie sich an die Mitarbeiter der Abteilung Schule unter der Telefonnummer 0751 82-207 oder 82-597.

Grundschulhorte sind "Haus der kleinen Forscher"

Übergabe des Zertifikats "Haus der kleinen Forscher" Juli 2015

Die Betreuung an der Grundschule Neuwiesen und der Hort an der Grundschule Weststadt sind im Juli 2015 von der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (IHK) als „Haus der kleinen Forscher“ zertifiziert worden .

Mehr Informationen unter

Aktuelles

 
Übergabe des Zertifikats "Haus der kleinen Forscher"

Die beiden Horte an den Grundschulen Kuppelnau und Weißenau sind im November 2014 von der  Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben mit dem Zertifikat „Haus der kleinen Forscher“ ausgezeichnet worden.


Mehr Informationen unter

Aktuelles

 

Suche

Kontakt

Amt für Bildung, Soziales und Sport
Abteilung: Schule
Telefon: 0751 82-527
Telefax: 0751 82-60527

Neues Rathaus

Seestraße 9

88214 Ravensburg

 

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Mo, Mi, Do09 - 12 Uhr
Mo und Do14 - 16 Uhr
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