Unter Abbruch ist die teilweise oder vollständige Beseitigung einer baulichen Anlage zu verstehen.
Sie wollen eine bauliche Anlage abbrechen? Dann müssen Sie klären, ob
Ihr Abbruch verfahrensfrei ist. Ansonsten müssen Sie Ihr Abbruchvorhaben
der Abteilung Baurecht des Bauordnungsamtes durch die Einreichung der
Bauvorlagen zur Kenntnis geben.
Ist ein Bauvorhaben verfahrensfrei, müssen Sie keinen Bauantrag stellen oder ein Kenntnisgabeverfahren durchführen. Allerdings sind Sie dazu verpflichtet, in eigener Verantwortung zu prüfen, ob Sie Ihr Vorhaben wie geplant umsetzen dürfen.
Der Abbruch ist verfahrensfrei bei
Tipp: Das Formular "Abbruch baulicher Anlagen" finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnungsbau Baden-Württemberg.
Für den Abbruch eines Denkmals im Kenntnisgabeverfahren ist in jedem Fall eine Genehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz erforderlich.
Zahlreiche praktische Informationen für Bauherren bietet die
Verfahrensplattform Service-bw in der Lebenslage Bauen und Modernisieren
- von der Planung über Versicherungen während der Bauzeit, Infos zum
Bauantrag, zu Fördermöglichkeiten, steuerlichen Aspekten ebenso wie zum
Abbruch baulicher Anlagen.
https://www.service-bw.de
Telefon: 0751 82-3301
E-Mail: bauordnungsamt@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Bauordnungsamt
Abteilung: Stadtmarketing
Technisches Rathaus
Salamanderweg 22
88212 Ravensburg
Öffnungszeiten
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