Anmeldungen, Abmeldungen, Ummeldungen

zur Terminvergabe Bürgeramt

Dieser Hinweis (Öffnungszeiten Bürgeramt) ist mit allen Dienstleistungsseiten verknüpft und wird dort entsprechend angezeigt.

Bitte nicht in den Dienstleistungsseiten löschen!

Städtische Ämter und Ortsverwaltungen am Rosenmontag, 12. Februar 2024 geschlossen

Die Stadt bietet eine Reihe von Dienstleistungen auch digital an: www.ravensburg.de/onlinedienste

Onlineanträge

Folgende Anträge können Sie einfach von unterwegs oder zu Hause aus online vornehmen:

Bitte beachten Sie, dass Sie für das Ausfüllen einiger Anträge den neuen Personalausweis und die AusweisApp benötigen.

Mehr Informationen zur AusweisApp

Ein Dienst über das

service-bw
 

Formularvordrucke

Formulare, die gesetzlich eine Originalunterschrift erfordern, können derzeit noch nicht online eingereicht werden. Wir bitten Sie daher, folgende Formulare auszudrucken, zu unterzeichnen und im Original  oder ggf. persönlich einzureichen. Unsere Formulare, die online einreichbar sind, erweitern wir stetig. Sie finden diese in der Rubrik oben unter "Online-Anträge".

(Bitte beachten Sie, dass aus technischen Gründen und als Ausfüllhilfe zu Ihrer Unterstützung die Antragsformulare über einen Formularassistenten ausgefüllt werden. Sie können den Antrag am Ende der Dateneingabe wie gewohnt ausdrucken. Bei inhaltlichen Fragen zu Ihrem Antrag wenden Sie sich bitte an einen der unten stehende Kontakte. Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an hauptamt@ravensburg.de. Wir helfen Ihnen gerne weiter.)

Anmeldungen und Ummeldungen bei Umzügen

Ihren Umzug nach Ravensburg (Anmeldung) oder den Umzug innerhalb von Ravensburg (Ummeldung) können Sie beim Bürgeramt und in den Ortsverwaltungen melden.


Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, müssen Sie sich nur bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind. Sie müssen sich dort nicht abmelden.


Um sich anzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck. Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls anmelden, wenn diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und mit Ihnen umziehen.


Beachten Sie bitte, dass Sie sich innerhalb von zwei Wochen an- bzw. ummelden müssen.


Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Familienangehörigen: für Kinder, die keinen Reisepass besitzen, müssen Sie die Geburtsurkunde vorlegen
  • Bescheinigung des Wohnungsgebers (Wohnungsgeberbestätigung)

Mit der Anmeldung werden gleichzeitig ihre Ausweisdokumente aktualisiert.

Hinweis:

Es ist für jede Person gesondert ein Formular auszufüllen. Für die Änderung der Adresse auf dem Ausweis/Reisepass müssen Sie persönlich beim Bürgeramt oder bei einer Ortsverwaltung vorbeikommen.

Wohnsitz abmelden

Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie

  • ins Ausland umziehen oder
  • eine Ihrer Wohnungen (z.B. eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen.

Wenn Sie Ihre Nebenwohnung aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen, müssen Sie dies der Meldebehörde, die für die Nebenwohnung zuständig ist, oder der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist, mitteilen.


Nicht abmelden müssen Sie sich, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Es genügt, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.

Wohnungsgeberbestätigung

Seit dem 1. November 2015 sind Wohnungsgeber wieder bei der An- und Abmeldung einer Wohnung beteiligt. Sie stellen den Mietern eine Wohnungsgeberbestätigung aus, die für die An- oder Abmeldung benötigt wird.

Wohnungsgeber sind z. B.

  • Eigentümer
  • Hausverwaltungen
  • Wohnungsbaugesellschaften
  • Hauptmieter, die Wohnraum untervermieten.

Die Wohnungsgeberbestätigung wird für die Anmeldung benötigt und ist den Mietern auszuhändigen. Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten:


  • Name und Anschrift des Vermieters
  • Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum
  • Anschrift der Wohnung
  • Namen der meldepflichtigen Personen

Mehr Informationen zum Thema Umzug

service-bw

Zahlreiche praktische Informationen zum Thema Umzug bietet die Verfahrensplattform Service-bw in der Lebenslage "Umzug".


Mehr Informationen

https://www.service-bw.de

 

Hier wird Ihnen weitergeholfen

Diese Dienstleistung können Sie im Bürgeramt in der Kernstadt oder in den Rathäusern der Ravensburger Ortschaften Eschach, Taldorf und Schmalegg erledigen.

Kontakt

Telefon: 0751 82-1400

E-Mail: buergeramt@ravensburg.de

 

Zuständiges Amt: Hauptamt

Abteilung: Zentrale Bürgerdienste

Sachgebiet: Bürgeramt Ravensburg

 

Rathaus

Marienplatz 26

88212 Ravensburg

 

Öffnungszeiten

Mo und Di08 - 16 Uhr
Mi und Fr08 - 12 Uhr
Do08 - 17:30 Uhr
Sa10 - 13 Uhr

 

Busverbindungen


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Parken in Ravensburg

 

 

 

Kontakt

Abteilungsleitung

Telefon: 0751 7608-10

E-Mail: ortsverwaltung-eschach@ravensburg.de

 

Zuständiges Amt: Ortsverwaltung Eschach

Abteilung: Ordnungsamt - Standesamt - Bauverwaltung

 

Rathaus Eschach in Oberhofen

Tettnanger Straße 363

88214 Ravensburg

 

Öffnungszeiten

Mo bis Fr08 - 12 Uhr
Mo bis Mi14 - 16 Uhr
Do14 - 17:30 Uhr

 

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Kontakt

Telefon: 0751 994 386-30

E-Mail: ortsverwaltung-schmalegg@ravensburg.de

 

Zuständiges Amt: Ortsverwaltung Schmalegg

Abteilung: Bürgerservice, Standesamt, Ordnungsamt

 

Rathaus Schmalegg

Schenkenstraße 10

88213 Ravensburg

 

Öffnungszeiten

Mo bis Fr08 - 12 Uhr
Mo bis Mi14 - 16 Uhr
Do14 - 17:30 Uhr

 

Busverbindungen


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Kontakt

Telefon: 0751 79109-11

E-Mail: ortsverwaltung-taldorf@ravensburg.de

 

Zuständiges Amt: Ortsverwaltung Taldorf

Abteilung: Bürgerservice, Standesamt, Ordnungsamt

 

Rathaus Taldorf in Bavendorf

Markdorfer Straße 21

88213 Ravensburg

 

Öffnungszeiten

Mo bis Fr08 - 12 Uhr
Mo bis Mi14 - 16 Uhr
Do14 - 17.30 Uhr

 

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