Dieser Hinweis (Öffnungszeiten Bürgeramt) ist mit allen Dienstleistungsseiten verknüpft und wird dort entsprechend angezeigt.
Städtische Ämter und Ortsverwaltungen am Rosenmontag, 12. Februar 2024 geschlossen
Die Stadt bietet eine Reihe von Dienstleistungen auch digital an: www.ravensburg.de/onlinedienste
Ab dem 1. Januar 2024 dürfen
Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert
werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe
können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Die Gründe für die gesetzliche Änderung finden Sie hier: www.bmi.bund.de
Mitzubringen:
Pflicht bei Kindern ab 6 Jahren: Fingerabdrücke des Kindes
Pflicht bei Kindern ab 10 Jahren: Unterschrift des Kindes
Zeitbedarf: ca. 5 - 6 Wochen
Gebühren: 37,50 € (unter 24 Jahren), 70 € (ab 24 Jahren)
Gültigkeit: vor dem 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig, ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre gültig.
Mitzubringen:
Pflicht bei Kindern ab 6 Jahren: Fingerabdrücke des Kindes
Pflicht bei Kindern ab 10 Jahren: Unterschrift des Kindes
Zeitbedarf: 4 Werktage
Gebühren: 69,50 € (unter 24 Jahren), 102 € (ab 24 Jahren)
Gültigkeit: vor dem 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig, ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre gültig.
Mit dem vorläufigen Reisepass können Sie die Zeit bis zur Ausstellung des Reisepasses überbrücken. Nur wenn ein wichtiger Grund für die Ausstellung eines Passes vorliegt und ein Reisepass nicht mehr rechtzeitig geliefert werden kann, ist die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses möglich. Der wichtige Grund muss nachgewiesen werden. Der vorläufige Pass gilt höchstens ein Jahr. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Reisepasses zurückgeben.
Hinweis: Ein vorläufiger Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Es werden keine Fingerabdrücke erfasst.
Mitzubringen:
Zeitbedarf: ca. 2 Tage
Gebühren: 26 €
Den Bearbeitungsstand Ihres beantragten Ausweises können Sie telefonisch oder
online über den Auskunftsservice Ausweise abfragen - geben Sie Ihre Ausweis- bzw. Passnummer sowie Ihr
Geburtsdatum ein. Der Service steht Ihnen auch telefonisch ständig zur Verfügung
unter der Telefonnummer 0700-287934730700.
Bitte
beachten Sie:
Um eine sichere Übertragung der Antragsdaten zu gewährleisten,
ist eine Mindestverschlüsselungsstärke von 128 Bit (SSL-Verschlüsselung) im
Internetbrowser notwendig!
Auf
Wunsch können Sie sich per E-Mail oder SMS benachrichtigen lassen, wenn Ihr
neuer Ausweis abholbereit ist.
Hier wird Ihnen weitergeholfen
Diese Dienstleistung können Sie im Bürgeramt in der Kernstadt oder in den Rathäusern der Ravensburger Ortschaften Eschach, Taldorf und Schmalegg erledigen.
Telefon: 0751 82-1400
E-Mail: buergeramt@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Hauptamt
Abteilung: Zentrale Bürgerdienste
Sachgebiet: Bürgeramt Ravensburg
Rathaus
Marienplatz 26
88212 Ravensburg
Öffnungszeiten
Mo und Di | 08 - 16 Uhr |
Mi und Fr | 08 - 12 Uhr |
Do | 08 - 17:30 Uhr |
Sa | 10 - 13 Uhr |
Abteilungsleitung
Telefon: 0751 7608-10
E-Mail: ortsverwaltung-eschach@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Ortsverwaltung Eschach
Abteilung: Ordnungsamt - Standesamt - Bauverwaltung
Rathaus Eschach in Oberhofen
Tettnanger Straße 363
88214 Ravensburg
Öffnungszeiten
Mo bis Fr | 08 - 12 Uhr |
Mo bis Mi | 14 - 16 Uhr |
Do | 14 - 17:30 Uhr |
Telefon: 0751 994 386-30
E-Mail: ortsverwaltung-schmalegg@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Ortsverwaltung Schmalegg
Abteilung: Bürgerservice, Standesamt, Ordnungsamt
Rathaus Schmalegg
Schenkenstraße 10
88213 Ravensburg
Öffnungszeiten
Mo bis Fr | 08 - 12 Uhr |
Mo bis Mi | 14 - 16 Uhr |
Do | 14 - 17:30 Uhr |
Telefon: 0751 79109-11
E-Mail: ortsverwaltung-taldorf@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Ortsverwaltung Taldorf
Abteilung: Bürgerservice, Standesamt, Ordnungsamt
Rathaus Taldorf in Bavendorf
Markdorfer Straße 21
88213 Ravensburg
Öffnungszeiten
Mo bis Fr | 08 - 12 Uhr |
Mo bis Mi | 14 - 16 Uhr |
Do | 14 - 17.30 Uhr |