Ausnahmegenehmigung Halten, Parken und Fahren

Bewohnerparkausweis

In der Ravensburger Innenstadt sind bestimmte Parkplätze auf öffentlichen Straßen als Bewohnerparkplätze gekennzeichnet. Einen Anwohnerparkausweis kann bekommen, wer in Ravensburg seinen Hauptwohnsitz hat. Benutzen Sie das Fahrzeug eines anderen Halters, müssen Sie von diesem eine schriftliche Bestätigung über Ihr dauerndes Nutzungsrecht vorlegen.


Anträge auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises erhalten Sie im Ordnungsamt im Neuen Rathaus in der Seestraße 9 oder hier auf der Homepage.


Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Bewohner (PDF)


Alle Bewohnerparkflächen in den jeweiligen Gebieten finden Sie hier:

Gesamtübersicht Bewohnerparkplätze (PDF)

Schwerbehindertenparkausweise

Voraussetzung für einen Schwerbehindertenparkausweis ist die Eintragung „außergewöhnlich gehbehindert“ oder „blind“ im Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes.


Bringen Sie zur Beantragung bitte auch ein Passbild mit. Der Parkausweis ist gebührenfrei.

Antrag Schwerbehindertenparkausweis (PDF)

Ausnahmeparkgenehmigungen

Falls Sie dringend eine Ausnahmeparkgenehmigungen benötigen, um z. B. bei einem Umzug oder als Handwerker in ansonsten gesperrten Bereichen zu parken, können Sie diese unter geprüften Voraussetzungen elektronisch (per Mail oder Fax) beantragen. Die Gebühren richten sich nach der Dauer der Genehmigung.


Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung (PDF)

Landkreisübergreifender Handwerkerparkausweis
Der übergreifende Handwerkerparkausweis berechtigt die Handwerker im Zuständigkeitsbereich der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen zum Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne diese zu bedienen. Er berechtigt zum Parken im eingeschränkten Halteverbot und in Bereichen mit Bewohnerparkvorrechten. Darüber hinaus gilt er auch in verkehrsberuhigten Bereichen, auch außerhalb von markierten Flächen und in Bereichen mit Parkscheibenregelung, auch über die Höchstparkdauer hinaus. Der neue Handwerkerparkausweis berechtigt jedoch nicht zum Einfahren/Parken in Fußgängerzonen. Hier muss wie bisher im Einzelfall eine entsprechende gesonderte Genehmigung beantragt werden.

Um einen flexiblen Einsatz durch die Betriebe zu ermöglichen, kann der Handwerkerparkausweis für bis zu vier Fahrzeuge alternativ erteilt werden. Er gilt aber jeweils nur für das genutzte Fahrzeug, in dem die Originalgenehmigung im Sichtbereich der Frontscheibe ausgelegt ist.

Die Handwerkerparkausweise werden für „klassische“ Handwerksbetriebe, wie beispielsweise Schreiner, Zimmerer, Maurer, Hausmeisterservice, Bodenleger, ausgestellt. Nicht ausgestellt werden die Handwerkerparkausweise für Paketdienste oder sonstige Lieferservice.

Antrag auf Erteilung eines landkreisübergreifenden Handwerkerparkausweises (PDF)

Sonntagsfahrverbot für Lkw

Für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen gibt es an Sonn- und Feiertagen ein Fahrverbot. Diese Lkw dürfen an solchen Tagen zwischen 0.00 und 22.00 Uhr in der Regel nicht fahren. Wenn Sie trotzdem dringend eine Fahrt durchführen müssen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. Mehr Informationen dazu finden Sie auf www.service-bw.de


Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot (PDF)

Kontakt

Telefon: 0751 82-170

Telefax: 0751 82-60170

E-Mail: ordnungsamt@ravensburg.de

 

Zuständiges Amt: Ordnungsamt

Abteilung: Straßenverkehrsbehörde

 

Neues Rathaus

Seestraße 9

88214 Ravensburg

 

Öffnungszeiten

Mo bis Fr09 - 12 Uhr
Mo bis Do14 - 16 Uhr

 

Busverbindungen


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Parken in Ravensburg

 

 

 

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