Die Hilfe für Menschen mit Behinderungen ist eine spezielle Leistung der Sozialhilfe nach dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Die Eingliederungshilfe steht Menschen zu, die nicht nur vorübergehend wesentlich körperlich, geistig oder seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind. Die Folgen der Behinderung sollen durch die Eingliederungshilfe gemindert und die Integration erleichtert werden.
Ziel ist es, den behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern, d. h. ihnen ein ihrer Behinderungsart entsprechendes Angebot zu machen, das ihnen so viel Hilfe wie nötig bietet.
Angebote der Eingliederungshilfe – außer Frühförderung – sind vor Beginn mit dem Sozialhilfeträger (Sozialamt) abzustimmen (Antragstellung ist erforderlich).
Hilfeleistungen können unter anderem sein:
Informationen und Unterlagen hierzu finden Sie auf der Homepage des Landkreis Ravensburg:
Sie haben eine dauerhafte körperliche, geistige oder seelische Behinderung, die Sie wesentlich in Ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzunehmen, einschränkt? Oder Sie sind von einer solchen Behinderung bedroht? Dann können Sie Eingliederungshilfe erhalten.
Mehr Informationen:
https://www.service-bw.de
Sekretariat
Telefon: 0751 82-2526
E-Mail: bildung-soziales-sport@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Amt für Bildung, Soziales und Sport
Abteilung: Sozialleistungen
Neues Rathaus
Seestraße 9
88214 Ravensburg
Öffnungszeiten
Mo, Mi, Do | 09 - 12 Uhr |
Mo und Do | 14 - 16 Uhr |