Fischereischeine

Der Fischereischein auf Lebenszeit kann erst nach bestandener Fischerprüfung erteilt werden. Diese können Sie nach vorheriger Anmeldung über den Kreisfischereiverein Ravensburg e. V. ablegen. Informationen hierzu finden Sie unter https://www.naturverbunden.org/fischerpruefung.html.  Außerdem kann in Ausnahmefällen wie z. B. für Personen, die sich nicht länger als einen Monat in der BRD aufhalten, ein Jahresfischereischein ausgestellt werden. Für diesen wird vom Nachweis der Sachkunde abgesehen und kostet inkl. Fischereiabgabe 42 €.

 
Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren können auch ohne Prüfung einen Jugendfischereischein erwerben. Dieser wird bis zum Ende des Kalenderjahres ausgestellt, in dem der Jugendliche das 16. Lebensjahr vollendet und kostet 15 € - eine Fischereiabgabe ist dabei nicht fällig. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines mindestens 18 Jahre alten Inhabers eines Fischereischeins.
 
Gebühren

Jahresfischereischein        42 €

Jugendfischereischein       15 €


Fischereischein auf Lebenszeit

Entrichtung der Fischereiabgabe für:

1 Jahr                                 42 €

5 Jahre                               90 €

10 Jahre                           135 € 


Verlängerung Fischereischein auf Lebenszeit

Entrichtung der Fischereiabgabe für:

1 Jahr                                27 €

5 Jahre                              75 €

10 Jahre                          135 €


Der Fischereischein gilt immer kalenderjährlich und ist im laufenden Jahr zu beantragen.


Unterlagen, die Sie mit Ihrem Antrag zum Ordnungsamt bringen müssen:

  • ein aktuelles Passbild
  • das Prüfungszeugnis
  • Ihren Personalausweis/Reisepass

Wenn Sie uns Ihren Antrag zusenden, legen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises bei.
Für die Neuausstellung oder für die Verlängerung werden die selben Unterlagen benötigt.

Online-Antrag Fischereischein

Jetzt Neu!: Ab sofort können Sie Ihren Fischereischein einfach von unterwegs oder zu Hause aus online beantragen.

Fischereischein: Hier geht es zum Onlineantrag 

Jugendfischereischein (Alter 10 - 16 Jahre) : Hier geht es zum Onlineantrag

Kontakt

Telefon: 0751 82-2176

E-Mail: gewerbe@ravensburg.de

 

Zuständiges Amt: Ordnungsamt

Abteilung: Ortspolizeibehörde

 

Seestraße 32

88214 Ravensburg

 

Öffnungszeiten

Mo bis Fr09 - 12 Uhr
Mo bis Do14 - 16 Uhr

 

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