Online-Beantragung über service bw: Dazu laden Sie bitte den Scan des unterschriebenen Antrags sowie den Scan des Personalausweises/Reisepasses hoch.
Fragen zur Anwendung? Nachfolgende Anleitung zur Onlineantragstellung unterstützt Sie.
Bei weiteren Fragen hilft das Bürgeramt unter der Telefonnummer 0751 82-251 gerne weiter.
Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher oft vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers oder einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses.
Wenn Sie hauptberuflich oder ehrenamtlich mit Minderjährigen arbeiten wollen, müssen Sie auf Verlangen ein "erweitertes Führungszeugnis" vorlegen.
Am häufigsten werden folgende Führungszeugnisse gewünscht:
Das erweiterte Führungszeugnis soll die Beschäftigung von einschlägig vorbestraften Bewerbern und Bewerberinnen in sensiblen Bereichen verhindern. Dazu zählen beispielsweise folgende Tätigkeiten:
Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister. Das Bundeszentralregister enthält beispielsweise strafgerichtliche Verurteilungen, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten und Vermerke über die Schuldunfähigkeit.
In das erweiterte Führungszeugnis werden dieselben Eintragungen wie in ein einfaches Führungszeugnis aufgenommen. Daneben werden weitere Verurteilungen vermerkt, die einer Arbeit mit Minderjährigen entgegenstehen können, beispielsweise alle Geldstrafen wegen Besitzes von Kinderpornographie oder exhibitionistischer Handlungen.
Die Eintragungen bleiben nicht auf Dauer im Register. Nach Ablauf bestimmter Fristen werden sie gelöscht. Enthält das Bundeszentralregister keine für das Führungszeugnis relevanten Daten, steht im Führungszeugnis "Inhalt: keine Eintragung". Die betreffende Person darf sich dann als nicht vorbestraft bezeichnen.
Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates haben und in Deutschland wohnen, können Sie auch ein Europäisches Führungszeugnis beantragen. In ein solches Führungszeugnis ist eine zusätzliche Mitteilung über Eintragungen im Strafregister Ihres Herkunftsmitgliedstaates aufgenommen.
Voraussetzungen
Ein erweitertes Führungszeugnis können Sie beantragen, wenn es gesetzlich vorgesehen ist oder in bestimmten Fällen benötigt wird. Diese Fälle sind:
Erforderliche Unterlagen
Hinweis: Lassen Sie sich von der anfordernden Stelle schriftlich bestätigen, dass bei Ihnen die Voraussetzungen für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses vorliegen.
Formular Bestätigung Verein / Verband Führungszeugnis
Führungszeugnis online beantragen
Wenn Sie Ihr Führungszeugnis im Internet über das Onlineportal direkt beim Bundesamt für Justiz stellen möchten, brauchen Sie zusätzlich:
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer von Anträgen beim Bundesamt für Justiz dauert erfahrungsgemäß 1- 2 Wochen.
Neues Aussehen
Ab dem 18. Februar 2019 hat das Führungszeugnis ein neues Aussehen. Die Änderungen dienen der Verbesserung des Datenschutzes und der Fälschungssicherheit. Mehr Informationen finden Sie unter www.bundesjustizamt.de.
Wichtig: Führungszeugnisse, die noch in der alten Form ausgestellt worden sind, verlieren nicht ihre Gültigkeit.
Kosten
Das erweiterte Führungszeugnis kostet 13 €.
In bestimmten Fällen kann von der Erhebung einer Gebühr abgesehen werden, siehe Merkblatt des Bundesamts für Justiz:
Mehr Infos
zum Führungszeugnis finden Sie auf der Homepage des Bundesamts für Justiz
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/FZ_node.html
Hier wird Ihnen weitergeholfen
Diese Dienstleistung können Sie im Bürgeramt in der Kernstadt oder in den Rathäusern der Ravensburger Ortschaften Eschach, Taldorf und Schmalegg erledigen.
Telefon: 0751 82-251
Telefax: 0751 82-60251
E-Mail: buergeramt@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Hauptamt
Abteilung: Zentrale Bürgerdienste
Sachgebiet: Bürgeramt Ravensburg
Rathaus
Marienplatz 26
88212 Ravensburg
Öffnungszeiten
Mo bis Mi | 08 - 16 Uhr |
Do | 08 - 17:30 Uhr |
Fr | 08 - 12 Uhr |
Sa | 10 - 13 Uhr |
Abteilungsleitung
Telefon: 0751 7608-22
Telefax: 0751 7608-55
E-Mail: ortsverwaltung-eschach@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Ortsverwaltung Eschach
Abteilung: Ordnungsamt - Standesamt - Bauverwaltung
Rathaus Eschach in Oberhofen
Tettnanger Straße 363
88214 Ravensburg
Öffnungszeiten
Mo bis Fr | 08 - 12 Uhr |
Mo bis Mi | 14 - 16 Uhr |
Do | 14 - 17:30 Uhr |
Telefon: 0751 994 386-33
Telefax: 0751 82-60 918
E-Mail: ortsverwaltung-schmalegg@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Ortsverwaltung Schmalegg
Abteilung: Bürgerservice, Standesamt, Ordnungsamt
Rathaus Schmalegg
Schenkenstraße 10
88213 Ravensburg
Öffnungszeiten
Mo bis Fr | 08 - 12 Uhr |
Mo bis Mi | 14 - 16 Uhr |
Do | 14 - 17:30 Uhr |
Telefon: 0751 79109-13
Telefax: 0751 82-60913
E-Mail: ortsverwaltung-taldorf@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Ortsverwaltung Taldorf
Abteilung: Bürgerservice, Standesamt, Ordnungsamt
Rathaus Taldorf in Bavendorf
Markdorfer Straße 21
88213 Ravensburg
Öffnungszeiten
Mo bis Fr | 08 - 12 Uhr |
Mo, Di, Do | 14 - 16 Uhr |
Mi | 14 - 18 Uhr |