Dieser Hinweis (Öffnungszeiten Bürgeramt) ist mit allen Dienstleistungsseiten verknüpft und wird dort entsprechend angezeigt.
Städtische Ämter und Ortsverwaltungen am Rosenmontag, 12. Februar 2024 geschlossen
Die Stadt bietet eine Reihe von Dienstleistungen auch digital an: www.ravensburg.de/onlinedienste
Ein Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob die in ihm bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht.
Es gibt zwei Arten von
Führungszeugnissen:
Wenn Sie beruflich oder ehrenamtlich mit
Minderjährigen arbeiten wollen, z. B. als Erzieher(in), Lehrer(in),
Schulbusfahrer(in), Bademeister(in) oder Sporttrainer(in), müssen Sie auf
Verlangen ein "erweitertes Führungszeugnis" vorlegen.
Wenn Sie beruflich oder ehrenamtlich mit
Minderjährigen arbeiten wollen, z. B. als Erzieher(in), Lehrer(in),
Schulbusfahrer(in), Bademeister(in) oder Sporttrainer(in), müssen Sie auf
Verlangen ein "erweitertes Führungszeugnis" vorlegen.
Der Inhalt eines Führungszeugnisses
stammt aus dem Bundeszentralregister.
Das Bundeszentralregister enthält beispielsweise
Es werden aber nicht alle Eintragungen
im Bundeszentralregister in das Führungszeugnis aufgenommen.
Den Inhalt von Führungszeugnissen
bestimmt § 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG).
Darüber hinaus regeln die §§ 33, 34 BZRG, dass Verurteilungen nach Ablauf einer
bestimmten Frist nicht mehr in ein Führungszeugnis aufgenommmen werden, wenn
keine Ausnahme nach § 33 Absatz 2 BZRG vorliegt.
Bei "erweiterten" Führungszeugnissen gelten diese
Privilegierungen nur teilweise beziehungsweise eingeschränkt. Dadurch soll
verhindert werden, dass Personen, die wegen Sexualdelikten oder sonstigen für
den Schutz von Kindern und Jugendlichen besonders relevanten Straftatbeständen
verurteilt worden sind, in engen Kontakt mit Minderjährigen kommen.
Ein erweitertes Führungszeugnis erteilt die zuständige Behörde,
wenn
Sie können den Antrag stellen:
Für das Onlineportal benötigen Sie:
Ein Zeugnis zur
Vorlage bei einer Behörde wird direkt an diese geschickt.
Geben Sie daher bei der Antragstellung die Anschrift der Behörde und möglichst
auch das Aktenzeichen an.
Sie können beantragen, dass Sie das Behördenführungszeugnis vorher
einsehen möchten.
Es wird dann erst an ein von Ihnen genanntes Amtsgericht übersandt, falls es Eintragungen
enthält.
Dort können Sie es einsehen. Anschließend leitet das Amtsgericht das Führungszeugnis an die Behörde weiter. Sie können der Weitergabe aber auch widersprechen. Dann wird das Führungszeugnis vernichtet.
Lassen Sie sich von der anfordernden Stelle schriftlich bestätigen, dass bei Ihnen die Voraussetzungen für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses vorliegen.
Das
erweiterte Führungszeugnis kostet 13 €.In
bestimmten Fällen kann von der Erhebung einer Gebühr abgesehen werden, siehe
Merkblatt des Bundesamts für Justiz:
Merkblatt
Lassen Sie sich von der anfordernden Stelle schriftlich bestätigen, dass bei Ihnen die Voraussetzungen für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses vorliegen.
Formular Bestätigung Verein / Verband Führungszeugnis
Sie möchten ein Führungszeugnis online beantragen?
Hier finden Sie Informationen wie Sie die Beantragung in nur 6 Schritten online durchführen können.
Hier wird Ihnen weitergeholfen
Diese Dienstleistung können Sie im Bürgeramt in
der Kernstadt oder in den Rathäusern der Ravensburger Ortschaften Eschach,
Taldorf und Schmalegg oder online auf www.bundesjustizamt.de erledigen.
Telefon: 0751 82-1400
E-Mail: buergeramt@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Hauptamt
Abteilung: Zentrale Bürgerdienste
Sachgebiet: Bürgeramt Ravensburg
Rathaus
Marienplatz 26
88212 Ravensburg
Öffnungszeiten
Mo und Di | 08 - 16 Uhr |
Mi und Fr | 08 - 12 Uhr |
Do | 08 - 17:30 Uhr |
Sa | 10 - 13 Uhr |
Abteilungsleitung
Telefon: 0751 7608-10
E-Mail: ortsverwaltung-eschach@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Ortsverwaltung Eschach
Abteilung: Ordnungsamt - Standesamt - Bauverwaltung
Rathaus Eschach in Oberhofen
Tettnanger Straße 363
88214 Ravensburg
Öffnungszeiten
Mo bis Fr | 08 - 12 Uhr |
Mo bis Mi | 14 - 16 Uhr |
Do | 14 - 17:30 Uhr |
Telefon: 0751 994 386-30
E-Mail: ortsverwaltung-schmalegg@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Ortsverwaltung Schmalegg
Abteilung: Bürgerservice, Standesamt, Ordnungsamt
Rathaus Schmalegg
Schenkenstraße 10
88213 Ravensburg
Öffnungszeiten
Mo bis Fr | 08 - 12 Uhr |
Mo bis Mi | 14 - 16 Uhr |
Do | 14 - 17:30 Uhr |
Telefon: 0751 79109-13
E-Mail: ortsverwaltung-taldorf@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Ortsverwaltung Taldorf
Abteilung: Bürgerservice, Standesamt, Ordnungsamt
Rathaus Taldorf in Bavendorf
Markdorfer Straße 21
88213 Ravensburg
Öffnungszeiten
Mo bis Fr | 08 - 12 Uhr |
Mo bis Mi | 14 - 16 Uhr |
Do | 14 - 17.30 Uhr |