Räum- und Streupflicht

Städte und Gemeinden verpflichten ihre Straßenanlieger durch eine "Streupflichtsatzung", die Gehwege vor ihren Grundstücken zu reinigen, im Winter den Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.


Räum- und Streupflichtsatzung

Kontakt

Telefon: 0751 82-2176

E-Mail: gewerbe@ravensburg.de

 

Zuständiges Amt: Ordnungsamt

Abteilung: Ortspolizeibehörde

 

Seestraße 32

88214 Ravensburg

 

Öffnungszeiten

Mo bis Fr09 - 12 Uhr
Mo bis Do14 - 16 Uhr

 

Busverbindungen


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