Sozialhilfe

Die Sozialhilfe sichert den Lebensunterhalt für Menschen, die wegen Krankheit bzw. Behinderung nicht erwerbstätig sein können und bei Bedürftigkeit keine anderen ausreichenden Leistungen erhalten.


Sozialhilfe umfasst drei Bereiche:

Hilfe zum Lebensunterhalt

Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel Sozialgesetzbuch -12. Buch - erhalten Personen, die nicht erwerbsfähig sind und die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus ihrem Einkommen und Vermögen bestreiten können.

Die Erwerbsfähigkeit (täglich weniger als 3 Stunden) muss vorübergehend für mindestens 6 Monate oder dauerhaft vermindert sein.

Der Bezug bzw. Anspruch auf vorrangige Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – 2. Buch (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) schließt einen Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt aus.

Informationen zum Arbeitslosengeld II erhalten Sie beim Jobcenter, Landratsamt Ravensburg.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Nach dem 4. Kapitel des Sozialgesetzbuches - 12. Buch - haben Bedürftige ab Erreichen der Altersgrenze zum Renteneintritt und bei dauerhafter Erwerbsminderung ab Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Leistungen der bedarfsorientierten Grundsicherung. Die Höhe der Leistungen entspricht denen der Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel).

Hilfen in anderen Lebenslagen

Auch wenn Sie in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt durch eigene Mittel zu bestreiten, aber in bestimmten Lebenssituationen einer Hilfeleistung bedürfen, gibt es Möglichkeiten der Unterstützung, wie z. B.

  • Hilfe bei Krankheit, wenn Sie nicht bei einer Krankenkasse versichert sind und auch keinen Anspruch auf Aufnahme als Mitglied haben.


  • Hilfe zur Pflege hat überwiegend eine ergänzende Funktion zu den Ansprüchen der sozialen Pflegeversicherung. Leistungen der Hilfe zur Pflege sind möglich bei:
    Häuslicher Pflege, Hilfsmitteln, teilstationärer Pflege, Kurzzeit-/Verhinderungspflege und vollstationärer Pflege in Alten- und Pflegeheimen.


  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen hat die Zielsetzung eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine vorhandene Behinderung bzw. deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern.


  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten. Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, erhalten Leistungen, die diese Probleme abwenden, beseitigen oder mildern können. Die Beratungs- und Hilfeangebote richten sich vor allem an Wohnungslose, Obdachlose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Männer und Frauen.

    Die Leistungen für Personen ohne festen Wohnsitz gewährt die Fachberatungsstelle Wohnungslosenhilfe, Württemberger Hof , Eisenbahnstr. 53, 88212 Ravensburg.


  • Die erforderlichen Kosten einer Bestattung können übernommen werden, wenn der zur Bestattung Verpflichtete nicht in der Lage ist, die Kosten aus seinem Einkommen oder Vermögen zu übernehmen.

Mehr Informationen zum Thema Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen

service-bw

Reicht Ihr verfügbares Familieneinkommen für den notwendigen Lebensunterhalt nicht aus? Haben Sie kein verwertbares Vermögen und sind nicht erwerbsfähig? Dann kann Ihnen eine Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) zustehen.


Weitere Informationen unter.

https://www.service-bw.de

 

Kontakt

Infostelle Sozialhilfe

Telefon: 0751 82-2526

E-Mail: bildung-soziales-sport@ravensburg.de

 

Zuständiges Amt: Amt für Bildung, Soziales und Sport

Abteilung: Sozialleistungen

 

Neues Rathaus

Seestraße 9

88214 Ravensburg

 

Öffnungszeiten

Mo, Mi, Do09 - 12 Uhr
Mo und Do14 - 16 Uhr
Terminvereinbarungen sind weiterhin von Montag bis Freitag möglich. Gerne können Sie über unseren Onlineservice oder telefonisch mit uns in Kontakt treten.

 

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