Dieser Hinweis (Öffnungszeiten Bürgeramt) ist mit allen Dienstleistungsseiten verknüpft und wird dort entsprechend angezeigt.
Städtische Ämter und Ortsverwaltungen am Rosenmontag, 12. Februar 2024 geschlossen
Die Stadt bietet eine Reihe von Dienstleistungen auch digital an: www.ravensburg.de/onlinedienste
Die Meldebehörden führen gemäß § 2 BMG Melderegister. Diese enthalten Daten, die bei der betroffenen Person erhoben, von öffentlichen Stellen übermittelt oder sonst amtlich bekannt gemacht werden. Neben der Erteilung von Melderegisterauskünften wirken die Meldebehörden bei der Durchführung von Aufgaben anderer öffentlicher Stellen mit und übermitteln Daten.
Jede betroffene Person hat das Recht, Widerspruch gegen einzelne Datenübermittlungen der Meldebehörde zu erheben. Sofern Widerspruch erhoben wird, gilt dieser bis zum Widerruf.
Der Widerspruch kann eingelegt werden gegen die Übermittlung von Daten
Mehr Infos und die Bekanntmachung zum Widerspruch Datenübermittlung finden Sie auf der Seite Öffentliche Bekanntmachungen unter "Recht / Satzungen / Verfügungen / Verordnungen".
Sie können den Widerspruch persönlich im Bürgeramt der Stadt Ravensburg einlegen.
Mitzubringen ist:
Personalausweis oder Reisepass
Gebühr:
kostenlos
Formular
Sie können auch über folgendes Formular Ihren Widerspruch einlegen:
Widerspruch gegen Datenübermittlung nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
Telefon: 0751 82-1400
E-Mail: buergeramt@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Hauptamt
Abteilung: Zentrale Bürgerdienste
Sachgebiet: Bürgeramt Ravensburg
Rathaus
Marienplatz 26
88212 Ravensburg
Öffnungszeiten
Mo und Di | 08 - 16 Uhr |
Mi und Fr | 08 - 12 Uhr |
Do | 08 - 17:30 Uhr |
Sa | 10 - 13 Uhr |