Unter
Naturschutz werden alle Maßnahmen zur Erhaltung der Artenvielfalt, der Vielfalt
der Lebensräume und der genetischen Vielfalt verstanden. Da die Natur nicht an
Landesgrenzen haltmacht, gelten Regelungen des Naturschutzrechts auf
europäischer oder nationaler Ebene. Zuständig ist die Naturschutzverwaltung,
die in Baden-Württemberg aus verschiedenen Ebenen besteht. Zu den Aufgaben
gehört es unter anderem Schutzgebiete zu betreuen, die maßgeblich zum Erhalt
der biologischen Vielfalt beitragen.
Die Zuständigkeit der Großen Kreisstädte wie Ravensburg beschränkt sich im Wesentlichen auf die Ausweisung von Naturdenkmälern und die Zulassung sowie den Widerruf von Werbeanlagen in der freien Landschaft.
Welche Ebenen
der Naturschutzverwaltung es darüber hinaus noch gibt und wer für was zuständig ist, finden Sie auf
der Homepage der Umweltministeriums Baden-Württemberg.
Eines der wichtigsten Instrumente des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind die verschiedenen Schutzgebiete. Zur Erhaltung und Sicherung der Schönheit, Eigenart und Vielfalt der Natur des Landes Baden-Württemberg werden Schutzgebiete verschiedener Kategorien ausgewiesen. In Ravensburg gibt es Schutzgebiete folgender Kategorien: Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, Gesetzlich geschützte Biotope, Waldschutzgebiete (Bannwald) sowie Natura 2000-Gebiete.
Einen Überblick
und eine Beschreibung der Schutzgebietstypen finden Sie auf der Homepage des Landkreises Ravensburg. Im Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg sind alle Schutzgebiete öffentlich
einsehbar. Dort finden Sie auch die Schutzgebietsverordnung, welche u.a. regelt
was in einem Schutzgebiet erlaubt ist und was nicht.
Unser Tipp:
Einige Schutzgebiete können Sie hautnah erleben: In der Wanderbroschüre
"Spazierwandern in Ravensburg" oder in der Wanderkarte der Ortschaft Schmalegg (verlinken) führen Sie verschiedene Routen durch den Schmalegger
Tobel (Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiet, Bannwald; Natura
2000-Gebiet), Mariataler Wäldle (Naturschutzgebiet) und das Waldgebiet Höll
(Gesetzlich geschütztes Biotop – Waldbiotop, Natura 2000-Gebiet).
Der Artenschutz
ist ein Teil des Naturschutzes und umfasst den Schutz wildlebender Tier- und
Pflanzenarten. Mittlerweile sind viele Arten durch Klimawandel und
Umweltverschmutzung, aber auch durch Landnutzungsänderungen gefährdet. Auch
eingeschleppte Arten sogenannte Neobiota können sich negativ auf die heimische
Tier- und Pflanzenwelt auswirken. Im Bemühen die biologische Vielfalt zu
erhalten ist der gesetzliche Artenschutz das wichtigste Instrument. Maßgeblich
ist hier das Bundenaturschutzgesetz, das neben dem allgemeinen Schutz von Natur
und Landschaft, auch besonders und streng geschützte Arten definiert.
Zuständig für
artenschutzrechtliche Belange sind die Naturschutzbehörden. Ansprechstelle ist
das Bau- und Umweltamt im Landratsamt Ravensburg.
Ein wichtiger Baustein des Artenschutzes ist es, Gefährdungen möglichst zu vermeiden. Daher unterliegt das Roden von Gehölzen in der Zeit vom 1. März bis 30. Oktober besonderen gesetzlichen Bestimmungen. Die Vegetationszeit ist die wichtigste Zeit für Tiere und Pflanzen um sich zu vermehren und somit ihre Art zu erhalten. Ab 1. März ist es daher verboten Bäume, die außerhalb von Waldflächen oder gärtnerisch genutzten Flächen stehen, zu roden. Grundsätzlich dürfen keine Hecken, lebenden Zäune, Gebüsche oder andere Gehölze auf den Stock gesetzt oder gänzlich abgeschnitten werden. Hingegen erlaubt sind fachgerechte Pflegeschnitte, um Bäume gesund zu erhalten oder den Zuwachs z.B. von Hecken zu beseitigen. Aber auch hierbei gilt: Besonders oder streng geschützte Tierarten dürfen nicht gestört, verletzt oder gar getötet werden. Das umfasst alle Entwicklungsformen wie z.B. Eier.
Weitere
Informationen finden Sie auf der Homepage des Bau- und Umweltamtes im Landratsamt Ravensburg .
Erkundigen Sie
sich vor der Rodung von Gehölzen, ob diese dem Schutz der städtischen
Baumschutzsatzung (verlinken) unterliegen oder - im beplanten Innenbereich -
aufgrund baurechtlicher Bestimmungen zu erhalten sind.
Der Siedlungsraum ist für viele Tierarten ein wichtiger
Lebensraum. So bieten Häuser mit ihren Nischen und Einschlupflöchern als "künstliche
Felsen" Vogel- und Fledermausarten einzigartigen Brut- und Lebensraum.
Während die quirligen Haussperlinge oft wahrgenommen werden, bleiben
Mauersegler oder gar die nachtaktiven Fledermäuse oft unentdeckt. Bei der
Sanierung oder dem Abriss von Gebäuden werden die Quartiere von Vogel- und
Fledermausarten oft zerstört und gehen meist ersatzlos verloren. Dies geschieht
überwiegend aus Unkenntnis über die Gesetzeslage: Bei jeglichen baulichen
Vorhaben, egal ob Innen- oder Außenbereich, sind artenschutzrechtliche Belange
nach Bundesnaturschutzgesetz zu beachten. Der Begriff des baulichen Vorhabens
beinhaltet aus Sicht des Artenschutzes nicht nur Neubauten, sondern auch die
Sanierung, den Umbau, die Umnutzung und den Abriss bestehender baulicher
Anlagen. Die Bauherrschaft ist verpflichtet zu überprüfen, ob
artenschutzrechtliche Belange durch ihr Bauvorhaben beeinträchtigt werden
können. Dafür ist es wichtig, Kenntnis über das Vorkommen von gebäudebewohnenden
Tierarten zu erlangen. Idealerweise sollten die Gebäude während der
Anwesenheitszeiten, sprich zwischen März bis September auf Quartiere überprüft
werden. Je nach Tierart und Art der Lebensstätte dürfen Quartiere nicht einfach
beseitigt werden. In dem Fall ist eine Abstimmung mit der Naturschutzbehörde
notwendig.
Auf der Homepage "Artenschutz am Haus" finden Interessierte
eine umfangreiche Sammlung von Informationsblättern zum Umgang mit Tierarten in, um und an
Gebäuden.
Eine der größten
Gefahren für Vögel im Siedlungsraum ist die Kollision mit Glasscheiben. Durch
den vermehrten Einsatz von Glas an Gebäuden nimmt diese Gefahr immer weiter zu.
Für Deutschland wird angenommen, dass jährlich über 100 Mio. Vögel direkt oder
indirekt durch Glaskollisionen verenden. Oftmals wird die Kollision von Vögeln
mit transparenten Bauteilen nicht wahrgenommen, da ein Großteil der Vögel nicht
vor Ort verendet. Sie erliegen oft erst später den Verletzungen oder die
Kadaver werden durch andere Tiere geräubert. Problematisch sind Transparenzsituationen
in erster Linie, wenn für die Vögel der Eindruck freier Durchflüge,
vermeintlicher Abkürzungen (z.B. Übereckverglasungen) oder von Flugzielen (z.B.
Vegetation, Futterquellen) hinter den Scheiben entsteht. Um das
Vogelschlagrisiko zu senken, sind die bauliche Vermeidung von
Transparenzsituation oder das flächig sichtbare gestalten von transparenten
oder spiegelnden Scheiben die wichtigsten Maßnahmen.
Wie Gebäude und
andere bauliche Anlagen vogelfreundlich gestaltet werden können, zeigt die
Broschüre "Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht" der Wiener Umweltanwaltschaft und der
Schweizerischen Vogelwarte Sempach.
Viele Menschen reagieren äußerst sensibel auf Wespen oder Hornissen. Oft erfolgen hektische Versuche die Insekten zu verscheuchen, da die Tiere als stechwütig oder aggressiv angesehen werden. Die Deutsche oder Gemeine Wespe wird am Kaffeetisch oder am Grillbuffet als störend empfunden. Dabei stechen Wespen, Hornissen und Bienen nur, wenn sie sich bedrängt fühlen. Sie sind darüber hinaus Nützlinge, die z.B. Läuse jagen. Bienen, Hornissen und einige Wespenarten stehen darüber hinaus unter besonderen Schutz. Ihre Nester dürfen nicht zerstört werden. In problematischen Fällen ist die nur mit einer Ausnahmegenehmigung erlaubt. Ansprechstelle ist das Bau- und Umweltamt im Landratsamt Ravensburg.
Immer wieder erreichen uns Meldungen von Bienen auf Spielplätzen. In den meisten
Fällen handelt es sich um sehr friedfertige Sand- oder Seidenbienenarten. Bei Störungen verteidigen sie weder sich selber noch ihre Nester,
sondern flüchten. Sie können aber bei Lebensgefahr, z. B. wenn man sich auf sie
setzt, stechen. Der Stich ist harmlos und nicht mit dem Stich einer Honigbiene
oder gar Wespe zu vergleichen. Wie alle heimischen Wildbienenarten sind sie
gesetzlich geschützt. Bitte zerstören Sie keine Nester.
Wissenswertes:
Kinder beobachten Bienen
sehr gerne! Nutzen Sie die gute Gelegenheit, um den Kindern etwas über
(Wild)bienen zu erzählen und zeigen Sie ihnen wie die Tiere leben.
Tipps zum Umgang mit
Wespen & Co. können Sie auf der Homepage vom NABU nachlesen.
Nachdem der
Biber in unserer Region ausgerottet war, besiedelt er nun wieder zahlreiche
Bäche und Flüsse. Entsprechend seiner Art gestaltet er sich seinen Lebensraum
nach seinen Bedürfnissen. Das läuft nicht immer konfliktfrei ab. Das Fällen von
Bäumen oder das Aufstauen von Bächen führt mitunter zu Schäden auf
landwirtschaftlichen Flächen oder gar an Gebäuden. Hier setzt das das
landesweite Bibermanagement an. Das Bibermanagement sorgt dafür, dass Biber und
Mensch in friedlicher Koexistenz existieren können. Ansprechstelle ist das Bau- und Umweltamt im Landratsamt Ravensburg .
Biber sind
übrigens, sowohl auf europäischer Ebene als auch auf Bundesebene streng
geschützt. Es ist verboten sie zu fangen, zu verletzen oder gar zu töten. Auch
dürfen ihre Wohnstätten nicht beschädigt oder entfernt werden.
Die Stadt
Ravensburg setzt mit eigenen Mitteln und auch mit Unterstützung von
unterschiedlichen Trägern, Verbänden und Unternehmen immer wieder Projekte zum
Natur- und Artenschutz und damit zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität
um. Die Projekte und Maßnahmen reichen dabei vom Erhalt bis hin zur
vollständigen Neuentwicklung von Biotopen und Lebensräumen. Neben der
Entwicklung ganzer Lebensraumkomplexe ist auch der besondere Artenschutz, d.h.
die gezielte Förderung geschützter und bedrohter Tierarten, ein wichtiger
Baustein der Projektarbeit.
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