Natur- und artenschutz

Naturschutz

Unter Naturschutz werden alle Maßnahmen zur Erhaltung der Artenvielfalt, der Vielfalt der Lebensräume und der genetischen Vielfalt verstanden. Da die Natur nicht an Landesgrenzen haltmacht, gelten Regelungen des Naturschutzrechts auf europäischer oder nationaler Ebene. Zuständig ist die Naturschutzverwaltung, die in Baden-Württemberg aus verschiedenen Ebenen besteht. Zu den Aufgaben gehört es unter anderem Schutzgebiete zu betreuen, die maßgeblich zum Erhalt der biologischen Vielfalt beitragen.

Zuständigkeiten

Die Zuständigkeit der Großen Kreisstädte wie Ravensburg beschränkt sich im Wesentlichen auf die Ausweisung von Naturdenkmälern und die Zulassung sowie den Widerruf von Werbeanlagen in der freien Landschaft.

Welche Ebenen der Naturschutzverwaltung es darüber hinaus noch gibt und wer für was zuständig ist, finden Sie auf der Homepage der Umweltministeriums Baden-Württemberg.

Schutzgebiete

Eines der wichtigsten Instrumente des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind die verschiedenen Schutzgebiete. Zur Erhaltung und Sicherung der Schönheit, Eigenart und Vielfalt der Natur des Landes Baden-Württemberg werden Schutzgebiete verschiedener Kategorien ausgewiesen. In Ravensburg gibt es Schutzgebiete folgender Kategorien: Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, Gesetzlich geschützte Biotope, Waldschutzgebiete (Bannwald) sowie Natura 2000-Gebiete.

Einen Überblick und eine Beschreibung der Schutzgebietstypen finden Sie auf der Homepage des Landkreises Ravensburg. Im Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg sind alle Schutzgebiete öffentlich einsehbar. Dort finden Sie auch die Schutzgebietsverordnung, welche u.a. regelt was in einem Schutzgebiet erlaubt ist und was nicht.
Unser Tipp: Einige Schutzgebiete können Sie hautnah erleben: In der Wanderbroschüre "Spazierwandern in Ravensburg" oder in der Wanderkarte der Ortschaft Schmalegg (verlinken) führen Sie verschiedene Routen durch den Schmalegger Tobel (Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiet, Bannwald; Natura 2000-Gebiet), Mariataler Wäldle (Naturschutzgebiet) und das Waldgebiet Höll (Gesetzlich geschütztes Biotop – Waldbiotop, Natura 2000-Gebiet).

Artenschutz

Der Artenschutz ist ein Teil des Naturschutzes und umfasst den Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Mittlerweile sind viele Arten durch Klimawandel und Umweltverschmutzung, aber auch durch Landnutzungsänderungen gefährdet. Auch eingeschleppte Arten sogenannte Neobiota können sich negativ auf die heimische Tier- und Pflanzenwelt auswirken. Im Bemühen die biologische Vielfalt zu erhalten ist der gesetzliche Artenschutz das wichtigste Instrument. Maßgeblich ist hier das Bundenaturschutzgesetz, das neben dem allgemeinen Schutz von Natur und Landschaft, auch besonders und streng geschützte Arten definiert.

Zuständigkeiten

Zuständig für artenschutzrechtliche Belange sind die Naturschutzbehörden. Ansprechstelle ist das Bau- und Umweltamt im Landratsamt Ravensburg.  

Rodung und Pflege von Bäumen und Sträuchern

Ein wichtiger Baustein des Artenschutzes ist es, Gefährdungen möglichst zu vermeiden. Daher unterliegt das Roden von Gehölzen in der Zeit vom 1. März bis 30. Oktober besonderen gesetzlichen Bestimmungen. Die Vegetationszeit ist die wichtigste Zeit für Tiere und Pflanzen um sich zu vermehren und somit ihre Art zu erhalten. Ab 1. März ist es daher verboten Bäume, die außerhalb von Waldflächen oder gärtnerisch genutzten Flächen stehen, zu roden. Grundsätzlich dürfen keine Hecken, lebenden Zäune, Gebüsche oder andere Gehölze auf den Stock gesetzt oder gänzlich abgeschnitten werden. Hingegen erlaubt sind fachgerechte Pflegeschnitte, um Bäume gesund zu erhalten oder den Zuwachs z.B. von Hecken zu beseitigen. Aber auch hierbei gilt: Besonders oder streng geschützte Tierarten dürfen nicht gestört, verletzt oder gar getötet werden. Das umfasst alle Entwicklungsformen wie z.B. Eier.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bau- und Umweltamtes im Landratsamt Ravensburg .
Erkundigen Sie sich vor der Rodung von Gehölzen, ob diese dem Schutz der städtischen Baumschutzsatzung (verlinken) unterliegen oder - im beplanten Innenbereich - aufgrund baurechtlicher Bestimmungen zu erhalten sind.

Artenschutz am Haus und beim Bauen

Der Siedlungsraum ist für viele Tierarten ein wichtiger Lebensraum. So bieten Häuser mit ihren Nischen und Einschlupflöchern als "künstliche Felsen" Vogel- und Fledermausarten einzigartigen Brut- und Lebensraum. Während die quirligen Haussperlinge oft wahrgenommen werden, bleiben Mauersegler oder gar die nachtaktiven Fledermäuse oft unentdeckt. Bei der Sanierung oder dem Abriss von Gebäuden werden die Quartiere von Vogel- und Fledermausarten oft zerstört und gehen meist ersatzlos verloren. Dies geschieht überwiegend aus Unkenntnis über die Gesetzeslage: Bei jeglichen baulichen Vorhaben, egal ob Innen- oder Außenbereich, sind artenschutzrechtliche Belange nach Bundesnaturschutzgesetz zu beachten. Der Begriff des baulichen Vorhabens beinhaltet aus Sicht des Artenschutzes nicht nur Neubauten, sondern auch die Sanierung, den Umbau, die Umnutzung und den Abriss bestehender baulicher Anlagen. Die Bauherrschaft ist verpflichtet zu überprüfen, ob artenschutzrechtliche Belange durch ihr Bauvorhaben beeinträchtigt werden können. Dafür ist es wichtig, Kenntnis über das Vorkommen von gebäudebewohnenden Tierarten zu erlangen. Idealerweise sollten die Gebäude während der Anwesenheitszeiten, sprich zwischen März bis September auf Quartiere überprüft werden. Je nach Tierart und Art der Lebensstätte dürfen Quartiere nicht einfach beseitigt werden. In dem Fall ist eine Abstimmung mit der Naturschutzbehörde notwendig.
Auf der Homepage "Artenschutz am Haus" finden Interessierte eine umfangreiche Sammlung von Informationsblättern zum Umgang mit Tierarten in, um und an Gebäuden.

Vogelschlag

Eine der größten Gefahren für Vögel im Siedlungsraum ist die Kollision mit Glasscheiben. Durch den vermehrten Einsatz von Glas an Gebäuden nimmt diese Gefahr immer weiter zu. Für Deutschland wird angenommen, dass jährlich über 100 Mio. Vögel direkt oder indirekt durch Glaskollisionen verenden. Oftmals wird die Kollision von Vögeln mit transparenten Bauteilen nicht wahrgenommen, da ein Großteil der Vögel nicht vor Ort verendet. Sie erliegen oft erst später den Verletzungen oder die Kadaver werden durch andere Tiere geräubert. Problematisch sind Transparenzsituationen in erster Linie, wenn für die Vögel der Eindruck freier Durchflüge, vermeintlicher Abkürzungen (z.B. Übereckverglasungen) oder von Flugzielen (z.B. Vegetation, Futterquellen) hinter den Scheiben entsteht. Um das Vogelschlagrisiko zu senken, sind die bauliche Vermeidung von Transparenzsituation oder das flächig sichtbare gestalten von transparenten oder spiegelnden Scheiben die wichtigsten Maßnahmen.
Wie Gebäude und andere bauliche Anlagen vogelfreundlich gestaltet werden können, zeigt die Broschüre "Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht" der Wiener Umweltanwaltschaft und der Schweizerischen Vogelwarte Sempach.

Bienen, Wespen und Hornissen

Viele Menschen reagieren äußerst sensibel auf Wespen oder Hornissen. Oft erfolgen hektische Versuche die Insekten zu verscheuchen, da die Tiere als stechwütig oder aggressiv angesehen werden. Die Deutsche oder Gemeine Wespe wird am Kaffeetisch oder am Grillbuffet als störend empfunden. Dabei stechen Wespen, Hornissen und Bienen nur, wenn sie sich bedrängt fühlen. Sie sind darüber hinaus Nützlinge, die z.B. Läuse jagen. Bienen, Hornissen und einige Wespenarten stehen darüber hinaus unter besonderen Schutz. Ihre Nester dürfen nicht zerstört werden. In problematischen Fällen ist die nur mit einer Ausnahmegenehmigung erlaubt. Ansprechstelle ist das Bau- und Umweltamt im Landratsamt Ravensburg.

Immer wieder erreichen uns Meldungen von Bienen auf Spielplätzen. In den meisten Fällen handelt es sich um sehr friedfertige Sand- oder Seidenbienenarten. Bei Störungen verteidigen sie weder sich selber noch ihre Nester, sondern flüchten. Sie können aber bei Lebensgefahr, z. B. wenn man sich auf sie setzt, stechen. Der Stich ist harmlos und nicht mit dem Stich einer Honigbiene oder gar Wespe zu vergleichen. Wie alle heimischen Wildbienenarten sind sie gesetzlich geschützt. Bitte zerstören Sie keine Nester.
Wissenswertes:

  • Die Seidenbienen leben einzeln. Jedoch nisten die Tiere meist gesellig in Kolonien, wodurch man an den Nistplätzen meist zahlreiche Bienen antreffen kann. Die Nester werden in selbst gegrabenen Gängen tief im Erdboden angelegt.
  • Jedes Weibchen versorgt ein kleines Nest mit bis zu 12 Brutzellen.
  • Die Bienen sammeln ausschließlich Pollen. Sie gehen, wie auch alle anderen Wildbienen, niemals auf Fallobst, süße Getränke oder süße Lebensmittel!

Kinder beobachten Bienen sehr gerne! Nutzen Sie die gute Gelegenheit, um den Kindern etwas über (Wild)bienen zu erzählen und zeigen Sie ihnen wie die Tiere leben.
Tipps zum Umgang mit Wespen & Co. können Sie auf der Homepage vom NABU nachlesen.

Biber

Nachdem der Biber in unserer Region ausgerottet war, besiedelt er nun wieder zahlreiche Bäche und Flüsse. Entsprechend seiner Art gestaltet er sich seinen Lebensraum nach seinen Bedürfnissen. Das läuft nicht immer konfliktfrei ab. Das Fällen von Bäumen oder das Aufstauen von Bächen führt mitunter zu Schäden auf landwirtschaftlichen Flächen oder gar an Gebäuden. Hier setzt das das landesweite Bibermanagement an. Das Bibermanagement sorgt dafür, dass Biber und Mensch in friedlicher Koexistenz existieren können. Ansprechstelle ist das Bau- und Umweltamt im Landratsamt Ravensburg .
Biber sind übrigens, sowohl auf europäischer Ebene als auch auf Bundesebene streng geschützt. Es ist verboten sie zu fangen, zu verletzen oder gar zu töten. Auch dürfen ihre Wohnstätten nicht beschädigt oder entfernt werden.

Projekte

Die Stadt Ravensburg setzt mit eigenen Mitteln und auch mit Unterstützung von unterschiedlichen Trägern, Verbänden und Unternehmen immer wieder Projekte zum Natur- und Artenschutz und damit zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität um. Die Projekte und Maßnahmen reichen dabei vom Erhalt bis hin zur vollständigen Neuentwicklung von Biotopen und Lebensräumen. Neben der Entwicklung ganzer Lebensraumkomplexe ist auch der besondere Artenschutz, d.h. die gezielte Förderung geschützter und bedrohter Tierarten, ein wichtiger Baustein der Projektarbeit.

Suche

Kontakt

Umweltamt
Abteilung: Grünflächen und Ökologie
Telefon: 0751 82-3850

Technisches Rathaus

Salamanderweg 22

88212 Ravensburg

 

In Google Maps ansehen
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr09 - 12 Uhr
Mo bis Do14 - 16 Uhr
Teilen
Newsletter der Stadt Ravensburg
Sie wollen regelmäßig per E-Mail informiert werden?
Dann melden Sie sich für die kostenlosen Newsletter der Stadt Ravensburg an.
Newsletter abonnieren
Folgen Sie uns

Datenschutzhinweis

Diese Webseite verwendet das Webanalysetool Matomo für die Auswertung anonymer Informationen der Besucher. Datenschutzinformationen