Nachdem sich im Bereich des sog. Voith-Areals an der Schussen Ende 2014 umfangreiche Änderungen durch die angekündigte Produktionsstandortaufgabe der Firma Voith-Paper für die Jahre 2015 und 2016 angedeutet haben, wurden von der Stadt Ravensburg für die überwiegend gewerblich genutzten Flächen zwischen den Bahngleisen, Brühlstraße, Deisenfangbrücke und Meersburger Brücke (Gesamtfläche des Untersuchungsgebietes ca. 26,94 ha) ein Antrag beim Verkehrsministerium für die Entwicklung einer Städtebaulichen Rahmenplanung für diesen Gesamtbereich im Programm "Flächen gewinnen durch Innenentwicklung" beantragt. Die Programmaufnahme erfolgte im Juni 2015.
Eines der Ziele der Entwicklung des Städtebaulichen Rahmenplanes war und ist es, durch Neuordnungsmaßnahmen in Zukunft innerstädtische Gewerbeflächen für die Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe bzw. Dienstleistungsbetriebe zu gewinnen und im Gesamtgebiet anbieten zu können.
Im Oktober 2015 wurde für den Bereich, für den eine Städtebauliche Rahmenplanung aufgestellt werden sollte, ein gesonderter Förderantrag im Städtebauförderungsprogramm "Stadt- umbau West (SUW)", das insbesondere bei Gewerbeflächenentwicklungen galt, ein Aufnahmeantrag für das Programmjahr 2016 gestellt. Die Aufnahme dieser Sanierungsmaßnahme erfolgte im Jahr 2016.
Die ersten Grobentwürfe der Städtebaulichen Rahmenplanung für das Gesamtgebiet wurden Ende 2016 bis Mitte 2017 in zahlreichen Gesprächen u. a. mit den Hauptgrundstückseigentümern bzw. mit den dort vorhandenen großen Gewerbebetrieben und auf deren absehbare betriebliche Entwicklungen abgestimmt.
Für das Gesamtgebiet wurde der Städtebauliche Rahmenplan im
Technischen Ausschuss in seiner Sitzung vom 21.06.2017 beschlossen.
Die Grundstücksflächen und Standorte der bestehenden Gewerbebetriebe EBZ (Firma EBZ hatte alle Flächen des früheren Voith-Areals übernommen), die Teilflächen, die derzeit im Bestand gewerblich voll von der Firma Andritz Hydro GmbH genutzt werden sowie die Flächen von der Firma Schindele wurden nicht in die eigentliche Sanierungsgebietskulisse aufgenommen, da sich zum Zeitpunkt der Sanierungsgebietsausweisung auf diesen Flächen mittelfristig keine Änderungen abzeichneten.
In den Abgrenzungsbereich für das Sanierungsgebiet "An der Schussen" wurden stattdessen Bereiche des Sanierungsgebietes "Bahnstadt" aufgenommen, das gegenüber dem Land Baden-Württemberg im SE-Programm abgerechnet wurde, bei denen aber die Sanierungsziele noch nicht umgesetzt werden konnten.
Basis für den Satzungsbeschluss im Gemeinderat am 10.12.2018 waren die Beschlüsse im Ausschuss für Umwelt und Technik am 21.06.2017 für den Städtebaulichen Rahmenplan "An der Schussen" sowie der Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Technik vom 04.05.2016 für die Städtebauliche Rahmenplanung für den Bereich Georgstraße/Metzgerstraße.
Die Sanierungssatzung zum Sanierungsgebiet "An der
Schussen" wurde im Gemeinderat am 10.12.2018 beschlossen und ist mit Veröffentlichung
in der Schwäbischen Zeitung am 22.12.2018 in Kraft getreten. Gleichzeitig wurde
im Gemeinderat die Aufhebungssatzung für das Sanierungsgebiet
"Bahnstadt" beschlossen.
Bei dem jeweils beantragten und bewilligten Finanzvolumen
muss die Stadt 40 % an Eigenmitteln einbringen, Land/Bund übernehmen 60 % des
bewilligten Finanzvolumens. Für die Förderung von Einzelmaßnahmen gelten die
Städtebauförderungsrichtlinien des Landes, zuletzt geändert im Februar 2019.
Nach Aufnahme eines Sanierungsgebietes in ein Förderprogramm
müssen jährliche Fortsetzungsanträge beim Land und Sachstandsberichte übersandt
werden.
Im Jahr 2020 hat der Bund erneut die Programmstruktur bei den Städtebauförderungsmaßnahmen geändert. Ab dem Jahr 2021 wird diese Sanierungsmaßnahme im Bund-/Länderprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WEP)" abgewickelt. Der Programmteil "Stadtumbau West" wurde auf Ende 2021 abgerechnet.
Bisher beantragter mittelfristiger Förderrahmen |
10,0 Mio. € |
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Bisher bewilligter Förderrahmen: |
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a) im Programmteil "Stadtumbau West" |
1,667 Mio. € |
b) im Programm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" (WEP) |
4,666 Mio. € |
bisher in beiden Programmen bewilligter Förderrahmen nach Aufstockungsbescheid vom 14.06.2022 |
6,333 Mio. € |
davon Landes-/Bundesmittel (60 %) bewilligt |
3,800 Mio. € |
Derzeit ist ein Bewilligungszeitraum zur Abwicklung der Sanierungsmaßnahme bis zum 30.04.2025 festgelegt.
Für dieses Sanierungsgebiet wurde das "vereinfachte
Verfahren" festgelegt. In diesem Sanierungsverfahren werden u. a. keine
sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen nach § 154 ff. Baugesetzbuch
erhoben.
Weiterhin müssen alle zukünftigen Bauprojekte auf den im
Gemeinderat am 26.07.2020 beschlossenen Ravensburger Klimakonsens hin auf die
Auswirkungen für das Klima überprüft werden und mit entsprechenden Prioritäten
versehen werden.
Die Stadt Ravensburg hat für Teilbereiche der Grundstücksflächen zwischen der Schussen und den Bahngleisen einen Förderantrag im Bundesprogramm "Klimaanpassung und Modernisierung in urbanen Räumen zur Förderung von Parks und Grünanlagen" gestellt.
In der Gemeinderatssitzung vom 27.09.2021 wurde der
Weiterentwicklung des städtebaulich- freiräumliche Konzept zugestimmt und die
Verwaltung beauftragt auf der Basis der vorliegenden Projektskizzen und
Projektbeschreibung einen Zuschussantrag zu stellen. Weiterhin wurde die
Verwaltung beauftragt einen Realisierungswettbewerb vorzubereiten und
auszuloben. Ein Bewilligungsbescheid wurde am 01.02.2022 von der für dieses Programm zuständige Bundesbehörde übersandt. Es wurden 3,0 Mio. € an Bundesfinanzmittel bewilligt.
Im Zusammenhang mit der Herstellung des
"Schussenparkes" werden voraussichtlich im Jahr 2022 Teilbereiche aus
dem förmlichen Sanierungsgebiet herausgenommen. Dafür wird das Sanierungsgebiet
aber voraussichtlich an anderer Stelle erweitert. Die genauen Bereiche der
Satzungsänderung und Gebietsänderungen müssen im Laufe des Jahres 2022
festgelegt werden und dann ein entsprechender Satzungsbeschluss getroffen
werden.