Nachdem sich im Bereich des sog. Voith-Areals an der Schussen Ende 2014 umfangreiche Änderungen durch die angekündigte Produktionsstandortaufgabe der Firma Voith-Paper für die Jahre 2015 und 2016 angedeutet haben, wurden von der Stadt Ravensburg für die überwiegend gewerblich genutzten Flächen zwischen den Bahngleisen, der Brühlstraße, der Deisenfangbrücke und der Meersburger Brücke (Gesamtfläche des Untersuchungsgebietes ca. 26,94 ha) ein Antrag beim Verkehrsministerium für die Entwicklung einer Städtebaulichen Rahmenplanung für diesen Gesamtbereich im Programm "Flächen gewinnen durch Innenentwicklung" beantragt. Die Programmaufnahme erfolgte im Juni 2015.
Eines der Ziele der Entwicklung des Städtebaulichen
Rahmenplanes war und ist es, durch Neuordnungsmaßnahmen in Zukunft
innerstädtische Gewerbeflächen für die Ansiedlung neuer Gewerbe- bzw.
Dienstleistungsbetriebe zu gewinnen und im Gesamtgebiet anbieten zu können.
Im Oktober 2015 wurde für den oben genannten Bereich ein
gesonderter Förderantrag im Städtebauförderungsprogramm "Stadtumbau West
(SUW)" gestellt. Die Aufnahme dieser Sanierungsmaßnahme in das Programm erfolgte
im Jahr 2016.
Die ersten Grobentwürfe der Städtebaulichen Rahmenplanung für das Gesamtgebiet wurden Ende 2016 bis Mitte 2017 in zahlreichen Gesprächen u. a. mit den Hauptgrundstückseigentümern bzw. mit den dort vorhandenen großen Gewerbebetrieben und auf deren absehbare betrieblichen Entwicklungen abgestimmt.
Für das Gesamtgebiet wurde der Städtebauliche Rahmenplan im
Technischen Ausschuss in seiner Sitzung vom 21.06.2017 beschlossen.
Die Grundstücksflächen und Standorte der dort bestehenden Gewerbebetriebe der EBZ (früher Voith-Areal), Teilflächen der Firma Andritz Hydro GmbH sowie Flächen von der Firma Schindele wurden nicht in die eigentliche Sanierungsgebietskulisse aufgenommen, da sich zum Zeitpunkt der Sanierungsgebietsausweisung auf diesen Flächen mittelfristig keine Änderungen abzeichneten.
In den Abgrenzungsbereich für das Sanierungsgebiet "An
der Schussen" wurden stattdessen Bereiche des Sanierungsgebietes
"Bahnstadt" aufgenommen, das gegenüber dem Land Baden-Württemberg im "Städtebaulichen
Entwicklungsprogramm" bereits abgerechnet wurde, bei denen aber die
Sanierungsziele noch nicht umgesetzt werden konnten.
Basis für den Satzungsbeschluss im Gemeinderat am 10.12.2018
waren die Beschlüsse im Ausschuss für Umwelt und Technik am 21.06.2017 für den
Städtebaulichen Rahmenplan "An der Schussen" und am 04.05.2016 für
die Städtebauliche Rahmenplanung für den Bereich Georgstraße / Metzgerstraße.
Die Sanierungssatzung zum Sanierungsgebiet "An der
Schussen" wurde im Gemeinderat am 10.12.2018 beschlossen und ist mit
Veröffentlichung in der Schwäbischen Zeitung am 22.12.2018 in Kraft getreten.
Gleichzeitig wurde im Gemeinderat die Aufhebungssatzung für das
Sanierungsgebiet "Bahnstadt" beschlossen.
Bei dem jeweils beantragten und bewilligten Finanzvolumen
muss die Stadt 40 % an Eigenmitteln einbringen, Land / Bund übernehmen 60 % des
bewilligten Finanzvolumens. Für die Förderung von Einzelmaßnahmen gelten die
Städtebauförderungsrichtlinien des Landes, zuletzt geändert im Februar 2019.
Nach Aufnahme eines Sanierungsgebietes in ein Förderprogramm müssen jährliche
Fortsetzungsanträge beim Land und Sachstandsberichte übersandt werden.
Im Jahr 2020 hat der Bund erneut die Programmstruktur bei
den Städtebauförderungsmaßnahmen geändert. Ab dem Jahr 2021 wird diese
Sanierungsmaßnahme im Bund-/Länderprogramm "Wachstum und nachhaltige
Erneuerung (WEP)" abgewickelt. Der Programmteil "Stadtumbau
West" wurde auf Ende 2021 abgerechnet.
Bisher beantragter mittelfristiger Förderrahmen |
10,0 Mio. € |
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Bisher bewilligter Förderrahmen: |
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a) im Programmteil "Stadtumbau West" - Abrechnung Ende 2021 |
1,667 Mio. € |
b) im Programm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" (WEP) - nach Aufstockungsbescheiden vom 14.06.2022 und 25.04.2023 |
6,333 Mio. € |
bisher in beiden Programmen bewilligter Förderrahmen |
8,000 Mio. € |
davon Landes-/Bundesmittel (60 %) bewilligt |
4,800 Mio. € |
Aufstockung des Förderrahmens ab 2024 ff beantragt |
2,000 Mio. € |
Der Bewilligungszeitraum der Sanierungsmaßnahme wurde mit Bescheid vom 29.04.2024 bis zum 30.04.2027 verlängert.
Für dieses Sanierungsgebiet wurde das "vereinfachte
Verfahren" festgelegt. In diesem Sanierungsverfahren werden u. a. keine
sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen nach § 154 ff. Baugesetzbuch erhoben.
Auch in diesem Sanierungsgebiet müssen alle zukünftigen
Bauprojekte auf den im Gemeinderat am 27.07.2020 beschlossenen Ravensburger
Klimakonsens hin auf die Auswirkungen für das Klima überprüft werden und mit
entsprechenden Prioritäten versehen werden.
Die Stadt Ravensburg hat für Teilbereiche der Grundstücksflächen zwischen der Schussen und den Bahngleisen einen Förderantrag im Bundesprogramm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" gestellt.
In der Gemeinderatssitzung vom 27.09.2021 wurde der
Weiterentwicklung des städtebaulich- freiräumliche Konzept zugestimmt und die
Verwaltung beauftragt auf der Basis der vorliegenden Projektskizzen und
Projektbeschreibung einen Zuschussantrag zu stellen. Weiterhin wurde die
Verwaltung beauftragt einen Realisierungswettbewerb vorzubereiten und
auszuloben.
Mit Bescheid vom 01.02.2022 wurden Finanzmittel des Bundes
in Höhe von 3,0 Mio. € für die Umsetzung des Bauprojektes "Schussenpark"
in Aussicht gestellt. Der finale Zuschussbescheid erfolgt nach der
baufachlichen Prüfung der Planungsunterlagen.
Der Freiraumplanerische Realisierungswettbewerb
"Schussenpark Ravensburg", an dem insgesamt 14 Büros für
Landschaftsarchitektur teilgenommen haben, wurde mit der Preisgerichtsitzung am
11.11.2022 entschieden. Der 1. Preisträger des Realisierungswettbewerbs, das
Büro Planstatt Senner aus Überlingen, wurde nach dem Beschluss des Gemeinderats
vom 27.02.2023 mit der stufenweisen Weiterentwicklung seiner Wettbewerbsarbeit
beauftragt.
Der Technische Ausschuss hat in seiner Sitzung vom
08.11.2023 dem Entwurf der weiterentwickelten Planung "Schussenpark"
zugestimmt.
Der entsprechende Sachbeschluss zur Umsetzung des
Bauprojekts wurde in der Gemeinderatsitzung am 27.11.2023 unter dem Vorbehalt
der Erteilung des finalen Zuschussbescheids in Höhe von 3,0 Mio. € durch den
Bund gefasst. Die Umsetzung dieser Maßnahme ist in den Jahren 2024 und 2025
vorgesehen.
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