23.11.2020 | Bis 31. Januar 2021 müssen alle bisher noch nicht im Marktstammdatenregister angemeldeten Solaranlagen und Speicher gemeldet werden.
Das Photovoltaik-Netzwerk Bodensee-Oberschwaben ruft alle Eigentümer von Solarstromanlagen und Batteriespeichern auf, sich dringend beim Marktstammdatenregister (MaStR) anzumelden. Wer diese formale Anforderung nicht erfüllt, verliert den Vergütungsanspruch nach EEG. Vor allem Eigentümer älterer Photovoltaik-Anlagen haben diesen entscheidenden Schritt noch nicht getan. Selbst Anlagen, die ihre EEG-Vergütung zum Jahresende verlieren, müssen im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Das Photovoltaik-Netzwerk Bodensee-Oberschwaben bittet Netzbetreiber und Installateure in den drei Landkreisen um Unterstützung, alle säumigen Betreiber von Solarstromanlagen anzuschreiben. Es gibt auch Dienstleister, die die Solaranlagenbetreiber unterstützen.
Seit der Freischaltung des Marktstammdatenregisters (MaStR) im Januar 2019 sind alle Anlagenbetreiber (auch Betreiber von Bestandsanlagen) aufgerufen, sich innerhalb von 24 Monaten im MaStR zu registrieren (siehe § 25 Abs. 2 MaStRV). Die Registrierungspflicht gilt auch für die Anlagenbetreiber, die ihre Anlagen schon einmal im Anlagenregister bzw. über das Photovoltaii-Meldeportal der Bundesnetzagentur angemeldet hatten. Eine automatische Datenübernahme durch die Bundesnetzagentur in das MaStR erfolgt leider NICHT.
Nach Auskunft der Bundesnetzagentur wurden bundesweit bisher weniger als eine Million Solaranlagen im Marktstammdatenregister gemeldet. Das ist soweit schon mal ein guter Start. Allerdings fehlen immer noch mehr als 40 Prozent der Anlagenanmeldungen. In den nächsten Wochen (spätestens bis zum 31. Januar 2021) müssen somit alle bisher noch nicht im Marktstammdatenregister angemeldeten Solaranlagen und Speicher gemeldet werden.
Eine Registrierung ist hier möglich: Marktstammdatenregister
Die Netzbetreiber müssen Anlagenbetreiber von an ihr Netz angeschlossenen Bestandsanlagen schriftlich darüber informieren, dass sie ihre Anlagen im Marktstammdatenregister registrieren müssen. Dies sollte mittlerweile in allen Fällen erfolgt sein. Wer bisher keine Aufforderung von seinem Netzbetreiber erhalten habt, soll die Anmeldung seiner Anlage trotzdem bis zum 31. Januar 2021 vornehmen, rät die Energieagentur Ravensburg.
Mehr Informationen:
www.photovoltaik-bw.de
Bestandsanlagen mit einer Inbetriebnahme vor dem 1. Juli 2017:
Sollte die Meldung ins MaStR nicht bis zum 31. Januar 2021 erfolgen, werden Förderungen und Abschläge ab dem 1. Februar 2021 nicht mehr ausgezahlt. Sobald der Anlagenbetreiber die Registrierung im MaStR nachholt, erfolgt die Auszahlung der einbehaltenen ihm zustehenden Vergütungen.
EEG-Anlagen mit einer Inbetriebnahme zwischen 1. Juli 2017 und 31. Januar 2019:
Die Registrierungsfrist im PV-Meldeportal betrug einen Monat nach Inbetriebnahme. Erfolgte die Registrierung verspätet, so kann dies zum (teilweisen) Verlust der Förderung der Anlage führen (EEG 2017 § 52 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Pflichtverstößen). Eine erneute Registrierung im MaStR ist bis zum 31. Januar 2021 erforderlich. Erfolgt dort keine Registrierung, werden die Förderungen und Abschläge ab dem 1. Februar 2021 bis zur erfolgten Registrierung vom Netzbetreiber nicht ausgezahlt.
Neuanlagen:
Bei Neuanlagen gelten keine Übergangsregeln, sondern die einmonatige Registrierungsfrist im MaStR. Eine versäumte oder verspätete Anmeldung einer Neuanlage führt zu Vergütungsverlusten (siehe § 52 Abs. 1 EEG 2017).
Stromspeicher:
Auch Stromspeicher müssen im MaStR angemeldet werden. Die Übergangsfrist für die Registrierung endet am 31. Januar 2021. Details dazu erläutert ein Hinweispapier der Bundesnetzagentur.
Auch registrierungspflichtige Ereignisse wie z. B. Leistungserhöhungen oder -
verringerungen sind fristgerecht im MaStR zu melden.
Photovoltaiknetzwerk Bodensee-Oberschwaben
Energieagentur Ravensburg gGmbH
Telefon 0751 764 70 70