
Die Stadt Ravensburg bietet als Träger aktuell über 750 Plätze für Grundschulkinder in den städtischen Horten und der Ganztagsgrundschule Weststadt an. Das Hortangebot ergänzt die Unterrichtszeiten. Es gibt Früh- und Nachmittagsangebote sowie Ferienöffnungszeiten. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der je Standort verfügbaren Betreuungsmodule.
Liebe Eltern, wenn Sie Ihr Kind für einen Hort-Platz anmelden möchten, bitten wir Sie das Verfahren bei der Platzvergabe zu beachten. Bitte achten Sie darauf für das Vergabeverfahren ggfs. relevante Nachweise (z. B. Arbeitgeberbescheinigung Berufstätigkeit) Ihrer Anmeldung beizufügen.
Die Entgelte ergeben sich aus den gebuchten Zeiten und sind nach der
Anzahl der Kinder in der Familie gestaffelt. Bitte denken Sie daran, den
entsprechenden Nachweis für Geschwisterkinder im Elternportal hochzuladen (Geburtsurkunde
oder aktueller Kindergeldbescheid).
Nachweise und Formulare im
PDF-Format können im Elternportal hochgeladen werden. Über den folgenden Button
gelangen Sie zum Elternportal, wo Sie die Anmeldung vornehmen können. Bitte melden Sie sich rechtzeitig für das Grundmodul
(Betreuung während der Schultage) wie auch für das Ferienmodul (Ferientage) an.
Zu den einzelnen Schritten der Onlineanmeldung finden Sie hier eine Kurzanleitung.
Eine Übersicht der angebotenen Betreuungsmodule am jeweiligen Schul- und Hortstandort finden Sie hier.
WS = Wochenstunden
Frühbetreuung 7,5
WS
ab 7 Uhr bis Beginn 2. Stunde
Betreuungsgruppe
10 WS (alle Einrichtungen außer Weststadt)
ab dem Ende der 5. Stunde bis 14 Uhr, inkl. Essen
Betreuungsgruppe
15 WS (nur Schmalegg)
ab dem Ende der 5. Stunde bis 14 Uhr, inkl. Essen (Di., Mi., Fr.)
ab dem Ende der 5. Stunde bis 16.30 Uhr, inkl. Essen, Hausaufgaben,
Angebote (Mo., Do.)
Betreuungsgruppe
22,5 WS (nur Eschach, Oberzell, St. Christina)
ab dem Ende der 5. Stunde bis 16.30 Uhr, inkl. Essen,
Hausaufgabenbetreuung, Angebote
Betreuungsgruppe
25 WS (nur Kuppelnau, Neuwiesen, Weißenau)
ab dem Ende der 5. Stunde bis 17 Uhr, inkl. Essen,
Hausaufgabenbetreuung, Angebote
Ergänzende
Betreuung an Ganztagsgrundschulen 14,5 WS (nur Weststadt)
- Spätbetreuung ab 15.30 Uhr bis 17 Uhr (Mo., Di., Do.)
- Nachmittagsbetreuung ab dem Ende der 5. Stunde bis 17 Uhr (Mi., Fr.)
Platzvergabe für das Schuljahr 2026/27
Anmeldestichtag: 27.02.2026 (letzter Freitag im Februar)
Vergabezeitpunkt 1: Priorität 1 bis 4
Vergabe/Zu- und
Absagen: bis 30.04.2026
Vergabezeitpunkt 2: ab
Priorität 5
Vergabe/Zu- und Absagen: bis 30.06.2026
Die Aufnahmekriterien zur Vergabe der Plätze wurden am
15.11.2023 vom Gemeinderat der Stadt Ravensburg festgelegt. Demnach werden
Anmeldungen für Betreuungsplätze innerhalb der angegebenen Prioritäten
entsprechend der Aufnahmekriterien nach der Rangfolge berücksichtigt:
Vergabekriterien
Schulkindbetreuung
1. Berufstätigkeit, berufliche Bildungsmaßnahme, Schul- oder Hochschulausbildung, Maßnahme der Eingliederung in den Arbeitsmarkt (Bildungsmaßnahmen SGB II) oder Dauerpflege* von Angehörigen des alleinerziehenden Elternteils** (Nachweis erforderlich!)
2. Berufstätigkeit, berufliche Bildungsmaßnahme, Schul- oder Hochschulausbildung, Maßnahme der Eingliederung in den Arbeitsmarkt (Bildungsmaßnahmen SGB II) oder Dauerpflege* von Angehörigen beider Personensorgeberechtigten (je Nachweis erforderlich!)
3. Geschwisterkind in der Einrichtung (zusätzlich muss Nr. 1 oder Nr. 2 zutreffen)
4. Gebuchte Betreuungszeit (höhere Betreuungszeit hat Vorrang)
5. Inklusiv beschulte Kinder mit bei Bedarf entsprechender Assistenz während der Betreuungszeit
6. Soziale Kriterien (z. B. Kindeswohlgefährdung, körperliche oder seelische Beeinträchtigung, etc.)
7. Stichkriterien bei gleichwertigen Fällen (trägerinterne Argumente, über die Rangfolge entscheidet der Träger)
Erläuterungen
* in der Reihenfolge:
1. Dauerpflege von Angehörigen im selben Haushalt (Kind, Pflegekind, Eltern der
PSB)
2. Dauerpflege von Angehörigen in einem
eigenen Haushalt (Eltern der PSB)
3. Dauerpflege andere Angehöriger
** als alleinerziehend gilt nicht, wer mit Partner in ständiger Hausgemeinschaft lebt.
Die Arbeit in unseren Einrichtungen für
Grundschulkinder richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und
dieser Benutzungsordnung, die die Personensorgeberechtigten mit Abschluss des
Aufnahmevertrages anerkennen. Mehr Infos finden Sie unter Benutzungsordnung (PDF).
Für die Betreuung und das Mittagessen werden Elternbeiträge
erhoben. Diese sind gestaffelt nach der Anzahl der kindergeldberechtigten
Kinder in der Familie und nach der von den Eltern gebuchten Betreuungszeit in
der Einrichtung. Für die Schulkindbetreuung gelten folgende Elternbeiträge:
Elternbeiträge für Schulkindbetreuungseinrichtungen Schuljahr 2025/2026 (PDF)
Elternbeiträge für Schulkindbetreuungseinrichtungen Schuljahr 2026/2027 (PDF)
Als
Entlastung für Familien mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, dass
die Elternbeiträge vom Jugendamt übernommen werden.
Erhalten die Eltern und das Kind Sozialleistungen (Bürgergeld und Sozialgeld
nach dem SGB II, Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag oder
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) werden Kosten vom Jugendamt
übernommen. Die Kosten für eine Ganztagesbetreuung können unter bestimmten
Voraussetzungen ebenfalls übernommen werden.
www.rv.de
Flyer Übernahme der Kosten für Kindertageseinrichtungen (PDF)
Dazu
muss ein Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge beim Jugendamt gestellt
werden.
Antrag Jugendhilfeleistungen (PDF)
Zum Onlineantrag
Landratsamt
Ravensburg
Jugendamt
Gartenstraße
107
88212 Ravensburg
Telefon
0751 85-3220
Telefax
0751 85-3205
ju(at)rv.de
Mittagstisch
Die Stadt Ravensburg bietet an
allen Ihren Schulen eine Schülermittagsverpflegung an. Nähere Informationen finden Sie unter Schulkindverpflegung (PDF).
Essenzuschuss
Familien, die Bürgergeld, Wohngeld oder einen
Kindergeldzuschlag beziehen, können sich die Kosten für das Schulmittagessen
erstatten lassen. Grundlage sind die Leistungen aus dem Bildungs- und
Teilhabepaket, das der Bundesgesetzgeber zum 1. Januar 2011 eingeführt hat. Um
den Mittagessenszuschuss zu erhalten, müssen Eltern von zuschussberechtigten
Kindern einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe stellen (je nach
Zuständigkeit im Jobcenter, Amt für Migration oder Sozial- und Inklusionsamt).
Den entsprechenden Antrag können Sie beim Landratsamt stellen.
Die Stadt Ravensburg stellt den Eltern die Kosten für das
Mittagessen in Rechnung. Um diese wieder erstattet zu bekommen, müssen die
Eltern ihrem Sachbearbeiter (je nach Zuständigkeit im Jobcenter, Amt für
Migration oder Sozial- und Inklusionsamt) den Aufnahmebescheid für die
Schulkindbetreuung/ Anmeldebestätigung zum Mittagessen bzw. für die
weiterführenden Schulen die Essenrechnung (Kassenbon) vorlegen. Das Landratsamt
erstattet den Eltern die Kosten des Mittagessens dann monatlich zurück.

Hier finden Sie eine Übersicht der Ferienöffnungszeiten im Kalenderjahr 2026.
Ab dem Schuljahr 2026/27 sind die
städtischen Horte ganzjährig geöffnet, mit Ausnahme von drei Wochen in den
Sommerferien (Schließzeit). Damit ihr Kind den Hort in den Ferien besuchen
kann, müssen Eltern das zum Grundmodul (Betreuung während der Schultage) passende
Ferienmodul (Ferientage) hinzubuchen. Für die Buchung des Ferienmoduls gilt ebenfalls
die Anmeldefrist bis Ende Februar. Es stehen nur begrenzt Plätze zur
Verfügung. Eine spätere Zubuchung des Ferienmoduls während des laufenden
Schuljahres ist nicht möglich.
Mit der Buchung des Ferienmoduls
entscheiden die Eltern, dass ihr Kind den Hort auch in den Ferien
besuchen kann. Der Platz steht in allen Schulferien zur Verfügung, mit Ausnahme
von drei Wochen in den Sommerferien (Schließzeit). In welchen Ferien Ihr
Kind am Hortangebot teilnimmt, entscheiden die Eltern. Die Einrichtungen fragen
bei den Eltern die Teilnahme ab. FAQs zum Ferienmodul finden Sie hier.
In den Ferienzeiten gelten aktuell
folgende Zuordnungen (Änderungen aus Kapazitätsgründen vorbehalten):
Die Hortkinder aus dem Hort St. Christina werden dem Standort Kuppelnau, aus
dem Hort Eschach dem Standort Neuwiesen, aus dem Hort Oberzell dem Standort Weißenau und aus dem Hort Schmalegg dem Hort
Weststadt zugeordnet.
Hort GS Kuppelnau
Leitung: Christina Johler
Kuppelnaustraße 15, 88212 Ravensburg
Telefon: 0751 359 76-200
E-Mail: christina.johler(at)ravensburg.de
Hort GS Neuwiesen
Leitung: Martin Netzer
Riempp-Weg 2, 88214 Ravensburg
Telefon: 0751 366029954
E-Mail: martin.netzer(at)ravensburg.de
Hort GS Weststadt
Leitung: Alexander Ott-Niebergall
Höllwaldstraße 14, 88213 Ravensburg
Telefon: 0751 9770563
E-Mail: alexander.ott-niebergall(at)ravensburg.de
Hort GS Weißenau
Leitung: Katrin Assfalg
An der Bleicherei 3/3, 88214 Ravensburg
Telefon: 0751 6527 3666
E-Mail katrin.assfalg(at)ravensburg.de
Hort GS Obereschach - Stefan-Rahl-Schule
Leitung: Carina Soylu
Kirchweg 24, 88214 Ravensburg
Telefon: 0751 7693817
E-Mail: carina.soylu(at)ravensburg.de
Hort GS Oberzell
Leitung: Noah Sieger
Schulstraße 5, 88213 Ravensburg
Telefon: 0751 6526372
E-Mail: noah.sieger(at)ravensburg.de
Hort GS Schmalegg
Leitung: Sarah Grenz
Schenkenstraße 14, 88213 Ravensburg
Telefon: 0751 99438671
E-Mail: sarah.grenz(at)ravensburg.de
Hort GS St. Christina
Leitung: Susanne Jankowski
St. Christina 3, 88212 Ravensburg
Telefon: 0751 355596720
| Mo, Mi, Do | 09 - 12 Uhr |
| Mo und Do | 14 - 16 Uhr |