Hort

Informationen & Anmeldung

Bild: Grundschüler basteln und werkeln bei der Schülerbetreuung. Foto: Stadt Ravensburg / Felix Käsle

Die Stadt Ravensburg bietet als Träger aktuell über 750 Plätze für Grundschulkinder in den städtischen Horten und der Ganztagsgrundschule Weststadt an. Das Hortangebot ergänzt die Unterrichtszeiten. Es gibt Früh- und Nachmittagsangebote sowie Ferienöffnungszeiten. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der je Standort verfügbaren Betreuungsmodule.


Liebe Eltern, wenn Sie Ihr Kind für einen Hort-Platz anmelden möchten, bitten wir Sie das Verfahren bei der Platzvergabe zu beachten. Bitte achten Sie darauf für das Vergabeverfahren ggfs. relevante Nachweise (z. B. Arbeitgeberbescheinigung Berufstätigkeit) Ihrer Anmeldung beizufügen.

 
Die Entgelte ergeben sich aus den gebuchten Zeiten und sind nach der Anzahl der Kinder in der Familie gestaffelt. Bitte denken Sie daran, den entsprechenden Nachweis für Geschwisterkinder im Elternportal hochzuladen (Geburtsurkunde oder aktueller Kindergeldbescheid).

Nachweise und Formulare im PDF-Format können im Elternportal hochgeladen werden. Über den folgenden Button gelangen Sie zum Elternportal, wo Sie die Anmeldung vornehmen können. Bitte melden Sie sich rechtzeitig für das Grundmodul (Betreuung während der Schultage) wie auch für das Ferienmodul (Ferientage) an. Zu den einzelnen Schritten der Onlineanmeldung finden Sie hier eine Kurzanleitung.

Bunt bemalte Hände in einer Reihe zeigen nach oben zum Schrifzug Elternportal

Anmeldestichtag für das Schuljahr 2026/2027

  • Anmeldung bis 27. Februar 2026 (letzter Freitag im Februar)
  • Platzzusage/-absage im März/April 2026 (Vergabezeitpunkte siehe unten)
  • Aufnahme im September 2026

Gruppenformen / Module

Eine Übersicht der angebotenen Betreuungsmodule am jeweiligen Schul- und Hortstandort finden Sie hier.


WS = Wochenstunden

Frühbetreuung 7,5 WS
ab 7 Uhr bis Beginn 2. Stunde

Betreuungsgruppe 10 WS (alle Einrichtungen außer Weststadt)
ab dem Ende der 5. Stunde bis 14 Uhr, inkl. Essen

Betreuungsgruppe 15 WS (nur Schmalegg)
ab dem Ende der 5. Stunde bis 14 Uhr, inkl. Essen (Di., Mi., Fr.)
ab dem Ende der 5. Stunde bis 16.30 Uhr, inkl. Essen, Hausaufgaben, Angebote (Mo., Do.)

Betreuungsgruppe 22,5 WS (nur Eschach, Oberzell, St. Christina)
ab dem Ende der 5. Stunde bis 16.30 Uhr, inkl. Essen, Hausaufgabenbetreuung, Angebote

Betreuungsgruppe 25 WS (nur Kuppelnau, Neuwiesen, Weißenau)
ab dem Ende der 5. Stunde bis 17 Uhr, inkl. Essen, Hausaufgabenbetreuung, Angebote

Ergänzende Betreuung an Ganztagsgrundschulen 14,5 WS (nur Weststadt)
- Spätbetreuung ab 15.30 Uhr bis 17 Uhr (Mo., Di., Do.)
- Nachmittagsbetreuung ab dem Ende der 5. Stunde bis 17 Uhr (Mi., Fr.)

Vergabezeitpunkte

Platzvergabe für das Schuljahr 2026/27

Anmeldestichtag: 27.02.2026 (letzter Freitag im Februar)


Vergabezeitpunkt 1: Priorität 1 bis 4

Vergabe/Zu- und Absagen: bis 30.04.2026

Vergabezeitpunkt 2: ab Priorität 5

Vergabe/Zu- und Absagen: bis 30.06.2026

Vergabekriterien

Die Aufnahmekriterien zur Vergabe der Plätze wurden am 15.11.2023 vom Gemeinderat der Stadt Ravensburg festgelegt. Demnach werden Anmeldungen für Betreuungsplätze innerhalb der angegebenen Prioritäten entsprechend der Aufnahmekriterien nach der Rangfolge berücksichtigt:

Vergabekriterien Schulkindbetreuung


1. Berufstätigkeit, berufliche Bildungsmaßnahme, Schul- oder Hochschulausbildung, Maßnahme der Eingliederung in den Arbeitsmarkt (Bildungsmaßnahmen SGB II) oder Dauerpflege* von Angehörigen des alleinerziehenden Elternteils** (Nachweis erforderlich!)


2. Berufstätigkeit, berufliche Bildungsmaßnahme, Schul- oder Hochschulausbildung, Maßnahme der Eingliederung in den Arbeitsmarkt (Bildungsmaßnahmen SGB II) oder Dauerpflege* von Angehörigen beider Personensorgeberechtigten (je Nachweis erforderlich!)


3. Geschwisterkind in der Einrichtung (zusätzlich muss Nr. 1 oder Nr. 2 zutreffen)


4. Gebuchte Betreuungszeit (höhere Betreuungszeit hat Vorrang)


5. Inklusiv beschulte Kinder mit bei Bedarf entsprechender Assistenz während der Betreuungszeit


6. Soziale Kriterien (z. B. Kindeswohlgefährdung, körperliche oder seelische Beeinträchtigung, etc.)


7. Stichkriterien bei gleichwertigen Fällen (trägerinterne Argumente, über die Rangfolge entscheidet der Träger)


Erläuterungen
* in der Reihenfolge:
1. Dauerpflege von Angehörigen im selben Haushalt (Kind, Pflegekind, Eltern der PSB)
2. Dauerpflege von Angehörigen in einem eigenen Haushalt (Eltern der PSB)
3. Dauerpflege andere Angehöriger

** als alleinerziehend gilt nicht, wer mit Partner in ständiger Hausgemeinschaft lebt.

Benutzungsordnung

Die Arbeit in unseren Einrichtungen für Grundschulkinder richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und dieser Benutzungsordnung, die die Personensorgeberechtigten mit Abschluss des Aufnahmevertrages anerkennen. Mehr Infos finden Sie unter Benutzungsordnung (PDF).

Formulare

Betreuungsentgelt

Für die Betreuung und das Mittagessen werden Elternbeiträge erhoben. Diese sind gestaffelt nach der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie und nach der von den Eltern gebuchten Betreuungszeit in der Einrichtung. Für die Schulkindbetreuung gelten folgende Elternbeiträge:

Elternbeiträge für Schulkindbetreuungseinrichtungen Schuljahr 2025/2026 (PDF)

Elternbeiträge für Schulkindbetreuungseinrichtungen Schuljahr 2026/2027 (PDF)

Fördermöglichkeiten / Kostenübernahme der Elternbeiträge durch das Jugendamt

Als Entlastung für Familien mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, dass die Elternbeiträge vom Jugendamt übernommen werden.

Erhalten die Eltern und das Kind Sozialleistungen (Bürgergeld und Sozialgeld nach dem SGB II, Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) werden Kosten vom Jugendamt übernommen. Die Kosten für eine Ganztagesbetreuung können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls übernommen werden.
www.rv.de
Flyer Übernahme der Kosten für Kindertageseinrichtungen (PDF)

Dazu muss ein Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge beim Jugendamt gestellt werden.
Antrag Jugendhilfeleistungen (PDF)
Zum Onlineantrag


Landratsamt Ravensburg
Jugendamt
Gartenstraße 107
88212 Ravensburg

Telefon 0751 85-3220
Telefax 0751 85-3205
ju(at)rv.de

Mittagstisch, Essenszuschuss

Mittagstisch

Die Stadt Ravensburg bietet an allen Ihren Schulen eine Schülermittagsverpflegung an. Nähere Informationen finden Sie unter Schulkindverpflegung (PDF).


Essenzuschuss


Familien, die Bürgergeld, Wohngeld oder einen Kindergeldzuschlag beziehen, können sich die Kosten für das Schulmittagessen erstatten lassen. Grundlage sind die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, das der Bundesgesetzgeber zum 1. Januar 2011 eingeführt hat. Um den Mittagessenszuschuss zu erhalten, müssen Eltern von zuschussberechtigten Kindern einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe stellen (je nach Zuständigkeit im Jobcenter, Amt für Migration oder Sozial- und Inklusionsamt). Den entsprechenden Antrag können Sie beim Landratsamt stellen.

Die Stadt Ravensburg stellt den Eltern die Kosten für das Mittagessen in Rechnung. Um diese wieder erstattet zu bekommen, müssen die Eltern ihrem Sachbearbeiter (je nach Zuständigkeit im Jobcenter, Amt für Migration oder Sozial- und Inklusionsamt) den Aufnahmebescheid für die Schulkindbetreuung/ Anmeldebestätigung zum Mittagessen bzw. für die weiterführenden Schulen die Essenrechnung (Kassenbon) vorlegen. Das Landratsamt erstattet den Eltern die Kosten des Mittagessens dann monatlich zurück.

Ferienöffnungszeiten

Kinder mit Clownnasen spielen Instrumente

Hier finden Sie eine Übersicht der Ferienöffnungszeiten im Kalenderjahr 2026.


Ab dem Schuljahr 2026/27 sind die städtischen Horte ganzjährig geöffnet, mit Ausnahme von drei Wochen in den Sommerferien (Schließzeit). Damit ihr Kind den Hort in den Ferien besuchen kann, müssen Eltern das zum Grundmodul (Betreuung während der Schultage) passende Ferienmodul (Ferientage) hinzubuchen. Für die Buchung des Ferienmoduls gilt ebenfalls die Anmeldefrist bis Ende Februar. Es stehen nur begrenzt Plätze zur Verfügung. Eine spätere Zubuchung des Ferienmoduls während des laufenden Schuljahres ist nicht möglich.

Mit der Buchung des Ferienmoduls entscheiden die Eltern, dass ihr Kind den Hort auch in den Ferien besuchen kann. Der Platz steht in allen Schulferien zur Verfügung, mit Ausnahme von drei Wochen in den Sommerferien (Schließzeit). In welchen Ferien Ihr Kind am Hortangebot teilnimmt, entscheiden die Eltern. Die Einrichtungen fragen bei den Eltern die Teilnahme ab. FAQs zum Ferienmodul finden Sie hier. 

In den Ferienzeiten gelten aktuell folgende Zuordnungen (Änderungen aus Kapazitätsgründen vorbehalten):
Die Hortkinder aus dem Hort St. Christina werden dem Standort Kuppelnau, aus dem Hort Eschach dem Standort Neuwiesen, aus dem Hort Oberzell dem Standort Weißenau und aus dem Hort Schmalegg dem Hort Weststadt zugeordnet.

Kontaktdaten zu den Horte

Hort GS Kuppelnau

Leitung: Christina Johler

Kuppelnaustraße 15, 88212 Ravensburg
Telefon: 0751 359 76-200

E-Mail: christina.johler(at)ravensburg.de


Hort GS Neuwiesen

Leitung: Martin Netzer

Riempp-Weg 2, 88214 Ravensburg
Telefon: 0751 366029954

E-Mail: martin.netzer(at)ravensburg.de


Hort GS Weststadt

Leitung: Alexander Ott-Niebergall

Höllwaldstraße 14, 88213 Ravensburg
Telefon: 0751 9770563

E-Mail: alexander.ott-niebergall(at)ravensburg.de


Hort GS Weißenau

Leitung: Katrin Assfalg

An der Bleicherei 3/3, 88214 Ravensburg

Telefon: 0751 6527 3666

E-Mail katrin.assfalg(at)ravensburg.de


Hort GS Obereschach - Stefan-Rahl-Schule

Leitung: Carina Soylu

Kirchweg 24, 88214 Ravensburg
Telefon: 0751 7693817

E-Mail: carina.soylu(at)ravensburg.de


Hort GS Oberzell

Leitung: Noah Sieger

Schulstraße 5, 88213 Ravensburg
Telefon: 0751 6526372

E-Mail: noah.sieger(at)ravensburg.de


Hort GS Schmalegg

Leitung: Sarah Grenz 

Schenkenstraße 14, 88213 Ravensburg
Telefon: 0751 99438671

E-Mail: sarah.grenz(at)ravensburg.de


Hort GS St. Christina

Leitung: Susanne Jankowski

St. Christina 3, 88212 Ravensburg
Telefon: 0751 355596720

E-Mail: susanne.jankowski(at)ravensburg.de

Suche

Stellenangebote & Ausbildungs-möglichkeiten in der Schulkindbetreuung

Zum Stellenportal

Kontakt

Amt für Bildung, Soziales und Sport
Abteilung: Horte
Telefon: 0751 82-2302

Neues Rathaus

Seestraße 9

88214 Ravensburg

 

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Öffnungszeiten
Mo, Mi, Do09 - 12 Uhr
Mo und Do14 - 16 Uhr

Kontakt Onlineanmeldung Elternportal

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