Öffentliche zustellung von bescheiden

Ersatzzustellung durch öffentliche Bekanntmachung

Als Stelle für die Bekanntmachung einer Benachrichtigung ist seit Juli 2017 der Internetauftritt der Stadt Ravensburg bestimmt. Öffentliche Zustellungen erfolgen gemäß § 11 (2) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) ausschließlich an dieser Stelle.

Hier finden Sie öffentliche Zustellungen an folgende Personen:

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