Vor mehr als 30 Jahren haben sich in Ravensburg Gemeinderat, Wirtschaft und Verwaltung auf den "Ravensburger Weg" verständigt – darauf, dass die Altstadt und die Innenstadt als lebendige Mitte der Stadt für Wohnen, Einkaufen, Kultur, für Dienstleistungen und Stadterlebnis weiterentwickelt werden.
Unterstützt wird dieses Ziel "Innenentwicklung vor Außenentwicklung" maßgeblich durch die Bereitstellung von Finanzhilfen in den Programmen der Städtebauförderung, getragen durch Finanzhilfen des Bundes und der Länder in Form von Bund-/Länderprogrammen bzw. reinen Länderprogrammen sowie der Bereitstellung von Eigenmitteln der Stadt.
Durch die Bereitstellung von Sanierungsmitteln wurden und werden umfangreiche Investitionen der privaten und gewerblichen Bauherren angeregt. Die ökonomische Bedeutung der Programme - vor allem auch, um Investitionen anzuregen - ist sehr hoch.
Die Sanierung- und Sanierungsziele müssen sowohl in den Städtebauförderungsprogrammen wie auch in der Laufzeit in den einzelnen Sanierungsgebieten angepasst werden, sofern dies aufgrund der allgemeinen städtebaulichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklungen und Entwicklungen in der Bevölkerungsstruktur sowie aufgrund des allgemeinen Strukturwandels notwendig ist. Die Städtebauförderung unterliegt einem ständigen Entwicklungs- und Veränderungsprozess.
Gerade in den letzten Jahren haben die Corona-Pandemie sowie die zunehmenden Schäden durch Starkwetterereignisse als ein Ergebnis der Klimaveränderungen noch nicht absehbare Auswirkungen auf die gesamte Gesellschaft und auf jeden einzelnen schon mit sich gebracht und werden in der Zukunft noch weitere Veränderungen mit sich bringen.
Durch den Ausbruch des Angriffskriegs auf die Ukraine im Februar 2022 und den damit verbundenen Folgen, u. a. massive Kostensteigerungen und Materialengpässen bei Baumaterialien, Erhöhung der Energiekosten sowie durch die Erhöhung der Fremdkapitalzinsen haben sich die Rahmenbedingungen für die Durchführung von zukünftigen Bauprojekten wesentlich verschlechtert. Die Auseinandersetzungen zur Verteilung der notwendigen Finanzmittel zwischen dem Bund, den Ländern und den Kommunen und Städten zur Umsetzung von zukünftigen Infrastrukturmaßnahmen dürften sich in den nächsten Jahren noch weiter verschärfen.
Die Voraussetzungen für das zukünftige Zusammenleben, in der Arbeitswelt, bei der Mobilität und beim Konsumverhalten haben sich schon verändert und werden sich auch in den nächsten Jahren noch weiter stark verändern.
Diese Veränderungen haben auch Auswirkungen auf die Stadtsanierung und die städtebaulichen Entwicklungen und die Sanierungsziele in den einzelnen Sanierungsgebieten in der Stadt Ravensburg.
Alle zukünftigen Bauprojekte müssen auf den im Gemeinderat
am 26.07.2020 beschlossenen Ravensburger Klimakonsens hin auf die Auswirkungen
für das Klima überprüft werden und mit entsprechenden Prioritäten versehen
werden.
Es wird deshalb auch in den Sanierungsgebieten zu Änderungen
in der Prioritäteneinstufung von Bauprojekten aus Klimaschutzgründen kommen.
Grundsätzlich entsprechen die folgenden schon vor Jahrzehnten vom Gemeinderat festgelegten Sanierungsziele für die Ravensburger Städtebauförderungsmaßnahmen im Wesentlichen dem Ravensburger Klimakonsens und den dort festgelegten Grundsätzen. In einigen Bereichen müssen die Sanierungsziele im Detail fortgeschrieben und angepasst werden. Das Grundsatzziel "Innenentwicklung vor Außenentwicklung" steht aber nach wie vor über allem bei den einzelnen Sanierungsgebieten in Ravensburg.
Die Corona-Pandemie und deren Dauer hatte vor allem Auswirkungen auf die Entwicklungen im Einzelhandel, im Gaststättengewerbe sowie im Dienstleistungsbereich und bei den Bildungs- und Kultureinrichtungen in der Innenstadt. Der Einzelhandel litt zwar schon vor Ausbruch der Corona-Pandemie teilweise unter der Konkurrenz des Onlinehandels, die Pandemie hat aber insgesamt zu einem geänderten und teils existenzbedrohendem Einkaufsverhalten für die Einzelhandelsgeschäfte geführt. Durch die Home-Office Angebote reduzierte sich gleichzeitig auch der Bedarf an weiteren Dienstleistung-Büroflächen.
Unabhängig davon gelten aber die bisherigen folgenden Grundsatzziele nach wie vor:
Stärkung der
Innenstadt
In der Stadtsanierung hat und hatte sich die Stärkung der
Innenstadt zu einer zentralen Aufgabe der Städtebauförderung
herauskristallisiert. Die Innenstadt ist zentraler Ort des Handels, der
Dienstleistung, der Bildung, des Wohnens und der Arbeit sowie der Kultur. Die
Innenstadt wurde nachhaltig gestärkt durch die Durchführung von öffentlichen
sowie die Unterstützung von privaten Baumaßnahmen. Dies gilt es trotz der schwierigen Rahmenbedingungen auch weiterhin zu fördern.
Bewahrung der
historischen und stadtbildprägenden Bausubstanz
Erst durch den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln und
erhöhten Steuerabschreibungsmöglichkeiten für Umbaukosten besteht häufig eine
realistische wirtschaftliche Perspektive zu einer sinnvollen Nutzung und damit zur
dauerhaften Erhaltung historischer Gebäude.
Schaffung und
Erhaltung von Arbeitsplätzen
Durch die Stärkung der Innenstadt/Altstadt wurden und werden
dort Arbeitsplätze gesichert und dauerhaft erhalten. Darüber hinaus bewirken
die enormen baulichen Investitionen, die im Bestand geleistet werden, einen
dauerhaften Beschäftigungseffekt für die Bauwirtschaft.
Stärkung des Wohnens
Die Innenstadt soll nicht nur als Ort des Handels und der
Dienstleistung lebendig erhalten, sondern auch das Wohnen soll für alle
Altersgruppen gestärkt werden. Wohnen in zentraler Lage, stärkt die örtliche Kaufkraft sowie die soziale Sicherheit
und dämmt die neue Ausweisung von Wohnungsflächen am Stadtrand. Jungen und
älteren Menschen mit eingeschränktem Bewegungsspielraum bietet sich der
Lebensraum mit der notwendigen Infrastruktur, um weitgehend selbstbestimmt
einer Vielzahl von Aktivitäten nachgehen zu können. Zur Stärkung des Wohnens in
der Innenstadt gehört auch die Bereitstellung von Kindergartenplätzen und damit
verbundenen Ausbau und die Weiterentwicklung der bestehenden
Kindergartenstandorte. Hier wurden in den letzten Jahren zahlreiche Bauprojekte
umgesetzt.
Einsparung von
Ressourcen
Die Innenentwicklung der Stadt leistet einen
wertvollen Beitrag zur Eindämmung des Landverbrauchs. Jede Nutzung, die in
einem bestehenden Gebäude in der Altstadt bzw. in der Innenstadt realisiert
wird, erspart nicht nur Neuausweisungen und Neuversiegelungen von Bauland,
sondern auch die Erschließungskosten, die für neue Baugebiete aufzubringen
sind. Durch die fortdauernde Nutzung historischer Gebäude wird zudem die
Neuproduktion von Baustoffen reduziert und ein Beitrag zur Energieeinsparung
geliefert.
Stärkung von Kultur
und Tourismus
Die zentralen kulturellen Einrichtungen (zum Beispiel das
Museum Humpis-Quartier, das Ravensburger Spielemuseum, das Kunstmuseum und das
Wirtschaftsmuseum in der Oberstadt oder die Veitsburg mit der Jugendherberge)
stärken die Bedeutung und die Identität der historischen Innenstadt. Die
Innenstadt hat sich zu einem Touristenmagnet entwickelt. Deshalb galt es, die bestehenden
Übernachtungsmöglichkeiten durch den Bau von weiteren Hotelzimmern – möglichst
durch die Umnutzung von Bestandsgebäuden zu erhöhen. Dies erfolgte bisher in
zwei Bestandsobjekten in der Altstadt und im Neubau von zwei Hotels in der Bahnstadt
und im Sanierungsgebiet "An der Schussen".
Aufwertung des
öffentlichen Raumes
Ein erheblicher Teil der Stadtsanierung widmet sich der
Gestaltung des öffentlichen Raumes und dessen Aufwertung. Dadurch werden und wurden
wertvolle Stadtstrukturen, Plätze und Ortsbilder erhalten und weiterentwickelt.
Zwischen den verschiedenen Nutzungen wie Wohnen, Handel und Dienstleistungen,
Tourismus und Kunden bestehen unterschiedliche Ansprüche und Wünsche an die
Steuerung der Verkehrsflüsse, an die öffentliche Parkierung sowie die Nutzung
von öffentlichen Plätzen und Straßen sowie öffentlichen Grünflächen. Diese unterschiedlichen Ansprüche müssen
bei jeder Umgestaltungsmaßnahme insbesondere für die Innenstadt auf machbare
Kompromisse geprüft und weiterentwickelt werden, immer unter der
Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten der Stadt. Der notwendige Ausbau des Nahwärmenetzes in der Innenstadt wird weitere Straßen- und Platzumgestaltungsmaßnahmen auslösen. Die Mobilitätskonzepte für den öffentlichen Raum müssen je nach Bedarf an zukünftige Erfordernisse angepasst und umgesetzt werden.
Schaffung von
Stellplätzen in Bewohnergaragen und öffentlichen Parkhäusern
Im Innenstadtbereich wurden für eine Grundversorgung der
Bewohner Stellplätze in einigen Quartiersgaragen geschaffen, wo dies aufgrund
der baulichen Struktur überhaupt machbar war. Weiterhin wurden im Laufe der
Zeit mehrere öffentliche Parkhäuser geschaffen, die an den
Haupterschließungsachsen liegen. Als zentrales Parkhaus wurde die Tiefgarage
Marienplatz unter dem südlichen hergestellt. Diese für die Altstadt so wichtige Tiefgarage kann
nach der Durchführung von umfangreichen Sanierungsarbeiten im Herbst 2020
wieder in allen Ebenen genutzt werden. Die Sanierung der Tiefgaragendecke in mehreren Bauabschnitten steht in den Jahren 2024 ff. noch an.
Verbesserung der
Fußgänger- und Radwegverbindungen zur Innenstadt und in den einzelnen Stadtquartieren
– Entwicklung von Mobilitätskonzepten
Eine der Aufgaben in den laufenden Sanierungsmaßnahmen wird
deshalb auch sein, bestehende Fußgänger-/Radwegverbindungen in den
Sanierungsgebieten und zu den Stadtquartieren aufzuwerten, auszubauen und neue
Fußgänger-/Radwegeverbindungen herzustellen und hierfür Fördermittel zu
beantragen, soweit dies nach den Städtebauförderungsrichtlinien möglich ist in
Abstimmung mit anderen Förderprogrammen.
Mit der Entwicklung von Mobilitätskonzepten sowie dem
Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs muss es in der Zukunft gelingen, den
Individualverkehr zu reduzieren zur Verbesserung des Stadtklimas und der
Luftreinhaltung. Dies gilt auch u.a. auch für die derzeitigen laufenden Sanierungsgebiete.
In Ravensburg gab es seit 1971 verschiedene
Sanierungsgebiete. In diesen Sanierungsgebieten wurden Fördermittel in
verschiedenen Stadterneuerungsprogrammen beantragt, bewilligt und abgerufen.
Einige Sanierungsgebiete und Sanierungsprogramme wurden abgerechnet und
Sanierungssatzungen aufgehoben. Neue Sanierungsgebiete sind ausgewiesen worden und
einige Sanierungsmaßnahmen wurden während ihrer Laufzeit in andere neue Städtebauförderungsprogramme
übergeleitet.
Die Stadt Ravensburg hat derzeit sieben
Städtebauförderungsprogramme in sechs verschiedenen Sanierungsgebieten laufen,
wobei zwei Maßnahmen gegenüber dem Land abgerechnet sind, die Sanierungssatzungen
bei diesen zwei Maßnahmen werden in den Jahren 2024/2025
aufgehoben.
1. Sanierungsmaßnahme "Altstadt und Erweiterung" im Landessanierungsprogramm (vorher im Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (ASP))
2. Sanierungsmaßnahme "Umnutzung Bauhütte" – Marienplatz 52 – 58 und Kirchstraße 27 – für die Musikschule im Sanierungsgebiet "Altstadt und Erweiterung" im Förderprogramm "Investitionspakt Soziale Integration im Quartier" (SIQ)
3. Sanierungsmaßnahme "Östliche Vorstadt" im Städtebauförderungsprogramm "Lebendige Zentren" (LZP) (vorher im Städtebauförderungsprogramm aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASP))
4. Sanierungsmaßnahme "An der Schussen" im Städtebauförderungsprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WEP)
5. Sanierungsmaßnahme "Grüne Weststadt Ravensburg" im Städtebauförderungsprogramm"Lebendige Zentren" (LZP)
6. Sanierungsmaßnahme "Weissenau 2010" im Städtebauförderungsprogramm "Stadtumbau West" (SUW)
Diese Sanierungsmaßnahme wurde gegenüber dem Land im Jahr 2021 abgerechnet, die Sanierungssatzung wird in den Jahren 2024/2025 aufgehoben.
7. Sanierungsmaßnahme"Nordstadt" im Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt"(SSP)
Diese Sanierungsmaßnahme wurde gegenüber dem Land im Jahr
2020 abgerechnet, die Sanierungssatzung wird in den
Jahren 2024/2025 aufgehoben.
Im Jahr 2018 wurden folgende Sanierungsmaßnahmen abgerechnet und die Sanierungssatzungen für Teilbereiche aufgehoben:
Sanierungsmaßnahme"Die Veitsburg" im Städtebauförderungsprogramm "DenkmalschutzWest" (DSP)
Der Bereich lag bis zur Abrechnung und Gebietsreduzierung im Sanierungsgebiet "Östliche Vorstadt".
Sanierungsmaßnahme"Bahnstadt" im "Städtebaulichen Entwicklungsprogramm"(SEP)
Teilbereiche dieses Sanierungsgebietes wurden ins Sanierungsgebiet "An der Schussen" im Jahr 2018 übernommen.
Übersichtskarte laufende Sanierungsgebiete
Informationen zu den Sanierungsverfahren finden Sie in der
Mo, Di, Do, Fr | 09 - 12 Uhr |
Mo bis Do | 14 - 16 Uhr |