Briefwahl / Wahlschein (Wahlscheinantrag)

Informationen rund um die Briefwahl in Ravensburg

Wahlbriefe Ravensburg 2017

Ein Wahlschein dient dazu, bei einer Wahl seine Stimme durch Briefwahl oder persönlich in einem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises abzugeben. Zur Beantragung eines Wahlscheins stehen Ihnen verschiedene Wege offen.

  • Wahlschein beantragen - über das Internet 
  • Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung nutzen
  • Persönliche Beantragung bei den Briefwahlausgabestellen

Vier verschiedene Wege, die Briefwahl zu beantragen

1. Briefwahl online beantragen

2. Briefwahl per E-Mail beantragen

E-Mail-Adresse: briefwahl(at)ravensburg.de

Angaben: Vor- und Familienname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift und ggf. die Anschrift, an die die Unterlagen versandt werden sollen.

3. Briefwahl schriftlich beantragen

Bitte benutzen Sie den Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung oder beantragen Sie die Briefwahl formlos mit folgenden Angaben: 

Vor- und Familienname, Geburtsdatum, Wohnanschrift und ggf. die Anschrift, an die die Unterlagen versandt werden sollen. Der Antrag muss unterschrieben werden. 

4. Briefwahl vor Ort beantragen

Ab frühestens 10. Februar 2025 werden im Briefwahlbüro in den Räumen der Stadtbücherei, Marienplatz 12, 88212 Ravensburg im Erdgeschoss Briefwahlunterlagen ausgegeben. Das Briefwahlbüro hat von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und von Montag bis Donnerstag von 14 bis 16 Uhr geöffnet.


Daneben können Briefwahlunterlagen auch in den Einwohnermeldeämtern der drei Ortschaften Eschach, Schmalegg und Taldorf persönlich beantragt und mitgenommen werden. 


Bei allen Briefwahlausgabestellen kann auch sofort gewählt werden.  In der Zeit von 14 bis 18 Uhr werden Briefwahlunterlagen nur noch direkt vom Wahlamt im Rathaus, Marienplatz 26, ausgegeben.

Allgemeine Informationen zur Briefwahl

Wer kann per Briefwahl wählen?

Jeder Wähler, der im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann selbst entscheiden, ob er seine Stimme im Wahllokal oder per Briefwahl abgeben möchte.

Ein Grund für die Beantragung von Briefwahlunterlagen muss nicht angegeben werden.


Auch Personen, die aus einem von ihnen nicht zu vertretenden Grund nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen und ihre Stimme durch Briefwahl abgeben. Fragen dazu beantwortet das Wahlamt.

Antrag auf Briefwahl

Der Antrag kann am einfachsten online gestellt werden, diese Anträge werden am schnellsten bearbeitet. Der Antrag kann aber auch formlos schriftlich, beispielsweise auch als E-Mail, oder persönlich gestellt werden. Er muss Familien- und Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift enthalten. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Bei E-Mail-Anträgen werden zur eindeutigen Identifikation des Antragsstellers noch zusätzlich Angaben zum Wahlbezirk und Wählernummer abgefragt. Diese Angaben sind auf der Wahlbenachrichtigung enthalten.

  • Wahlbüro im Gebäude der Stadtbücherei
    Eingang Marienplatz 12 (Erdgeschoss), 88212 Ravensburg

  • Ortverwaltung Eschach:
    Adresse: Tettnanger Straße 363, 88214 Ravensburg

  • Ortverwaltung Schmalegg:
    Adresse: Schenkenstraße 10, 88213 Ravensburg

  • Ortverwaltung Taldorf:
    Adresse: Taldorf Markdorfer Straße 25, 88213 Ravensburg

Ausgabe der Briefwahlunterlagen

Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen kann erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und dem Druck der Stimmzettel erfolgen. Holen Wahlberechtigte die Briefwahlunterlagen persönlich ab, so können sie ihre Stimme auch an Ort und Stelle in der Gemeindebehörde abgeben.


Bis Freitag, 21. Februar 2025, 12 Uhr werden im Briefwahlbüro und in den Einwohnermeldeämtern der Ortschaften Briefwahlunterlagen ausgegeben. In der Zeit von 13 bis 15 Uhr werden Briefwahlunterlagen nur noch direkt vom Wahlamt im Rathaus, Marienplatz 26, ausgegeben.


Ab Samstag, 22. Februar 2025 dürfen die Briefwahlunterlagen nur noch in dringenden Notfällen ausgestellt werden, wie z. B. einer plötzlichen Erkrankung. In diesen Fällen werden die Unterlagen vom Wahlamt am Samstag von 10 bis 12 Uhr und am Sonntag von 8 bis 15 Uhr im Rathaus, Marienplatz 26, ausgegeben.

Wie wird brieflich gewählt?

So funktioniert die Briefwahl:


  • Stimmzettel persönlich ankreuzen
  • Stimmzettel in das Stimmzettelkuvert einpacken, Kuvert verschließen
  • Versicherung an Eides statt zur Briefwahl auf dem Wahlschein mit Ort, Datum und Unterschrift versehen
  • Wahlschein zusammen mit dem zugehörigen Stimmzettelkuvert zukleben, unfrankiert (außerhalb der Bundesrepublik Deutschland: frankiert) in die Post geben oder bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle direkt abgeben.

Genaue Hinweise zur Briefwahl mit anschaulichen Bildern finden sich auf dem Merkblatt zur Briefwahl, das alle Briefwählerinnen und -wähler mit den Briefwahlunterlagen erhalten.

Bis wann müssen Wahlbriefunterlagen beim Wahlamt eingegangen sein?

Die Wahlbriefunterlagen muss bis spätestens 18 Uhr am Wahlsonntag beim Wahlamt eingegangen sein. Wer seine Unterlagen mit der Post verschickt, muss sie deshalb spätestens am Freitag in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen haben oder ins Wahlamt ins Rathaus bringen. 


Der Briefkasten am Eingang Marktstraße wird bis Sonntag, 18 Uhr regelmäßig geleert. Eine persönliche Abgabe im Wahlamt ist nicht notwendig. Eine Abgabe der Briefwahlkuverts in den Wahllokalen ist nicht möglich.

Kurzfristig erkrankt - Kann man am Wahlsonntag noch Briefwahlunterlagen bekommen?

Kurzfristig erkrankte Personen haben die Möglichkeit am Wahltag bis 15 Uhr beim Wahlamt unter der Telefonnummer 0751 82-1390 Briefwahlunterlagen zu beantragen. Wenn sich eine Person die Briefwahlunterlagen von jemand anderem abholen lassen möchte, benötigt diese beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht. Die Stimmabgabe durch eine Vertretung ist nicht möglich.

Suche

Kontakt

Briefwahlamt
Stadt Ravensburg
Telefon: 0751 82-1390

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