Jürgen Pippir bietet Informationen und Tipps zu vorsorgenden Verfügungen. Er informiert über Inhalte und Konsequenzen der rechtlichen Vertretung mit einer gesetzlichen Betreuung oder einer Vorsorgevollmacht. Zusätzlich gibt er Hinweise zu Wirkungen und Inhalten einer Patientenverfügung.
Da es in der Freiwilligenagentur ausschließlich Informationen zu Vollmachten, Patientenverfügung und einer rechtliche Betreuung gibt und keine rechtliche Beratung stattfindet, sollten Sie sich beim Bedarf einer rechtlich verpflichtenden Auskunft, an einen Notar, einen Rechtsanwalt oder einen anerkannten Betreuungsverein wenden.
Die angebotenen Informationen und Formulare der Freiwilligenagentur sind für Ihre weiteren Entscheidungen sicher eine gute Grundlage.
Seit dem 1.1.2023 gibt es ein Notvertretungsrecht für Ehegatten, die keine Vollmacht ausgestellt haben. Das Notvertretungsrecht gilt nur eine halbes Jahr und nur für medizinische Angelegenheiten. Dazu eine Übersicht bei den aufgelisteten Formularen.
Sollten Sie schon Formulare erstellt haben, denken Sie bitte an die Erweiterung Ihrer Vorsorgevollmacht für den digitalen Nachlass.
In der Regel finden die Vorsorgenden Verfügungen - Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung - jeweils am Montag Nachmittag in der Freiwilligenagentur im Rathaus statt.
Mehr Informationen finden Sie im Flyer (PDF)
Anmeldung
Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei der
Freiwilligenagentur Ravensburg
Telefon 0751 82-1212
Zusammenhang zwischen BGB – Vollmacht – Patientenverfügung
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BGB - Rechtliche Betreuung
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Begriffserklärung der Bundesnotarkammer
Zusammenfassung neues Eherecht
Grundsätzliches zu Patientenverfügung und Vollmacht
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Übersicht Vollmachten
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Muster-Vollmacht
Wichtiges zum Patientenverfügungsgesetz vom 01.09.2009
Patientenverfügung zum Eintragen
Mo bis Fr | 10 - 13 Uhr |
Di bis Do | 14 - 16 Uhr |
Do zusätzlich | 16 - 17.30 Uhr |