Die "Östliche Vorstadt" von Ravensburg ist im Stadtraum als eigenständige und historische Siedlungseinheit aufgrund der fehlenden Ummauerung wie bei der historischen Altstadt nicht auf den ersten Blick zu erkennen. Als langgestreckter, lockerer Gebäudeverbund entlang des Mühlkanals ist sie der städtebaulichen Siedlungseinheit der Altstadt gegenüber gleichrangig einzustufen. Das Gesamtgebiet ist heute durch Neubauten ergänzt und durch Veränderungen, insbesondere in der Wangener Straße und durch den Verkehrslärm der Bundesstraße, in Teilen stark beeinträchtigt.
Die "Östliche Vorstadt" wird geprägt von der Veitsburg, dem Flappachtobel und den großen beidseitigen Grünräumen als bewaldete Hangkanten. Durch die starke Bautätigkeit zur Jahrhundertwende und in der Nachkriegszeit ist insgesamt ein hochinteressantes städtebauliches Konglomerat unterschiedlicher Zeitschichten entstanden.
Das Sanierungsgebiet "Östliche Vorstadt" wurde im Jahr 2005 in das klassische Stadtentwicklungs-Programm (SE-Programm) aufgenommen. Der Satzungsbeschluss erfolgte im Gemeinderat am 24.07.2006. Eine erste Gebietserweiterung erfolgte im Jahr 2007 mit Schwerpunkt in der Raueneggstraße / Holbeinstraße und im Jahr 2009 mit dem Baublock Marktstraße / Burgstraße / Eichelstraße sowie im Bereich Burgstraße 14 und den Aufgangsbereichen von der Burgstraße zum Mehlsackplateau.
Um das Gebiet aufzuwerten und in seiner prägenden Form zu erhalten, wurden unter anderem folgende Oberziele festgelegt:
Auch in diesem Sanierungsgebiet werden alle zukünftigen Bauprojekte auf den im Gemeinderat am 26.07.2020 beschlossenen Ravensburger Klimakonsens auf die Auswirkungen für das Klima überprüft und mit entsprechenden Prioritäten versehen.
Bei dem jeweils beantragten und bewilligten Finanzvolumen muss die Stadt 40 % an Eigenmittel einbringen, Land und Bund übernehmen 60 % des bewilligten Finanzvolumens. Für die Förderung von Einzelmaßnahmen gelten die Städtebauförderungsrichtlinien des Landes, zuletzt geändert im Februar 2019.
Die Maßnahme wird im "vereinfachten Verfahren" durchgeführt, ohne Erhebung der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen nach § 154 ff. Baugesetzbuch. (Ausnahme: Für die im Jahr 2009 beschlossenen Erweiterungsbereiche Marktstraße / Burgstraße / Eichelstraße wurden die sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen im früheren Sanierungsprogramm "Oberstadt II" erhoben).
Bisher bewilligter und beantragter Förderrahmen im Programm |
|
---|---|
abgerufene Landes-/Bundesmittel 60 % |
1,622 Mio. € |
Förderrahmenvolumen Bund-/Länderprogramm "Lebendige Zentren" |
5,546 Mio. € |
davon bewilligt mit Bescheid vom 07.04.2020 und 25.04.2023 im LZP-Programm : |
3,000 Mio. € |
davon umgeschichtet vom Programm "Aktive Stadt – Ortsteilzentren ASP" |
1,046 Mio. € |
Zwischensumme bisher bewilligter Förderrahmen somit derzeit: |
4,046 Mio. € |
Aufstockungsantrag ab 2024 ff. gestellt: |
1,500 Mio. € |
Im Rahmen der Städtebauförderprogramme "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" sowie Lebendige Zentren" wurden folgende Projekte realisiert:
Mo, Di, Do, Fr | 09 - 12 Uhr |
Mo bis Do | 14 - 16 Uhr |