Das Sanierungsgebiet "Östliche Vorstadt" wurde im Jahr 2005 in das klassische Stadtentwicklungs-Programm (SE-Programm) aufgenommen. Der Satzungsbeschluss erfolgte im Gemeinderat am 24.07.2006. Eine erste Gebietserweiterung erfolgte im Jahr 2007 mit Schwerpunkt in der Raueneggstraße / Holbeinstraße und im Jahr 2009 mit dem Baublock Marktstraße / Burgstraße / Eichelstraße sowie im Bereich Burgstraße 14 und den Aufgangsbereichen von der Burgstraße zum Mehlsackplateau.
Im Jahr 2009 wurde für den Bereich der Veitsburg und den Aufgängen zur Veitsburg ein gesonderter Förderantrag im Programm "Denkmalschutz West" (DSP) beim Land gestellt. In diesem Programm wurde im Jahr 2010 ein gesondertes Förderrahmenvolumen bewilligt und auf Ende 2016 abgerechnet (vgl. Beschreibung im Jahr 2018 abgerechnete Sanierungsmaßnahme "Die Veitsburg").
Das klassische SE-Programm ("Städtebauliches Entwicklungsprogramm") wurde vom Bund ab dem Jahr 2015 nicht mehr weitergeführt. Dieses Programm wurde gegenüber dem Land für den Zeitraum 2006 bis 2014 im Jahr 2015 abgerechnet und die Abrechnung mit Abrechnungsbescheid des Landes vom 16.03.2016 anerkannt. In diesem Programm wurde ein Förderrahmen in Höhe von 6,833 Mio. € bei Landes-/Bundesmittel von 4,1 Mio. € abgerechnet.
Das Sanierungsgebiet "Östliche Vorstadt" wurde
Ende 2014 ins Bund-/Länderprogramm "Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren" (ASP) überführt.
Im Jahr 2020 hat der Bund erneut die Programmstruktur bei den
Städtebauförderungsmaßnahmen geändert.
Das Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren"
(ASP) musste im Jahr 2021 abgerechnet werden. Die in diesem Programm noch nicht
abgerufenen Fördermittel wurden mit Bescheid vom 20.07.2021 in das Städtebauförderungsprogramm
"Lebendige Zentren" umgeschichtet und dort der mit Bescheid vom
07.04.2020 im LZP-Programm bewilligte Förderrahmen dadurch erhöht.
Die "Östliche Vorstadt" von Ravensburg ist im Stadtraum als eigenständige und historische Siedlungseinheit sowohl für den Fremden wie auch für den Ravensburger selber aufgrund der fehlenden Ummauerung wie bei der historischen Altstadt nicht auf den ersten Blick zu erkennen. Als langgestreckter, lockerer Gebäudeverbund entlang des Mühlkanals ist die "Östliche Vorstadt" in diesem Bereich der städtebaulichen Siedlungseinheit der Altstadt gegenüber gleichrangig einzustufen. Das Gesamtgebiet ist heute durch Neubauten ergänzt und durch Veränderungen, insbesondere in der Wangener Straße und durch den Verkehrslärm der Bundesstraße, in Teilen stark beeinträchtigt.
Die "Östliche Vorstadt" wird geprägt von der Veitsburg, dem Flappachtobel und den großen beidseitigen Grünräumen als bewaldete Hangkanten. Durch die starke Bautätigkeit zur Jahrhundertwende und in der Nachkriegszeit ist insgesamt ein hochinteressantes städtebauliches Konglomerat unterschiedlicher Zeitschichten entstanden.
Bei dem jeweils beantragten und bewilligten Finanzvolumen
muss die Stadt 40 % an Eigenmittel einbringen, Land und Bund übernehmen 60 %
des bewilligten Finanzvolumens.
Für die Förderung von Einzelmaßnahmen gelten die Städtebauförderungsrichtlinien
des Landes, zuletzt geändert im Februar 2019.
Bisher bewilligter und beantragter Förderrahmen im Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (ASP) - Abrechnung 2021 |
2,704 Mio. € |
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abgerufene Landes-/Bundesmittel 60 % |
1,622 Mio. € |
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Förderrahmenvolumen Bund-/Länderprogramm "Lebendige Zentren" derzeit beantragt: |
5,546 Mio. € |
davon bewilligt mit Bescheid vom 07.04.2020 und 25.04.2023 im LZP-Programm : |
3,000 Mio. € |
davon umgeschichtet vom Programm "Aktive Stadt –
Ortsteilzentren ASP" mit Bescheid vom 20.07.2021 nach Abrechnung von diesem Programmteil: |
1,046 Mio. € |
Zwischensumme bisher bewilligter Förderrahmen somit derzeit: |
4,046 Mio. € |
Aufstockungsantrag ab 2024 ff. gestellt: |
1,500 Mio. € |
Bei dieser Sanierungsmaßnahme wurde der Bewilligungszeitraum zuletzt mit Bescheid vom 21.01.2022 bis zum 30.04.2025 festgelegt. Es wird eine Verlängerung bis zum 30.04.2027 beantragt.
Die Maßnahme wird im "vereinfachten
Verfahren" durchgeführt, ohne Erhebung der sanierungsbedingten
Bodenwertsteigerungen nach § 154 ff. Baugesetzbuch. (Ausnahme: Für die im Jahr
2009 beschlossenen Erweiterungsbereiche Marktstraße / Burgstraße / Eichelstraße
wurden die sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen im früheren Sanierungsprogramm
"Oberstadt II" erhoben).
Um das Gebiet aufzuwerten und in seiner prägenden Form zu erhalten, wurden unter anderem folgende Oberziele festgelegt:
Auch in diesem Sanierungsgebiet müssen alle zukünftigen
Bauprojekte auf den im Gemeinderat am 26.07.2020 beschlossenen Ravensburger
Klimakonsens hin auf die Auswirkungen für das Klima überprüft werden und mit
entsprechenden Prioritäten versehen werden.
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