Im ersten Halbjahr 2023 wurden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht wurden in Ravensburg Frauen und Männer, die als ehrenamtliche Richterinnen und Richter an Strafverfahren teilnehmen. Das deutsche Strafverfahrensrecht bezeichnet sie als "Schöffen" oder "Schöffinnen". Für ein Schöffenamt in Ravensburg können sich nur Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ravensburg bewerben.
Werden Sie als Schöffin oder Schöffe ausgewählt, sind Sie verpflichtet, das Amt anzunehmen. Ausnahmen sind möglich. Der Gemeinderat Ravensburg und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Ravensburg schlagen doppelt so viele Kandidaten vor wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen hat der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen ausgewählt.
Schöffinnen und Schöffen sollen Erfahrungen, Kenntnisse und Wertungen aus ihrem täglichen Leben in die Verhandlungen und Beratungen einbringen. Damit ergänzen sie die juristische Sichtweise der Berufsrichterinnen und Berufsrichter. Sie sind, wie diese, nur dem Gesetz unterworfen. Sie haben in der mündlichen Verhandlung und in der Urteilsfindung auch die gleichen Rechte und die gleiche Verantwortung. Sie sind bei der Rechtsfindung weisungsfrei und zu absoluter Neutralität verpflichtet.
Tipp: Ausführliche Informationen zur Berufung und zur Rechtsstellung der Schöffinnen und Schöffen bietet der Leitfaden für Schöffen an. Er wurde herausgegeben vom Justizministerium Baden-Württemberg.
Die Stadt Ravensburg stellt eine Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen zusammen. Der Gemeinderat entscheidet über die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Schöffen, der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Ravensburg über die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Jugendschöffen. Die Vorschlagslisten werden nach der Aufstellung eine Woche öffentlich ausgelegt. Nach Ablauf der Einspruchsfrist werden die Listen an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet. Beim Amtsgericht entscheidet ein Ausschuss über eventuelle Einsprüche und wählt aus den Listen die erforderliche Anzahl an Schöffen aus. Die gewählten Personen werden von den Gerichten in das Ehrenamt eines Schöffen berufen. Die Sitzungstage, an denen verhandelt wird, werden immer für ein ganzes Jahr im Voraus festgelegt.
Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in Ravensburg wohnen. Sie müssen am ersten Tag der Amtsperiode, dem 1. Januar 2024, mindestens 25 Jahre alt und dürfen noch nicht 70 Jahre alt sein. Außerdem müssen die Bewerber die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und gesundheitlich geeignet sein, das Amt auch in lange dauernden Hauptverhandlungen ohne Unterbrechung auszuüben.
Schöffen und Schöffinnen erhalten für ihre Tätigkeit eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und Justizentschädigungsgesetz.
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