Der Bereich der Veitsburg wurde im Jahr 2006 (Satzungsbeschluss im Gemeinderat am 24.7.2006) in die Gebietskulisse der Sanierungsmaßnahme "Östliche Vorstadt" aufgenommen. Ab dem Jahr 2009 wurde für den Bereich der Veitsburg und der Aufgänge zur Veitsburg ein gesonderter Förderantrag im Programm "Denkmalschutz West" (DSP) beim Land gestellt.
Mit der Sanierung und Erweiterung der Jugendherberge (Veitsburg 1) und der Sanierung und Instandsetzung von Teilbereichen des Bagnatoschlosses mit Gaststättengebäude (Veitsburg 2) und mit der damit verbundenen teilweisen Umgestaltung des Veitsburgplateaus, des Burghofes und der Instandsetzung bzw. der teilweisen Neugestaltung der Aufgänge zur Veitsburg standen Bauprojekte für Kulturdenkmale von herausragender historischer Bedeutung für die Stadt Ravensburg an.
Die Umsetzung dieser Bauprojekte war für die Stadt mit einem hohen Investitionsaufwand verbunden. Es ist gelungen, dass diese Bereiche im Jahr 2010 in das Programm "Denkmalschutz West" (DSP) aufgenommen und mit einem gesonderten Förderrahmenvolumen ausgestattet wurden. Dies diente u. a. der Entlastung der Fördermittelanträge in der Sanierungsmaßnahme "Östliche Vorstadt".
Bei dem jeweils beantragten und bewilligten Finanzvolumen brachte die Stadt 40 Prozent an Eigenmitteln ein, das Land und der Bund übernahmen 60 Prozent des bewilligten Finanzvolumens.
bewilligtes und abgerechnetes Förderrahmenvolumen: 3,333 Mio. €
bewilligter und abgerechneter Landes-/Bundeszuschuss: 2,000 Mio. €
Der Bewilligungszeitraum zur Abwicklung der Sanierungsmaßnahme war zwar auf den 31.12.2018 festgelegt, der Bund hatte aber im Förderbescheid klar gestellt, dass die anteiligen Bundesmittel spätestens bis zum 31.12.2016 abgerufen sein müssen. Die Zuschüsse konnten fristgerecht bis Ende 2016 abgerufen werden.
Der Schlussbericht und die förmlichen Abrechnungsunterlagen wurde im Laufe des Jahres 2017 dem Land übersandt. Die vorgelegte Abrechnung wurde vom Land Baden-Württemberg mit Abrechnungsbescheid vom 22.9.2017 anerkannt.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.6.2018 der Abrechnung der Sanierungsmaßnahme zugestimmt und die Sanierungssatzung zur Teilaufhebung der Sanierungssatzung "Östliche Vorstadt" in den Bereichen der Veitsburg und den Aufgangsbereichen beschlossen. Die Satzung zur Gebietsreduzierung wurde mit ihrer Veröffentlichung am 4.8.2018 rechtskräftig. Die bei den Grundstücken eingetragenen Sanierungsvermerke wurden zwischenzeitlich gelöscht.
Für das Sanierungsgebiet "Östliche Vorstadt", in dem sich auch die Grundstücksbereiche der Fördermaßnahme "Die Veitsburg" im "Denkmalschutzprogramm West" befanden, wurde das vereinfachte Verfahren festgelegt. In diesem Sanierungsverfahren wurden keine sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen nach § 154 ff. Baugesetzbuch erhoben.
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