Am 9. Juni 2024 finden Kommunalwahlen in Baden-Württemberg
statt. Aber wie wählt man richtig? Ein Video der Landeszentrale für politische
Bildung Baden-Württemberg.
Bei
der Kommunalwahl werden gewählt:
Kreistags- und Gemeinderatswahl in Ravensburg
Deutsche und Unionsbürger/-innen, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und ihre (Haupt-)Wohnung seit mindestens drei Monaten in Ravensburg haben oder als Wohnungslose ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Ravensburg haben.
Ortschaftsratswahlen
Deutsche und Unionsbürger/-innen, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und ihre (Haupt-)Wohnung seit mindestens drei Monaten in der Ortschaft haben oder als Wohnungslose ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ortschaft haben.
Sie
können insgesamt folgende Anzahl an Stimmen vorgeben:
Wenn Sie auch für die jeweilige Ortschaft wahlberechtigt sind, haben Sie zusätzlich:
Sie haben bei der Wahl grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Stimmabgabe:
Wenn Sie einen Stimmzettel anpassen, beachten Sie unbedingt die so genannte positive Kennzeichnungspflicht: Das bedeutet, dass nur diejenigen Kandidierenden eine oder mehrere Stimmen erhalten, die von Ihnen auch erkennbar gekennzeichnet wurden. Nicht zulässig ist es, Kandidatinnen oder Kandidaten zu streichen, um seine Stimmen auf die verbleibenden (nicht gekennzeichneten) Kandidierenden zu verteilen. Ausgenommen von der positiven Kennzeichnungspflicht ist die Abgabe eines einzelnen, unveränderten Stimmzettels.
Alle Wahlberechtigten werden automatisch eine Wahlbenachrichtigung per Post erhalten. In dieser informiert die Verwaltung die Bürgerinnen und Bürger darüber, dass sie bei der Wahl ihre Stimmen abgeben dürfen und in welchem Wahllokal sie dies tun können.
Sie haben mehrere Möglichkeiten zur Beantragung der Briefwahl:
1. Online-Beantragung mittels QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung.
2. Beantragung auf unserer Homepage auf der Seite Briefwahl
3. Beantragung per Post. Ein entsprechendes Antragsformular ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt.
4. Persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen im Wahlbüro
Sie finden das Wahlbüro im Gebäude der Südwestbank, Eingang Marienplatz 27 (schräg gegenüber dem Rathaus)
Öffnungszeiten: Montag – Freitag, 9 bis 12 Uhr | Montag, Dienstag, Donnerstag, jeweils 14 – 16 Uhr
5. Formlose Beantragung per E-Mail. Neben den persönlichen Daten sollen weitere Daten wie Wählernummer oder Geburtsdaten zur eindeutigen Identifzierung angegeben werden.
Für die Wahl im Wahllokal ist in der Regel die Wahlbenachrichtigung ausreichend. Sicherheitshalber sollte aber ein gültiges Ausweisdokument mitgebracht werden.
Wer
bis Sonntag, 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und
annimmt, wahlberechtigt zu sein, wendet sich bitte an wahlamt(at)ravensburg.de.
Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können Sie trotzdem an der Wahl teilnehmen. Voraussetzung dafür ist aber, dass Sie im Wählerverzeichnis Ihres Wahlbezirks eingetragen sind. Der zuständige Wahlraum kann beim Wahlamt wahlamt(at)ravensburg.de erfragt werden. Sie finden ihn aber auch über den Wahllokalfinder. Geben Sie dazu Ihre Straße ein.
Sicherheitshalber sollten Sie Ihren Personalausweis oder
Reisepass zum Wahllokal mitbringen.
Bundesweit
wird das Ergebnis der Europawahl am Sonntag, 9. Juni ab 18 Uhr ermittelt – so
auch in Ravensburg. Weiter geht es dann am Montag, 10. Juni, 8 Uhr im Rathaus
und weiteren städtischen Gebäuden mit der Auszählung der Gemeinderatswahl,
Kreistagswahl und Ortsschaftsratswahl. Zur Unterstützung der Auszählung wird
das landeseinheitliche EDV-Programm „Votemanager“ des kommunalen
IT-Dienstleisters Komm.ONE eingesetzt, das zuletzt bei der Bundestagswahl 2021
genutzt wurde. Alle Auszählungen sind öffentlich.
Zur Kommunal- und Europawahl gibt es 34 allgemeine Wahlbezirke sowie 16 Briefwahlbezirke.
Allein
am Wahltag, 9. Juni 2024, werden rund 500 Wahlhelferinnen und -helfer im
Einsatz sein.
Wahlvorschläge können von Parteien, von mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen und von nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen eingereicht werden. Die Wahlvorschläge können frühestens am Tag nach der Bekanntmachung der Wahl (voraussichtlich Mitte/Ende Januar 2024) beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses schriftlich eingereicht werden.
Die Wahlvorschläge müssen spätestens am 73. Tag vor der Wahl, also am 28. März 2024, bis 18 Uhr eingereicht werden (KomWO § 13).
Für die Kommunalwahl 2024 gibt es erstmalig die Möglichkeit, Formulare für die Wahl über eine Parteienkomponente zu erstellen. Alle für einen Wahlvorschlag erforderlichen Formulare können hier online erstellt und nahezu vollständig für die Einreichung beim Wahlamt vorbereitet werden. Dieses Komponente führt abschließend auch eine Plausibilitätsprüfung durch und hilft so bei der Erstellung des Wahlvorschlags erheblich.
Da das Wahlrecht in Baden-Württemberg die Einreichung der Wahlvorschläge weiterhin in Papierform vorsieht, können die digital ausgefüllten Formulare dann ausgedruckt mit den benötigten Unterschriften beim Wahlamt der Stadt Ravensburg eingereicht werden.
Darüber hinaus können die für den Wahlvorschlag benötigten Daten der Stadt Ravensburg zur Weiterverarbeitung digital zur Verfügung gestellt werden.
Über den Link: https://www.votemanager.de/parteienkomponente gelangen Sie zur Registrierung und Anmeldung der Parteienkomponente.
Hier können Sie eine Kurzanleitung zur Parteienkomponente (PDF) herunterladen.
Alternativ können Sie die notwendigen Formulare als PDF-Formulare digital oder in Papierform beim Wahlamt der Stadt Ravensburg anfordern.
Alle
Wahlergebnisse der Stadt Ravensburg der Jahre 2019 und früher finden Sie
hier.
Die Ergebnisse der Gemeinderatswahl der Stadt Ravensburg, der Kreistagswahl und der Ortschaftsratswahlen in Eschach, Taldorf und Schmalegg finden Sie unter Wahlergebnisse 2019.
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