Das Sanierungsgebiet "Bahnstadt" wurde im Jahr 2001 in das klassische SE- Bund-/Länderprogramm aufgenommen. Der Satzungsbeschluss im Gemeinderat erfolgte am 26.11.2001. Im Jahr 2013 wurde das Sanierungsgebiet in Bereichen der Metzgerstraße erweitert.
Bewilligter Förderrahmen und abgerufener Förderrahmen: 8,261 Mio. €
davon Landes-/Bundesmittel: 60 Prozent bewilligt und abgerufen: 4,956 Mio. €
Der Bewilligungszeitraum war bis zum 30.04.2015 befristet.
Der Schlussbericht und die förmlichen Abrechnungsunterlagen wurden im Laufe des Jahres 2015 dem Land übersandt. Die Abrechnung wurde vom Land mit Abrechnungsbescheid vom 31.03.2016 anerkannt. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.06.2018 der Abrechnung der Sanierungsmaßnahme zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Satzung zur Aufhebung des Sanierungsgebietes "Bahnstadt" gleichzeitig mit der Ausweisung des neuen Sanierungsgebietes "An der Schussen" für das Jahr 2018 vorzubereiten und dem Gemeinderat zum Beschluss vorzulegen.
Dieser Beschluss zur Aufhebung der Sanierungssatzung
"Bahnstadt" erfolgte dann im Gemeinderat am 10.12.2018 bei
gleichzeitigem Beschluss zur Neuausweisung des Sanierungsgebietes "An der
Schussen" und Teilübernahme von Grundstücksbereichen aus dem
Sanierungsgebiet "Bahnstadt" ins Sanierungsgebiet "An der
Schussen". Die Veröffentlichung der Sanierungssatzung zur Aufhebung des
Sanierungsgebietes "Bahnstadt" erfolgte am 22.12.2018 in der
Schwäbischen Zeitung und ist somit rechtskräftig. Die bei den Grundstücken eingetragenen Sanierungsvermerke,
die nicht ins Sanierungsgebiet "An der Schussen" übernommen wurden, sind zwischenzeitlich gelöscht worden.
Für dieses Sanierungsgebiet wurde das klassische Verfahren festgelegt.
In diesem Sanierungsverfahren wurden sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen nach
§ 154 ff. Baugesetzbuch erhoben.
Gekennzeichnet war/ist das Gebiet durch gewerblich geprägte Nutzungen im Bahnhofsumfeld. U.a. wurden folgende Sanierungsziele zu Beginn im Sanierungsgebiet festgelegt und in vielen Fällen auch umgesetzt:
Die durchgeführten Maßnahmen während der Laufzeit des Sanierungsgebiets haben maßgeblich zur Umsetzung der vorgenannten Ziele und damit zur heutigen Vitalität der "Bahnstadt" beigetragen. Die Stadtsanierung hat in der Regel die Voraussetzungen und die Rahmenbedingungen zur Umsetzung u.a. von folgenden Projekten geschaffen:
Mo, Di, Do, Fr | 09 - 12 Uhr |
Mo bis Do | 14 - 16 Uhr |