Wann ist Ihr Kind schulpflichtig?
Alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste
Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, die Grundschule zu besuchen.
Kann-Regelung: Kinder, die zwischen dem 1. Juli des laufenden Kalenderjahrs bis 30. Juni des Folgejahres das sechste Lebensjahr vollenden, können von ihren Eltern zur Schule angemeldet werden und erhalten damit den Status eines schulpflichtigen Kindes. Voraussetzung ist, dass die Schulleitung die Schulfähigkeit des Kindes feststellt.
Anmeldung zur
Grundschule
Die Anmeldung findet jeweils im Frühjahr (Februar/März) für das kommende
Schuljahr statt. Der Termin wird rechtzeitig auf der jeweiligen Homepage bekannt
gegeben. Außerdem lädt die zuständige Grundschule die Erziehungsberechtigten schriftlich
zur Anmeldung ihrer Kinder ein. Sollten Sie keine Einladung der zuständigen
Grundschule erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an die Grundschule, die für
Ihren Wohnsitz zuständig ist.
So finden Sie Ihre
zuständige Grundschule
Die Kinder müssen die Schule besuchen, in deren Schulbezirk sie wohnen. Ihren
Schulbezirk erfahren Sie im Amt für Bildung, Soziales und Sport der Stadt Ravensburg (Telefon
0751 82-2313).
Schulbezirkswechsel
Wollen Sie Ihr Kind nicht in der Grundschule anmelden, die für Ihren Bezirk zuständig
ist, dann müssen Sie dort trotzdem einen Antrag auf Schulbezirkswechsel
stellen.
Rückstellung und
vorzeitige Einschulung
Kinder, die vom Schulbesuch zurückgestellt waren, bzw. Kinder, die vorzeitig
eingeschult werden sollen, müssen an der zuständigen Grundschule ebenfalls
angemeldet werden. Der Termin wird rechtzeitig in der örtlichen Presse
bekannt gegeben.
Anmeldung bei einer
Schule freier Trägerschaft (Privatschule)
Soll Ihr Kind eine Privatschule besuchen, müssen Sie es dort anmelden. Der
Anmeldetermin – in der Regel im Januar - wird in der örtlichen Presse
veröffentlicht.
Unterlagen für die
Anmeldung an einer Grundschule
Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
Ob Sie Ihr Kind zur Anmeldung mitbringen müssen, teilt Ihnen die zuständige Grundschule mit.
Geschäftsführende Schulleiterin für die Grundschulen, die Realschule, die Gemeinschaftsschule der Stadt Ravensburg und das SBBZ St. Christina
Christina Herzer
Rektorin der Grundschule Neuwiesen
Riempp-Weg 2
88214 Ravensburg
Telefon 0751 366029973
poststelle(at)gs-neuwiesen.schule.bwl.de
Staatliches Schulamt
Markdorf
Am Stadtgraben 25
88677 Markdorf
Telefon 07544 5097-0
poststelle(at)ssa-mak.kv.bwl.de
Mo, Mi, Do | 09 - 12 Uhr |
Mo und Do | 14 - 16 Uhr |