Schulpflicht & Anmeldung

Kinder

Schulpflicht für Grundschulkinder ab Klasse 1

Wann ist Ihr Kind schulpflichtig?
Alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, die Grundschule zu besuchen.


Kann-Regelung: Kinder, die zwischen dem 1. Juli des laufenden Kalenderjahrs bis 30. Juni des Folgejahres das sechste Lebensjahr vollenden, können von ihren Eltern zur Schule angemeldet werden und erhalten damit den Status eines schulpflichtigen Kindes. Voraussetzung ist, dass die Schulleitung die Schulfähigkeit des Kindes feststellt.


Anmeldung zur Grundschule
Die Anmeldung findet jeweils im Frühjahr (Februar/März) für das kommende Schuljahr statt. Der Termin wird rechtzeitig auf der jeweiligen Homepage bekannt gegeben. Außerdem lädt die zuständige Grundschule die Erziehungsberechtigten schriftlich zur Anmeldung ihrer Kinder ein. Sollten Sie keine Einladung der zuständigen Grundschule erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an die Grundschule, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist.


So finden Sie Ihre zuständige Grundschule
Die Kinder müssen die Schule besuchen, in deren Schulbezirk sie wohnen. Ihren Schulbezirk erfahren Sie im Amt für Bildung, Soziales und Sport der Stadt Ravensburg (Telefon 0751 82-2313).


Schulbezirkswechsel
Wollen Sie Ihr Kind nicht in der Grundschule anmelden, die für Ihren Bezirk zuständig ist, dann müssen Sie dort trotzdem einen Antrag auf Schulbezirkswechsel stellen.


Rückstellung und vorzeitige Einschulung
Kinder, die vom Schulbesuch zurückgestellt waren, bzw. Kinder, die vorzeitig eingeschult werden sollen, müssen an der zuständigen Grundschule ebenfalls angemeldet werden. Der Termin wird rechtzeitig in der örtlichen Presse bekannt gegeben.


Anmeldung bei einer Schule freier Trägerschaft (Privatschule)
Soll Ihr Kind eine Privatschule besuchen, müssen Sie es dort anmelden. Der Anmeldetermin – in der Regel im Januar - wird in der örtlichen Presse veröffentlicht.


Unterlagen für die Anmeldung an einer Grundschule
Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:


  • eine Geburtsurkunde
  • oder das Familienstammbuch
  • oder ein Familienregisterauszug
  • oder ein gültiger Pass des Kindes

Ob Sie Ihr Kind zur Anmeldung mitbringen müssen, teilt Ihnen die zuständige Grundschule mit.

Mehr Informationen

Geschäftsführende Schulleiterin für die Grundschulen, die Realschule, die Gemeinschaftsschule der Stadt Ravensburg und das SBBZ St. Christina 


Christina Herzer
Rektorin der Grundschule Neuwiesen
Riempp-Weg 2
88214 Ravensburg
Telefon 0751 366029973

poststelle(at)gs-neuwiesen.schule.bwl.de

 
Staatliches Schulamt Markdorf
Am Stadtgraben 25
88677 Markdorf
Telefon 07544 5097-0
poststelle(at)ssa-mak.kv.bwl.de

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