Landtagswahl

Informationen zur Landtagswahl am 8. März 2026

Landtagswahl

Die Landtagswahlen 2026 finden am 8. März statt

Als Wahltag für die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg wurde der 8. März bestimmt. Am Wahlsonntag sind die Wahllokale von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.

Wahlrecht

Die baden‐württembergische Bevölkerung wählt ihre Landtagsabgeordneten alle fünf Jahre.
Wahlberechtigt sind bei Landtagswahlen alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes,

  • die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Baden‐Württemberg haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten
  • und im Wählerverzeichnis ihrer Heimatgemeinde geführt werden.

Die Änderung des Alters für die Wahlberechtigung auf 16 Jahre erfolgte mit der Reform des Landtagswahlgesetzes vom April 2022.

Wahlverfahren

Durch das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden‐Württemberg und des Gesetzes über die Landtagswahlen wurde das Landtagswahlrecht umfassend reformiert. Künftig haben Wählerinnen und Wähler – wie bei der Bundestagswahl – zwei Stimmen: Eine für ein Direktmandat im Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag) und eine für die Landesliste einer Partei.

Der Landtag setzt sich aus mindestens 120 Abgeordneten zusammen. Von den Abgeordneten werden 70 nach Wahlvorschlägen in den Wahlkreisen (Kreiswahlvorschläge) und die übrigen nach Wahlvorschlägen im Land (Landeslisten) gewählt.

In jedem Wahlkreis wird mit der Erststimme eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter direkt gewählt. Gewählt ist, wer die meisten Erststimmen erreicht hat (Direktmandat). Für die Verteilung der nach den Landeslisten zu besetzenden Sitze werden die für jede Landesliste abgegebenen gültigen Zweitstimmen zusammengezählt.

Bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten werden nur die Parteien berücksichtigt, die mindestens 5 Prozent aller im Land abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben.

Briefwahl / Wahlschein (Wahlscheinantrag)

Ein Wahlschein dient dazu, bei einer Wahl seine Stimme durch Briefwahl oder persönlich in einem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises abzugeben. Um einen Wahlschein zu beantragen, stehen Ihnen verschiedene Wege offen. Mehr Infos zur Briefwahl

Die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl werden voraussichtlich Anfang Februar versandt.

Bekanntmachungen zur Landtagswahl 2026

Wahlergebnisse

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Abteilung: Zentrale Bürgerdienste
Sachgebiet: Wahlen
Telefon: 0751 82-1390

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